Nachprüfung von Gurtzeugen

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  • piti
    Registrierter Benutzer
    • 04.06.2001
    • 2799
    • Peter Beusch
    • Flims,Spanien Alicante Calpe,Slovenien ..........

    #16
    AW: KEINE Nachprüfung von Gurtzeugen

    Zitat von Fetzenflieger
    Hi,

    das abgebildete Typenschild ist nur für Gurtzeuge verwendbar, nicht für Gleitschirme und anderes. Und da steht nun mal "Regelmässige Nachprüfung nach...". Warum schreibt man es dann auf das Typenschild ohne sich etwas dabei zu denken?

    Ausserdem gibt es vier individuelle Felder, es ist nicht davon auszugehen, dass die mit dem Edding beschriftet werden. Also druckt jeder Hersteller und Prüfbetrieb seine speziellen Schilder. Ich wüsste nicht wo da auch nur ein einziger Euro gespart werden könnte.

    Gruss, Eckhard
    danke eckhard

    ihl piti
    www.flytours.ch

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    • EuroAPR
      Registrierter Benutzer
      • 01.06.2007
      • 137
      • Guido Reusch
      • Bad Grönenbach

      #17
      AW: Nachprüfung von Gurtzeugen

      Liebe Flieger,

      ich denke es wird Zeit in die Diskussion klärend einzugreifen!

      Die Academy schreibt keine NEUE regelmäßige Nachprüfung von Gurtzeugen vor! Wir bemühen uns lediglich die Forderungen der seit 2003 gültigen LTF 35/03 in punkto Beschriftung zufriedenstellend umzusetzen. Deshalb dürfen wir kurz aus der gültigen LTF zitieren:

      9 Aufschriften und Angaben
      9.1 Aufschriften
      a) An den stückgeprüften Geräten sind mindestens folgende Angaben in deutscher Sprache sichtbar und dauerhaft anzubringen:
      9.1.1 an allen Geräten
      a) Art des Gerätes
      b) Muster des Gerätes
      c) Name und Adresse der Prüfstelle
      d) Bezeichnung und Ausgabe der angewandten Lufttüchtigkeitsforderung
      und ggf. Norm
      e) Nummer der Musterprüfung
      f) Name des Herstellers
      g) Werknummer des Gerätes
      h) Jahr und Monat der Herstellung
      i) Datum der Stückprüfung mit Unterschrift des Herstellers
      j) Zeitabstände für regelmäßige Nachprüfungen
      k) folgende Aufschrift: "Dieses Luftsportgerät wurde gemäß den
      rechtlichen Vorschriften stückgeprüft. Es stimmt mit dem
      geprüften Muster überein und ist lufttüchtig."
      l) folgender Warnhinweis: "Vor Gebrauch Betriebsanweisung
      lesen.
      "
      9.1.4 an Gurtzeugen zusätzlich
      a) maximale Anhängelast in Kg
      b) integrierter Rettungsgerätecontainer (ja oder nein)
      c) an herausnehmbaren Gleitsegel-Gurtzeugprotektoren: Name
      des Herstellers und der Prüfstelle, Musterprüfnummer, Werknummer

      So haben wir es auch auf unserer Internetseite in der aufgeführten Tabelle dargestellt.
      Alle denen dieser Punkt evtl. zu weit geht, möchten wir bitten sich bei den Verfassern des zur Zeit in Deutschland gültigen Rechts zu beschweren.

      Wenn bislang derartige Angaben gefehlt haben, so möchten wir dies nicht weiter werten. Wir bemühen uns einheitliche Typenschilder zu entwerfen, die möglichst europaweit Anerkennung erfahren. Wenn ohnehin das Gleiche drauf stehen muß, dann kann es nur hilfreich sein wenn diese auch einheitlich aussehen. So können die Piloten nach unserer Meinung schneller die ihnen wichtigen Information abrufen.

      Viele Grüße

      Guido Reusch

      Kommentar

      • Fetzenflieger
        Registrierter Benutzer
        • 24.04.2004
        • 92
        • Hessen

        #18
        AW: Nachprüfung von Gurtzeugen

        Zitat von EuroAPR
        Liebe Flieger,
        ......
        Wenn bislang derartige Angaben gefehlt haben, so möchten wir dies nicht weiter werten. Wir bemühen uns einheitliche Typenschilder zu entwerfen, die möglichst europaweit Anerkennung erfahren. Wenn ohnehin das Gleiche drauf stehen muß, dann kann es nur hilfreich sein wenn diese auch einheitlich aussehen. So können die Piloten nach unserer Meinung schneller die ihnen wichtigen Information abrufen.

        Viele Grüße

        Guido Reusch
        Naja,

        hier fehlt auf dem Typenschild auch die Angabe des Herstellungsdatums.

        Gruss, Eckhard

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