Gebrauchte Ausrüstung
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AW: Gebrauchte Ausrüstung
Genau Jörg!
Ich finde es auch unerträglich wenn irgendwelche Skandale aufgedeckt werden, wie z.B. in letzter Zeit diese Gammelfleischskandale!
Was geht dass denn den Verbraucher an ?!
Schon witzig:
erst werde ich als Zyniker bezeichnet als es um eine Lapalie geht wie hohe Preise (vermutet wurde sogar ich arbeite für diese Flugschule ), jetzt geht es um den Vorwurf der Manipulation und die Sache soll unter den Tisch fallen?
Ich kann die Flugschulen fast verstehen, wenn ihr es ihnen so einfach macht!Kommentar
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AW: Gebrauchte Ausrüstung
Jörg und Volker,
bitte macht das per PM miteinander aus und bleibt in der öffentlichen Diskussion sachlich miteinander.
Die Sache ist nun mal brisant. Ich bin überzeugt, dass wir das Ergebnis erfahren werden, als nüchternes, sachliches Statement - ein bisschen Transparenz tut hier schon not.https://vimeo.com/49892438Kommentar
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AW: Gebrauchte Ausrüstung
Die Schule
Liebe Forumsteilnehmer,
es war für mich enorm schwierig in den letzten Tagen auf die Vorwürfe zu reagieren, da ich, wie bereits gesagt, auf Tour war und dadurch keinen Zugang zu den Daten hatte.
Und somit bekommt das Problem eine recht starke Eigendynamik mit bitterem Beigeschmack für mich.
Ich möchte weiter sachlich bleiben, und hier noch einmal eine Stellungnahme:
Den Vorwurf, Gütesiegel zu manipulieren, weise ich weit von mir.
Erstens habe ich es nicht nötig, durch kleinkriminelle Handlungen ein paar Euro dazuzuverdienen. Zweitens ist auch mir bewusst, dass ein solches Vorgehen strafbar ist, und drittens würde ich dann sicherlich nicht ein solches Beweisstück ins Netz setzen.
Ich konnte nun in den Buchführungsunterlagen nachschauen. Der Schirm wurde nicht 2002, auch nicht 2003, sondern am 29. Mai 2004 originalverpackt an unsere Flugschule geschickt.
Richtig ist, dass der Schirm bereits 2002 hergestellt wurde. Warum der Schirm (es waren noch ein paar mehr) nicht früher verkauft wurde, lag an einem Musterbetreuerwechsel. Der Fiesta wurde Anfang 2003 (bin nicht 100%ig sicher) von Israel aus zu Fly & More geschickt. Fly & More war bis 2003 Musterbetreuer. Da Fly & More aber bereits eine eigene Gleitschirmpalette besaß, suchte die Firma einen neuen Musterbetreuer für Apco. Der wurde gefunden: die Firma Sky Tools in München. Dort lag er ein weiteres Jahr im Regal. Und wie schon erwähnt, am 29.5.04 wurden mehrere Fiestas an unsere Flugschule verschickt, auch der Schirm, um den es jetzt geht. Der besagte Schirm wurde dann 2004 an eine Pilotin verkauft und 2005 habe ich ihn wieder in Zahlung genommen. Grundsätzlich lasse ich alle Schirme, die ich in Zahlung nehme, checken.
Warum auf dem Checkprotokoll 2002 steht, lässt sich leicht erklären. Das Herstellungsdatum steht ganz groß drauf.
Jetzt nur ganz kurz das Problem, um das es hier geht.
Wie alt ist ein Schirm?
Inzwischen macht kein großer Hersteller mehr ein Herstellungsdatum auf den Schirm. Nur der Hersteller selbst kann anhand der Seriennummer feststellen, wann der Schirm gefertigt wurde.
Bei einem Hersteller, der große Stückzahlen produzieren lässt und dann aber wenig verkauft, kann es durchaus vorkommen, dass zwischen der Stückprüfung und dem Herstelldatum Jahre liegen.
In Deutschland ist ein Schirm als neu zu bewerten, wenn die Stückprüfung erfolgt, das Gütesiegel angebracht ist und der Schirm auf den Markt kommt.
Somit wäre das Datum 5-2004 richtig. Ich habe ihn aber mit Gütesiegel 03 geliefert bekommen.
Um das alles nachvollziehen zu können, gebe ich auch diese Rechnungen zur Überprüfung an den DHV.
Inzwischen sollte auch der letzte Leser verstanden haben, dass es hier um eine persönliche Auseinandersetzung geht. Um das alles schleunigst zu beenden, habe ich Carolin heute noch mal ein Mail geschickt mit der Bitte mir einen Vorschlag zu unterbreiten und dann werden wir das außerhalb dieses Forums zügig regeln. Und das wäre auch vor dieser Aktion immer
möglich gewesen.
Mit freundlichen Fliegergrüßen
WolfKommentar
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AW: Gebrauchte Ausrüstung
@DHV-Verantwortliche
Bitte nehmt mal Stellung zur sog. "Stückprüfung"
Wo ist die luftfahrtrechtlich geregelt?
