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Hallo zusammen!
Aufgrund von regelmäßigen Wartungsarbeiten wird das Forum am Dienstag, dem 12.11.2024, für einige Zeit nicht verfügbar sein.
Vielen Dank für euer Verständnis.
Ich denke mal, mit dem Gutachten von Hr. Zepf dürften die meisten der in den letzten Postings gestellten Fragen beantwortet werden (wie schaut ein DHV-Meßschrieb aus, wie lautet der Gutachter-Auftrag).
@ForumAdmin: Bitte Thema schließen! (Wer wäre denn noch dafür?)
Meiner Meinung ist im Moment nicht mit neuen und ernsthaften Inhalten zu rechnen.
Die Phantasie und Realitätsferne mancher Schreiber finde ich echt bewundernswert!
Wenn es neue Inhalte gibt, z.B. ein veröffentlichtes Gutachten,
spricht ja nix dagegen ein "PROTEKTORENTESTS Teil3 zu eröffnen.
gruss ekke
PS: Ich bin schon mehrfach den Genuss der segensreichen, dämpfende Wirkung von Gurtzzeugprotektoren gekommen. Ich bedaure es ausserordentlich, keinerlei naturwissenschaftlich haltbaren Auskünfte über die beim meinem Aufprall wirksamen Kräfte machen zu können. Ich hoffe, der DHV macht schnellstmöglich Varios mit G-Kraft-Aufzeichnung zur Pflicht!!!
.
„Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von mir.“ frei nach Karl Valentin
Dagegen!
Fantasie ist was feines (wenn man sie denn hat), und Realität wird glücklicherweise vor niemanden Festgelegt, (also auch nciht die Realitätsferne.).
Ich denke mal, mit dem Gutachten von Hr. Zepf dürften die meisten der in den letzten Postings gestellten Fragen beantwortet werden (wie schaut ein DHV-Meßschrieb aus, wie lautet der Gutachter-Auftrag).
@admin:
1. Gut, jedweder Erkenntnisgewinn ist zu begrüßen, denoch verstehe ich nicht warum sich der DHV so ziert die einfache Frage nach der Herkunft des Meßschriebes klar zu beantworten - ist es ein DHV-Protektorenprüfanlagen-Meßschrieb ja oder nein?
2. Nach derzeit vorliegenden Zwischenergebnissen zum Gutachten arbeitet der Prüfstand korrekt - dies aktuell wie in der Vergangenheit. Wenn ich nun als Mitglied genauere Aussagen zu meinem DHV-geprüften Protektor haben möchte, sprich z.B. eine Kopie des zugehörigen Meßschriebs (der zwangsläufig auch korrekt ist - halt ebenso wie der Prüfstand), bekomme ich auf eine formelle Anfrage an den DHV diesen Meßschrieb des eingelagerten Musters meines Protektors - ja oder nein?
Sachlich spricht ja nun nach den Zwischenergebnissen zum Gutachten grundsätzlich nichts dagegen - den Verwaltungsaufwand mir diesen herauszusuchen und zukommen zu lassen bitte ich monetär zu bewerten und (falls es nicht uferlos teuer ist) in Rechnung zu stellen. Was würde mich das kosten?
Vielen Dank für eine Antwort.
Ulvis
P.S.: Ich sehe keinen Grund/Anlass diesen Thread zu schließen.
Wenn du mit den Ergebnissen unzufrieden bist: niemand hindert dich daran, den Protektor auszubauen. Die Krankenversicherung zahlt dennoch, nur den Rollstuhl musst du anschliessend selber fahren. Die meisten anderen fliegen derweil nicht mit den Ergebnissen, sondern mit den besten derzeit erhältlichen Protektoren. Wo ist das Problem?
Niemand will seinen Protektor ausbauen.
In den Versicherungsbedingungen aller Verträge, die ich bisher gesehen habe,
steht - wo der Flugsport relevant ist - daß man mit einer gesetzeskonformen
Ausrüstung und Lizenz zu fliegen hat, nach den Gesetzen des Landes, in denen
man fliegt. Sonst entfällt jeder Versicherungsschutz. Punkt, aus.
