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Die beschäftigen sich zwar vorerst mit Motorschirmen, könnten aber eigentlich schon beides wenn ich das richtig verstanden hab.
Bisher war es ja so das um die DULV Zulassung für ein Schirm zu bekommen, die Zulassung des DHV nötig war. Dieser Zwischenschritt fällt jetzt weg. Der DMSV erstetzt praktisch die DHV und DULV Zulassung durch ihre eigene Zulassung.
Oder hab ich das Falsch verstanden?
Die haben jedenfalls Gleitsegel auch aufgeführt unabhängig von Motorschirmen.
ich kann nicht sagen ob die jetzt Gleitschirme zulassen dürfen oder nicht. Eines aber ist sicher: Wenn, dann nur nach den Richtlinien des Gütesiegels. Das ist die Gleitschirmbiebel des LBA. Nicht dass hier einer glaubt, der DMSV könnte seine eigenen Prüfmethoden anwenden oder gar durchsetzen.
ich kann nicht sagen ob die jetzt Gleitschirme zulassen dürfen oder nicht. Eines aber ist sicher: Wenn, dann nur nach den Richtlinien des Gütesiegels. Das ist die Gleitschirmbiebel des LBA. Nicht dass hier einer glaubt, der DMSV könnte seine eigenen Prüfmethoden anwenden oder gar durchsetzen.
Gruss, Eckhard
Hi Eckhard,
das ist klar es würde nach Richtlinien des LBA Geprüft, somit DHV Komform.
Zur Vermeidung von Mißverständnissen unsererseits folgende Klarstellungen:
Die beschäftigen sich zwar vorerst mit Motorschirmen,
Korrekt.
könnten aber eigentlich schon beides wenn ich das richtig verstanden hab.
Könnten - besser dürften - wir erst, wenn auch die Anerkennung durch das LBA entsprechend erweitert würde. Hier sind auch unsererseits noch keine endgültigen Entscheidungen gefallen, da es gerade ohnehin viel Bewegung in der Szene gibt.
Bisher war es ja so das um die DULV Zulassung für ein Schirm zu bekommen, die Zulassung des DHV nötig war.
So nicht korrekt. Das war auch bisher nur eine Variante.
Dieser Zwischenschritt fällt jetzt weg. Der DMSV erstetzt praktisch die DHV und DULV Zulassung durch ihre eigene Zulassung.
So nicht korrekt. In der Praxis "dürfen" DULV und DMSV auf Basis der Anerkennungen ihrer Prüfstellen bezgl. Motorschirmen grundsätzlich das Gleiche. Beide können wir auch jetzt schon "nicht DHV-zugelassene Gleitsegel" als Tragwerke für Motorschirme musterprüfen, dann jedoch nur für die Verwendung im Rahmen der entsprechenden von uns damit mustergeprüften Motorschirme und aktuell eben nicht für die Verwendung ohne Motor als "normale Gleitschirme".
(...) Eines aber ist sicher: Wenn, dann nur nach den Richtlinien des Gütesiegels. (...)
Nein. Wenn, dann nur streng nach den rechtlichen Grundlagen! In diesem Fall ist dies "zuvorderst" die NfL II 35/03. Von einem "Gütesiegel" - welchem auch immer - steht da nichts. Das ist Begriffsverwirrung! Maßgebend ist eine Musterprüfung, DIE wird definiert.
Zitat von SVRicci
(...) das ist klar es würde nach Richtlinien des LBA Geprüft, somit DHV Komform.
Nein. Auch ein "DHV-konform" gibt es in diesem Zusammenhang im engeren Sinne nicht! Es gibt ein "NfL-konform" und der grundsätzlichen Forderung NfLs einzuhalten sind alle jetzigen und event. künftigen LBA-anerkannten Prüfstellen unterworfen - natürlich auch der DHV. Der Rückschluß aber, daß demnach alle Prüfstellen dann ja wohl "DHV-konform" arbeiten, ist falsch - selbst unter in-Rechnung-Stellen der Tatsache, daß der DHV als bisher einzige LBA-anerkannte Prüfstelle in diesem Bereich letztlich "federführend" genau diese NfL entworfen hat. Bei mehreren "betroffenen" LBA-anerkannten Prüfstellen gibt es diese "exklusive Autorenrolle" in der bisherigen Form so wohl nicht mehr. LBA-Anerkennungen unterschiedlicher "Güteklassen" sehen die gesetzlichen Grundlagen nämlich nicht vor und auch die Rolle des DHV als Beauftragter ändert daran grundsätzlich nichts, denn eine "Zulassung" bzw. jetzt die Musterprüfung ist durch den aktuellen Beauftragungsumfang nicht gedeckt.
Das alles ändert natürlich nichts daran, daß der DHV bisher durchaus gute Arbeit gemacht hat - was wiederum nicht heißt, daß man alles immer so hätte machen müssen oder nicht da und dort zumindest anderer Meinung sein könnte.
mfg
Harald
Zuletzt geändert von Weißwange; 11.07.2007, 11:15.
Grund: Typo
15.07.2008, aufgrund Bitte Forums-Admin:
(nicht, daß dies vorher etwa geheim gewesen wäre oder ich nicht in entsprechenden Beiträgen auch ohne Aufforderung selbst geeignet gezeichnet hätte):
alter Erbsenzähler, so kann halt jeder nachvollziehen um was es geht, und nicht nur diejenigen, welche mit dem Giemulla / Schmid unter'm Kopfkissen einschlafen.
Kommentar