Meiner Ansicht nach sollte die durch den Inhaber der Musterzulassungsanerkennung erfolgen. Sehe ich da was falsch und jeder x-beliebige darf die ausfüllen?
Wie steht ihr zur Praxis der "Blanko - Plaketten"? Der Inhaber der MZA schickt eine leere Plakette mit und die Flugschule trägt dann das Datum ein?
Wie soll auf diese Art und Weise dem Missbrauch vorgebeugt werden, aus alten Schulschirmen nagelneue Schirme zu machen?
Eine Stückprüfung dient meiner Ansicht nach die Mustertreue des Gerätes festzustellen, wie soll das eine einfache Flugschule sicherstellen?
Die Antwort der Flugschule passt leider nicht auf die Frage:
Wer hat auf der Plakette aus der 2 eine 3 gemacht?
Wann der Schirm denn nun tatsächlich bei der Flugschule angekommen ist, das ist meiner Ansicht nach vollkommen irrelevant. Wenn da eine 2002 drauf steht dann ist er halt zu dem Zeitpunkt mustergeprüft wurden.
Ich bitte den DHV diese Geschichte restlos aufzuklären und in Zukunft sicherzustellen alles zu unternehmen dass dies nicht mehr vorkommt. Was bringen uns die ganzen bürkratischen Hürden die wir Flieger in Deutschland haben (Musterprüfpflicht, gibt es ja nirgendwo sonst auf der Welt) wenn es in der Realität keinen interessiert was da passiert.
Gerade Anfänger in diesem Sport wollen sich auf derart Plaketten verlassen, eine Manipulation dergleichen ist für mich kein Kavaliersdelikt.Kommentar
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AW: Gebrauchte Ausrüstung
Hallo Wolf,
ich brauche noch etwas Bedenkzeit für ein Angebot und werde nächste Woche auf Dich zukommen. Ich melde mich dann bei Dir.
Abgesehen davon würde ich Dir gerne schnellstmöglich den Leihschirm zurückgeben, damit die Behauptung, ich würde mir Deinen Schirm aneignen, aus dem Weg geräumt ist. Gerne biete ich Dir auch eine Leihgebühr für den Zeitraum an.
Voraussichtlich wird es mir am Wochenende möglich sein, ihn Dir in Penzberg vorbeizubringen. Ich werde gleich mal meine Termine sichten und Dich kontakten.
Sicher hast Du kein Problem damit, auch mir die angesprochenen Unterlagen in Kopie zur Verfügung zu stellen. Meine Mail hast Du ja. Falls dies nicht funktioniert, kannst Du mir sie auch in Penzberg geben.
Ich denke, wir werden uns sicher schnell einig werden, damit die leidige Geschichte aus der Welt geschafft ist.
Schade, dass es für eine Kommunikation diesen Weg bedurfte.
Viele Grüße
CarolinKommentar
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AW: Gebrauchte Ausrüstung
@Vmenzel
Meiner Ansicht nach sollte die durch den Inhaber der Musterzulassungsanerkennung erfolgen. Sehe ich da was falsch und jeder x-beliebige darf die ausfüllen?
Wie steht ihr zur Praxis der "Blanko - Plaketten"? Der Inhaber der MZA schickt eine leere Plakette mit und die Flugschule trägt dann das Datum ein?
Wie soll auf diese Art und Weise dem Missbrauch vorgebeugt werden, aus alten Schulschirmen nagelneue Schirme zu machen?
Eine Stückprüfung dient meiner Ansicht nach die Mustertreue des Gerätes festzustellen, wie soll das eine einfache Flugschule sicherstellen?
Die Antwort der Flugschule passt leider nicht auf die Frage:
Wer hat auf der Plakette aus der 2 eine 3 gemacht?
In Deutschland ist ein Schirm als neu zu bewerten, wenn die Stückprüfung erfolgt, das Gütesiegel angebracht ist und der Schirm auf den Markt kommt. Somit wäre das Datum 5-2004 richtig. Ich habe ihn aber mit Gütesiegel 03 geliefert bekommen.Zuletzt geändert von ForumAdmin; 31.05.2008, 13:06. Grund: Musterprüfung in Stückprüfung geändert, mein FehlerSchöne Flüge
ForumAdmin
Richard BrandlKommentar
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AW: Gebrauchte Ausrüstung
Und du glaubst echt, dass er dafür exakt ein Jahr gewartet hat?Kommentar
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AW: Gebrauchte Ausrüstung
Hallo@Tobias,
wenn man glauben will, dann glaubt man alles . Und schwuppdiwupp löst sich so eine Sache in Wohlgefallen auf. Vielleicht sollte die Telekom ihre Abhöraffäre vom DHV aufklären lassen....