Was denkst Du, weshalb neben diesem Thema hier auch das Thema
"Gültigkeit der Lizenzen/IPPI-Card" so hoch gekocht wird?
Nicht legal -> nicht versichert.
Die Vorschriften sagen "Verzögerung <= 20 G". Wenn jetzt - worst case - viele
Protektoren aufgrund einer fehlerhaften Anlage des DHV diesen Wert nicht
einhalten sollten ... dann ist für alle Piloten, deren Protektoren höhere Verzögerungs-
werte haben, *sofort* der Versicherungsschutz weg.
Da nützt auch der gesunde Menschenverstand nichts und auch nicht die Tatsache,
daß der Protektor in jedem Fall hilft, auch wenn er nur 21 G leistet.
Jedes Versicherungsunternehmen, das eine Chance hat, im Schadensfall nicht
zahlen zu müssen, wird diese Chance nutzen. Immer. Das sind die ihren
Aktionären schuldig. Ausrüstung nicht gesetzeskonform? Keine Leistung.
Dabei ist es sogar egal, ob der Unfall sich überhaupt im Rückenbereich abspielt
und der Protektor was damit zu tun hat, wie schwer der hypothetische Pilot
verletzt sein mag. Die Ausrüstung entsprach nicht den Vorschriften, die Pflicht
zur Leistung des Versicherungsunternehmens entfällt. Komplett. Aber ich
wiederhole mich.
Wenn jetzt als kurzfristige Maßnahme das LBA die Pflicht zur Verwendung eines geprüften Protektors mit einer Verzögerung <= 20 G aussetzen und
stattdessen z.B. die Pflicht zur Verwendung eines geeigneten Rückenschutzes
nach aktuellem Stand der Technik vorschreiben würde ... dann wären
alle Piloten auf einen Schlag wieder versichert.
Noch mal: das alles unter der Annahme, daß die DHV-Anlage Protektoren hat
passieren lassen, die tatsächlich nur Werte über 20 G liefern. Nur dann.
Aber solange die Lage unklar ist, finde ich die Forderung nach Änderung/Aussetzung
der Vorschrift vernünftig.
Darum geht es, nicht um die Aufhebung der Protektorpflicht und darum, daß
irgendjemand ohne einen solchen fliegen wollte. Selbst wenn es keine Pflicht
wäre, könnte man jemandem, der ohne "Rückenschutz nach Stand der Technik"
fliegt, leicht grobe Fahrlässigkeit unterstellen und dann ist es je nach richterlicher
Entscheidung auch wieder aus mit der Leistung aus dem Versicherungsvertrag.
D.h. wer wirklich z.B. als Bergsteiger ohne Protektor fliegen will, tut dies
sowieso und weiß hoffentlich, was er riskiert.
Es geht hier einzig um die Piloten, die einen Protektor mitführen wollen und
sich darauf verlassen wollen/müssen, nicht nur geschützt (steht außer Frage)
sondern auch zu 100% legal unterwegs zu sein, weil sonst der Versicherungsschutz
erlischt.
Bei Unfall und Berufsunfähigkeit geht es im Schadensfall sehr schnell um sehr
hohe Summen. Wenn ein 30jähriger eine für ihn attraktive BU-Versicherung
abgeschlossen hat, was denkt Ihr, was die Diagnose "Rolli" den Versicherer bis
zur Rente kostet. Wenn er keine abstrakte Verweisklausel drin hat etc. pp.
Schon an den Verträgen sieht man doch, daß jedes Schlupfloch, nicht zahlen
zu müssen, auch genutzt werden wird.
Nach derzeit vorliegenden Zwischenergebnissen zum Gutachten arbeitet der Prüfstand korrekt - dies aktuell wie in der Vergangenheit.
