AW: PROTEKTORENTESTS Teil2
Hallo Patrick,
selbst die AXA muss zahlen, da der Protektor "ordnungsgemäß zugelassen ist"
wiederhole mich auch, aber solange keine gegenteilige LTA raus ist stimmt obige Aussage zu 100%.
Ob die AXA in irgendeinen Sachverständigen Gutachten/Verfahren den DHV auf Schadensersatz verklagt ist mir erstmal sch.....
Du darfst wie in anderen Bereichen auf die veröffentlichten/eingetragenen Sachverhalte zu 100% verlassen, dafür wird dies ja extra so gemacht
weitere Beispiele
Handelsregister
Katasteramt...
Gruß Moses
P.s. Du hattest 2 UV Beispiele, die BU tippste grad Spass beiseite, aber da findste das nicht hätte ich gestern differenzieren sollen.
Auch bei der UV ist die Leistungsverpflichtung für den Versicherer abweichend von den Bedingung "auch für Altverträge" durch das neue VVG deutlich kundenfreundlicher geregelt, die Kausalität wird anteilig berücksichtigt, der Versicherer kann sich nicht mehr ohne Kausalität ect. aus der Leistungspflicht rausschummeln.
Hallo Patrick,
selbst die AXA muss zahlen, da der Protektor "ordnungsgemäß zugelassen ist"
wiederhole mich auch, aber solange keine gegenteilige LTA raus ist stimmt obige Aussage zu 100%.
Ob die AXA in irgendeinen Sachverständigen Gutachten/Verfahren den DHV auf Schadensersatz verklagt ist mir erstmal sch.....
Du darfst wie in anderen Bereichen auf die veröffentlichten/eingetragenen Sachverhalte zu 100% verlassen, dafür wird dies ja extra so gemacht
weitere Beispiele
Handelsregister
Katasteramt...
Gruß Moses
P.s. Du hattest 2 UV Beispiele, die BU tippste grad Spass beiseite, aber da findste das nicht hätte ich gestern differenzieren sollen.
Auch bei der UV ist die Leistungsverpflichtung für den Versicherer abweichend von den Bedingung "auch für Altverträge" durch das neue VVG deutlich kundenfreundlicher geregelt, die Kausalität wird anteilig berücksichtigt, der Versicherer kann sich nicht mehr ohne Kausalität ect. aus der Leistungspflicht rausschummeln.
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