Grüße
ErichKommentar
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AW: Gebrauchte Ausrüstung
Die Frage wird doch hiermit beantwortet:
Der Schirm wurde anscheinend nicht mit einer Blanko-Plakette ausgeliefert. Man könnte sich jetzt vorstellen, dass ein neuer Musterbetreuer bei den von ihm übernommenen Schirmen 2003 eine neue Musterprüfung gemacht und keine neue Plakette angebracht, sondern die alte "angepaßt" hat. Dürfte er als Musterbetreuer vielleicht auch. In einem solchen fiktiven Fall wäre es sicher korrekter und Mißverständnissen vorbeugend gewesen, eine solche Änderung irgendwie (Firmenstempel) auf der Plakette zu bestätigen.
Wenn ich das richtig verstanden habe ist die GüSi Plakette eine Urkunde und da hat niemand drauf herrumzuschmieren. Sollte in einer Urkunde wirklich was korrigiert werden müssen, dann streicht man den alten Wert durch und schreibt den neuen Wert daneben. Inklusive Name desjenigen, der die Änderung gemacht hat plus Änderungsdatum. Dann ist es eindeutig nachvollziebar.
Des weiteren verstehe ich nicht wie man darauf kommt das eine "neue" Musterprüfung gemacht werden kann. Wie viele Musterprüfungen sind denn im Laufe eines Schirmlebens erlaubt? Meiner Meinung nach kann es nur eine Musterprüfung geben. Ist die gemacht folgen nur noch Jahreschecks, die entsprechend dokumentiert gehören.
Alles andere ist doch nur eine künstliche Verjüngung des Schirms. Welche Absicht dahintersteht kann sich wohl jeder selber denken.
Mit der Behauptung, das man einen Schirm jahrelang Lagern darf und ihn immer noch als neu verkaufen kann, habe ich so meine Bauchschmerzen.
Jeder weiss das Materialien auch bei Nichtbenutzung altern.
Auf jeden Fall habe ich gelernt, das man bei einem Neukauf nach dem Herstellungsdatum zur Seriennummer des Schirms fragen sollte.Viele Grüße
HerbertKommentar
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AW: Gebrauchte Ausrüstung
Was noch verschärfend hinzukommt: In einem so schnelllebigen Markt wie dem Gleitschirmhandel ist ein Gerät spätestens dann veraltet, wenn ein Nachfolger auf dem Markt ist, bzw. wenn die Konkurrenz Geräte bringt, die deutliche Weiterentwicklungen sind. Ansonsten könnte man einen unbenutzten Genair auch heute noch als "neu" verkaufen, obwohl das Gerät an die 20 Jahre alt wäre.Kommentar
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AW: Gebrauchte Ausrüstung
gelöscht da in diesem forum nur arrogante selbstherrliche ´p...kes.
sachliche diskussion nicht möglich nur persönliche angriffe.Zuletzt geändert von marcaurell; 15.07.2008, 06:46.Kommentar
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AW: Gebrauchte Ausrüstung
Man kann auch alles falsch verstehen, wenn man das will (Fachbegriff: Selektive Wahrnehmung).
Ich hab hier nichts schön geredet, sondern genauso wie alle anderen, ein mögliches Szenario geschildert (deshalb auch "könnte" und "wäre"). Schön, dass alle jetzt auf einmal meiner Ansicht sind, dass Vermutungen nix bringen .
Deshalb, wie weiter oben schon vom Karl geschrieben wurde, der Vorgang ist dem DHV bekannt und wird entsprechend untersucht werden.
Persönliche Meinung: Es gäbe eine simple Lösungsmöglichkeit, sowohl Herstellungsdatum als auch Datum der Stückprüfung sollten auf den Plaketten eingetragen sein.Zuletzt geändert von ForumAdmin; 31.05.2008, 13:07. Grund: Musterprüfung in Stückprüfung geändert, mein FehlerSchöne Flüge
ForumAdmin
Richard BrandlKommentar
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AW: Gebrauchte Ausrüstung
Ich vermute, dass du diese - vom Design her 6 Jahre alten Schirme - wohl auch recht günstig einkaufen konntest? Insofern wäre es nur korrekt, einen solchen - angenommenen - Preisvorteil auch an den Endkunden weiterzugeben...
Was noch verschärfend hinzukommt: In einem so schnelllebigen Markt wie dem Gleitschirmhandel ist ein Gerät spätestens dann veraltet, wenn ein Nachfolger auf dem Markt ist, bzw. wenn die Konkurrenz Geräte bringt, die deutliche Weiterentwicklungen sind. Ansonsten könnte man einen unbenutzten Genair auch heute noch als "neu" verkaufen, obwohl das Gerät an die 20 Jahre alt wäre.
Man kann es drehen und wenden wie man will, das ganze hat ein - wie die Schwaben sagen würden - gewaltiges "Gschmäckle"...
Auf jeden Fall weiß ich um welche Flugschule ich zukünftig einen weiten Bogen machen werde.Zuletzt geändert von Richard S.; 31.05.2008, 07:47.Alles was wir vom Leben mitnehmen, ist das was wir gelebt haben (Brasilianisches Sprichwort)Kommentar
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