Unterschiedliche Angaben über Nachprüfintervalle

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  • philkaracho
    Registrierter Benutzer
    • 30.08.2006
    • 120

    Unterschiedliche Angaben über Nachprüfintervalle

    Hallo,

    mir ist aufgefallen, dass die Angaben des DHV Testberichtes andere sein können als die des Herstelles. Ich war aber vorallem erstaunt, dass der DHV bei einem konkreten Schirm 24 Monate bzw. 200Std. angibt, der Hersteller aber 12 Monate bzw. 100 Std.
    Ich könnt mir schon vorstellen, dass der Hersteller bei zB besonders filigranen Leinen ein entsprechenes Intervall vorschreibt, um den Schirm vermessen zu lassen.
    Kann mir das jemand erklären und welche Aussage ist verbindlich?

    G Phil
    Zuletzt geändert von philkaracho; 27.09.2008, 00:06. Grund: blöd ausgedrückt
  • xjanex
    • 26.09.2008
    • 82
    • Alexander Bartel
    • Schmargendorf

    #2
    AW: Unterschiedliche Angaben über Nachprüfintervalle

    Soweit ich weiss sind nach Ablauf von 24 Monaten (nach DHV) oder nach 12 Monaten oder 200 Flügen (nach SHV) muss jeder Gleitschirm zur Nachprüfung. Diese wird vom Hersteller oder Importeur durchgeführt. Ohne diese Nachprüfung verliert die Musterzulassung bzw. die Typenprüfung ihre Gültigkeit !

    Gruss Alex

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    • waskukstdu
      Registrierter Benutzer
      • 29.01.2004
      • 323

      #3
      AW: Unterschiedliche Angaben über Nachprüfintervalle

      hi phil

      allein der Hersteller schreibt die Intervalle vor.(Betriebshandbuch)

      grüße
      wer fliegen will muß starten wollen

      Kommentar

      • piti
        Registrierter Benutzer
        • 04.06.2001
        • 2799
        • Peter Beusch
        • Flims,Spanien Alicante Calpe,Slovenien ..........

        #4
        AW: Unterschiedliche Angaben über Nachprüfintervalle

        Zitat von xjanex
        Soweit ich weiss sind nach Ablauf von 24 Monaten (nach DHV) oder nach 12 Monaten oder 200 Flügen (nach SHV) muss jeder Gleitschirm zur Nachprüfung. Diese wird vom Hersteller oder Importeur durchgeführt. Ohne diese Nachprüfung verliert die Musterzulassung bzw. die Typenprüfung ihre Gültigkeit !

        Gruss Alex
        und woher wisst du das? wo kann das nachgelesen werden für die schweiz?
        in der schweiz gibt es keine nachprüfungspflicht und auch keine güsi pflicht. nur schirme bei der prüfung brauchen ein güsi .

        ihl piti
        Zuletzt geändert von piti; 26.09.2008, 23:02.
        www.flytours.ch

        Kommentar

        • philkaracho
          Registrierter Benutzer
          • 30.08.2006
          • 120

          #5
          AW: Unterschiedliche Angaben über Nachprüfintervalle

          Der Punkt ist halt, dass die Angaben vom Hersteller "strenger" sind als die vom DHV.

          Kommentar

          • Hohe-Berge
            Registrierter Benutzer
            • 28.01.2008
            • 33
            • Ulrich Rüger
            • Unterhaching

            #6
            AW: Unterschiedliche Angaben über Nachprüfintervalle

            Zitat von philkaracho
            Der Punkt ist halt, dass die Angaben vom Hersteller "strenger" sind als die vom DHV.
            Hallo philkaracho,

            ich würde es wie waskukstdu (vgl. Posting 3) sehen - was der Hersteller vorschreibt ist relevant.

            Die erste Quelle dafür ist das Typenschild auf deinem Gleitschirm selbst. Hier findest du eine Übersicht welche Angaben aufgrund LTF bzw. EN 926-2:2005 sind.

            Die zweite Quelle dafür ist, wie waskukstdu angeführt hat, die Betriebsanleitung bzw. das Handbuch - diese Angaben sollten mit den Angaben auf dem Typenschild übereinstimmen. Hier können u.U. ergänzende Angaben gemacht werden, z.B. kürzere Intervalle bei professioneller Verwendung. Hier können auch die Folgen bei Nichteinhaltung beschrieben sein -> beispielsweise Verlust der Gültigkeit der Musterzulassung und jegliche Garantieansprüche.

            Eine mögliche dritte Quelle dafür wäre eine Sicherheitsmitteilung oder andere offizielle Information durch den Hersteller, falls sich seit deinem Kauf etwas geändert hat.

            Viele Grüße

            Ulrich
            Ulrich Rüger

            Theoretisch sind Theorie und Praxis gleich - praktisch nicht ;-) !

            Kommentar

            • Stefan_Schumacher
              Registrierter Benutzer
              • 15.05.2003
              • 1107
              • Stefan Schumacher
              • Breckerfeld, Kamshet

              #7
              AW: Unterschiedliche Angaben über Nachprüfintervalle

              Könnte es sein, dass einfach jemand Opfer der Copy and Paste-Funktion geworden ist?
              Frag doch einfach per Mail beim Hersteller nach, wenn Du es genau wissen möchtest. Aber wie schon gesagt, der Hersteller legt die Intervalle fest, nicht der Verband.

              Guckst Du Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (LuftGerPV).

              So long
              Stefan
              Zuletzt geändert von Stefan_Schumacher; 03.10.2008, 21:22. Grund: letzter satz
              --
              http://de.paragliding-wiki.org wieder online (Bitte Benutzer neu registrieren!)

