Nachprüfung von Gurtzeugen
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AW: Nachprüfung von Gurtzeugen
Liebe Flieger,
ich denke es wird Zeit in die Diskussion klärend einzugreifen!
Die Academy schreibt keine NEUE regelmäßige Nachprüfung von Gurtzeugen vor! Wir bemühen uns lediglich die Forderungen der seit 2003 gültigen LTF 35/03 in punkto Beschriftung zufriedenstellend umzusetzen. Deshalb dürfen wir kurz aus der gültigen LTF zitieren:
9 Aufschriften und Angaben
9.1 Aufschriften
a) An den stückgeprüften Geräten sind mindestens folgende Angaben in deutscher Sprache sichtbar und dauerhaft anzubringen:9.1.1 an allen Geräten"
a) Art des Gerätes
b) Muster des Gerätes
c) Name und Adresse der Prüfstelle
d) Bezeichnung und Ausgabe der angewandten Lufttüchtigkeitsforderung
und ggf. Norm
e) Nummer der Musterprüfung
f) Name des Herstellers
g) Werknummer des Gerätes
h) Jahr und Monat der Herstellung
i) Datum der Stückprüfung mit Unterschrift des Herstellers
j) Zeitabstände für regelmäßige Nachprüfungen
k) folgende Aufschrift: "Dieses Luftsportgerät wurde gemäß den
rechtlichen Vorschriften stückgeprüft. Es stimmt mit dem
geprüften Muster überein und ist lufttüchtig."
l) folgender Warnhinweis: "Vor Gebrauch Betriebsanweisung
lesen.
9.1.4 an Gurtzeugen zusätzlich
a) maximale Anhängelast in Kg
b) integrierter Rettungsgerätecontainer (ja oder nein)
c) an herausnehmbaren Gleitsegel-Gurtzeugprotektoren: Name
des Herstellers und der Prüfstelle, Musterprüfnummer, Werknummer
So haben wir es auch auf unserer Internetseite in der aufgeführten Tabelle dargestellt.
Alle denen dieser Punkt evtl. zu weit geht, möchten wir bitten sich bei den Verfassern des zur Zeit in Deutschland gültigen Rechts zu beschweren.
Wenn bislang derartige Angaben gefehlt haben, so möchten wir dies nicht weiter werten. Wir bemühen uns einheitliche Typenschilder zu entwerfen, die möglichst europaweit Anerkennung erfahren. Wenn ohnehin das Gleiche drauf stehen muß, dann kann es nur hilfreich sein wenn diese auch einheitlich aussehen. So können die Piloten nach unserer Meinung schneller die ihnen wichtigen Information abrufen.
Viele Grüße
Guido ReuschKommentar
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AW: Nachprüfung von Gurtzeugen
Liebe Flieger,
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Wenn bislang derartige Angaben gefehlt haben, so möchten wir dies nicht weiter werten. Wir bemühen uns einheitliche Typenschilder zu entwerfen, die möglichst europaweit Anerkennung erfahren. Wenn ohnehin das Gleiche drauf stehen muß, dann kann es nur hilfreich sein wenn diese auch einheitlich aussehen. So können die Piloten nach unserer Meinung schneller die ihnen wichtigen Information abrufen.
Viele Grüße
Guido Reusch
hier fehlt auf dem Typenschild auch die Angabe des Herstellungsdatums.
Gruss, EckhardKommentar
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