Hallo Ulrich,
nein, genau das sagt das Schreiben Zepfs nicht aus! Mit dem Nachweis, daß die Aufprallgeschwindigkeit hinreichend nahe am theoretischen Wert (Fallhöhe) liegt, ist eine Möglichkeit bzw. Vermutung, wo das Problem liegen könnte, vom Tisch. Die Indizien, die darauf hindeuten, daß die Werte nicht stimmen, sind dadurch nicht geringer geworden - man wird also die Ursache des Fehlers (so er denn auf Seiten der DHV-Anlage liegt und nicht bei der Konkurrenz) nicht in der Meßstand-Mechanik, sondern woanders suchen müssen (evtl. in der Meßtechnik). Das und nichts anderes sagt das Zwischenergebnis aus.
Noch ein Wort zur Person des Gutachters: Ich kann die Probleme, die manch einer mit der Tatsache hat, daß H.P. Zepf ein früherer DHV-Funktionär ist, nicht nachvollziehen. Gutachten müssen von irgend jemandem in Auftrag gegeben werden: Das kann eine Partei (DHV, Academy) sein, oder eine neutrale Instanz (Gericht, LBA). Im ersteren Fall spricht man von einem "Parteiengutachten", was kein Schimpfwort ist, sondern ein ein ganz normaler, legitimer Sachverhalt. Der Gutachter ist zunächst einfach jemand, den ein "besonderer Sachverstand" ziert. Was er untersucht, orientiert sich daran, was sein Auftraggeber bestimmt hat - schon möglich, daß der Auftrag die eigentlich interessanten Fragen umschifft, aber dann müßte man den Auftraggeber dafür prügeln. Was anschließend erarbeitet wird, ist kein Hokuspokus, sondern eine weitestgehend objektivierbare Untersuchung und Dokumentation. Und natürlich muß der Gutachter seine Bewertungen und Folgerungen schlüssig begründen und darstellen. Tut er das nicht, ist sein Gutachten einfach schlecht und fachlich angreifbar - dann macht er das aber auch nicht lange. Bockigkeit gegenüber den wohlgemeinten "Vorschlägen", wie denn dies und jenes zu bewerten sei und was in dem Gutachten zu stehen habe, ist also schon aus Selbstschutz so ziemlich das Erste, was man in dem Job lernt (und ich weiß, wovon ich rede, da ich selbst als selbstständiger technischer Gutachter tätig bin). Die Gutachtertätigkeit hat ihre eigene Logik, die Verteidigung der eigenen Unabhängigkeit ist dabei ein wesentliches Element. Ob man dann eines Tages auf alte Bekannte trifft, ist hingegen völlig unerheblich.
Also wartet doch ab, was dabei inhaltlich herauskommt. Die Frage ist nicht, wer der Gutachter ist, sondern ob sein Auftrag echte Aufklärung zuläßt und ob seine Arbeit gut oder schlecht ist. Ob die Dinge nachvollziehbar geklärt werden, oder ob die kritischen Punkte ausgespart werden. Wenn ersteres, wird das Gutachten auch für den Auftraggeber Schmerzhaftes enthalten, und wenn nicht, wird es sehr schnell öffentlich zerfetzt werden.
Wenn jetzt als kurzfristige Maßnahme das LBA die Pflicht zur Verwendung eines geprüften Protektors mit einer Verzögerung <= 20 G aussetzen und
stattdessen z.B. die Pflicht zur Verwendung eines geeigneten Rückenschutzes
nach aktuellem Stand der Technik vorschreiben würde ... dann wären
alle Piloten auf einen Schlag wieder versichert.
Noch mal: das alles unter der Annahme, daß die DHV-Anlage Protektoren hat
passieren lassen, die tatsächlich nur Werte über 20 G liefern. Nur dann.
Aber solange die Lage unklar ist, finde ich die Forderung nach Änderung/Aussetzung
der Vorschrift vernünftig.
Der Überblick in diesem gewaltigen Thread ist schnell verloren, aber dein Post Patrik, hat ihn wieder mal erhellt.
Andere wenige waren übrigens auch recht vernünftig.
Das Verlangen nach Aussetzung fand ich Anfangs recht schwer zu verstehen, aber Versicherungstechnisch macht es Sinn.
Nun ist das LBA ja gegen diese Aussetzung, so wähnen wir uns trotzdem in Sicherheit, aber weiß das der Versicherungs-Jurist auch?
Bitte ganz schnell diese Angelegenheit "Wasserdicht" machen!
WA
PS. Bitte nicht immer mit dem Ausland kommen, die Jungs draußen fliegen "komischerweise" überwiegend Protektoren.
Nachdem ein Gerät zugelassen wurde bleibt es dies auch so lange bis eine gegenteilige LTA raus ist.
Das ist fakt!
z.B. die Pflicht zur Verwendung eines geeigneten Rückenschutzes
nach aktuellem Stand der Technik vorschreiben würde ... dann wären
alle Piloten auf einen Schlag wieder versichert.
Da öffnest Du Tür und Tor für Diskussionen!
Kopiere mir bitte die BU / UV Versicherungsbedingungen hier ins Forum
Dabei ist es sogar egal, ob der Unfall sich überhaupt im Rückenbereich abspielt
und der Protektor was damit zu tun hat, wie schwer der hypothetische Pilot
verletzt sein mag. Die Ausrüstung entsprach nicht den Vorschriften, die Pflicht
zur Leistung des Versicherungsunternehmens entfällt. Komplett. Aber ich
wiederhole mich.
Die musst direkt selber schreiben
Bei Gelegenheit mal wieder ins VVG schauen, da hat sich auch so das ein und andere getan.
Nicht´s für ungut, aber Panikmache braucht´s ja nicht wirklich.
Gruß Moses, der auch möglichst legal unterwegs ist
Nachdem ein Gerät zugelassen wurde bleibt es dies auch so lange bis eine gegenteilige LTA raus ist. Das ist fakt!
Gut zu wissen Hast Du dafür auch einen Beleg?
Zitat von moses
Kopiere mir bitte die BU / UV Versicherungsbedingungen hier ins Forum
Aus der DHV/Gerling Unfallversicherung (z.B., das habe ich jetzt online am
schnellsten gefunden):
Es besteht kein Versicherungsschutz für Schadenfälle die
- dadurch entstehen, daß das Fluggerät nicht ordnungsgemäß zugelassen oder mustergeprüft ist; oder
- darauf zurückzuführen sind, dass der Pilot keinen ordnungsgemäßen Luftfahrerschein besitzt oder sich nicht in
einer ordnungsgemäßen Ausbildung befindet.
Hier steht allerdings relativ kundenfreundlich, daß zwischen dem Schaden und
der Nicht-Zulassung ein kausaler Zusammenhang bestehen muß.
Kompletten Wegfall des Versicherungsschutzes, sobald Lizenz oder Ausrüstung nicht
in Ordnung sind, gibt es dagegen hier:
Kein Versicherungsschutz besteht
2.1 für Unfälle
2.1.1 der versicherten Person als Führer eines Luftfahrzeugs, wenn sie
bei Eintritt des Unfalls nicht die vorgeschriebenen Erlaubnisse,
erforderlichen Berechtigungen oder Befähigungsnachweise hat
bzw. sich das Luftfahrzeug nicht in einem Zustand befunden hat,
der den gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen
über das Halten und den Betrieb von Luftfahrzeugen entsprochen
hat und/oder behördliche Genehmigungen, soweit erforderlich,nicht erteilt waren.
Ich kann mich irren, aber ist ein Protektor, der realiter Werte über
20 G hat, nicht automatisch "nicht zugelassen", egal was irgendwann einmal
irgendeine Anlage gemessen hat?
Wenn diese Frage mit "ein einmal zugelassenes Luftsportgerät bleibt bis zur
Herausgabe einer Lufttüchtigkeitsmitteilung zugelassen" beantwortet werden
kann, können wir uns in der Tat viele Sorgen sparen. Richard, kannst Du uns
hier erhellen?
Gruß,
Patrick
Zuletzt geändert von pmhausen; 12.06.2008, 06:17.
Grund: Versicherungsbedingungen Axa eingefügt
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