              Überlebensratgeber Indien (in Arbeit): http://www.duckflight.de/download/IndienDHVForum.epub

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              • sny
                Registrierter Benutzer
                • 07.02.2003
                • 596

                #8
                AW: Unterschiedliche Angaben über Nachprüfintervalle

                oder


                Guckst du einfach Betriebsanleitung...
                Wenn manche Beiträge von Fhelren nru so strorzen...
                Die habe ich dann mit meinem total versifften Laptop geschrieben...

                Kommentar

                • klebii
                  Registrierter Benutzer
                  • 10.11.2007
                  • 22

                  #9
                  AW: Unterschiedliche Angaben über Nachprüfintervalle

                  Ich hatte eine ähnliche Frage schon mal an den DHV gestellt


                  Karl antwortete wie folgt:

                  Hallo Matthias,

                  im Gerätekennblatt (hier) sind die Nachprüffristen mit 24 Monaten/100 h festgelegt. Das was da drinsteht gilt. Die Empfehlung in der B´Anleitung zum jährlichen Check ist eine Empfehlung, haben andere Hersteller auch. Rechtsverbindlich für DE und AT ist das, was auf dem Gerätekennblatt bzw. in Kurzform auf der Plakette am Gerät steht.

                  Grüße

                  Karl Slezak
                  Daran dürfte sich nichts geändert haben. Wie es in CH ist?

                  Matthias

                  Kommentar

                  • Hohe-Berge
                    Registrierter Benutzer
                    • 28.01.2008
                    • 33
                    • Ulrich Rüger
                    • Unterhaching

                    #10
                    AW: Unterschiedliche Angaben über Nachprüfintervalle

                    Hallo,

                    @Matthias: Danke für die Info.

                    Jetzt wird es echt interessant . Klarheit über die verschiedenen Angaben wäre nun meines Erachtens hilfreich.

                    @philkaracho: Könntest du bitte die Angaben in den von mir genannten ersten zwei und ggf. dritten Quellen (Posting 6) sowie im Gerätekennblatt posten (nur Angaben ohne Benennung von Schirm und Hersteller würde reichen).

                    Vielen Dank

                    Ulrich
                    Ulrich Rüger

                    Theoretisch sind Theorie und Praxis gleich - praktisch nicht ;-) !

                    Kommentar

                    • klebii
                      Registrierter Benutzer
                      • 10.11.2007
                      • 22

                      #11
                      AW: Unterschiedliche Angaben über Nachprüfintervalle

                      Zitat von Hohe-Berge
                      Jetzt wird es echt interessant . Klarheit über die verschiedenen Angaben wäre nun meines Erachtens hilfreich.
                      für mich als D und DHV Mitglied ist die Frage geklärt.

                      Mein Verband über den ich auch versichert bin und der auch für den Intervall verantwortlich ist, hat eine eindeutige Aussage getroffen. Ende.

                      beste Grüße
                      Matthias

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                      • abachtern
                        Registrierter Benutzer
                        • 13.11.2005
                        • 624
                        • Mirko

                        #12
                        AW: Unterschiedliche Angaben über Nachprüfintervalle

                        Hallo,

                        wenn das zählt, was im Kennblatt bzw. auf dem DHV-Bepperl steht wie ist das dann bei Nova?
                        Da wird der erste Check bei erfolgtem Trimm-Tuning nach 3 Jahren fällig.

                        Karl schreibt die 24 Monate seinen Rechtsverbindlich, an anderer Stelle liest man: In der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (LuftGerPV) fordert der Gesetzgeber, dass eine Nachprüfung nach den Forderungen des Herstellers zu erfolgen hat. Näheres in der LuftGerPV.

                        Was stimmt denn jetzt????


                        Grundsätzlich finde ich das Trimm-Tuning eine super Sache. Ich finde bei einem Check sollte nicht nur kontrolliert werden ob sich alles im Range befindet sondern immer die Relativ-Trimmung wieder hergestellt werden.

                        Außerdem, welche Qualifikationen muss denn ein Checkbetrieb haben und wie sind Checkbetriebe in die Haftung zu nehmen wenn sie nur stempeln und nicht checken???

                        Karl hat vor geraumer Zeit geschrieben, dass vermehrt Checkbetriebe überprüft werden sollen. Genau so wie auch Geräte von Herstellern anonym gekauft und überprüft werden.
                        so soll der Kunde sehen können welche Betriebe seriös arbeiten und welche nicht.

                        Welche Checkbetiebe sind denn getestet worden, welche Schirme nachgemessen, wo kann man die Ergebnisse nachlesen???
                        Gruß

                        Mirko
                        Zuletzt geändert von abachtern; 05.10.2008, 21:12. Grund: schreibfehler

                        Kommentar

                        • fritzi
                          Registrierter Benutzer
                          • 05.10.2008
                          • 11

                          #13
                          AW: Unterschiedliche Angaben über Nachprüfintervalle

                          Hallo,

                          ab wann beginnt die Frist zur Nachprüfung denn eigentlich, ab dem Datum der Stückprüfung oder ab Kaufdatum, welches ja durchaus einige Zeit nach der Stückprüfung liegen kann? Mein Handbuch zum Schirm sagt nur etwas zur Dauer des Wartungsintervalls...

                          Viele Grüße!

                          Fritzi

                          Kommentar

                          • limeric
                            Registrierter Benutzer
                            • 20.02.2006
                            • 647

                            #14
                            AW: Unterschiedliche Angaben über Nachprüfintervalle

                            Hallo,

                            ab wann beginnt die Frist zur Nachprüfung denn eigentlich, ab dem Datum der Stückprüfung oder ab Kaufdatum, welches ja durchaus einige Zeit nach der Stückprüfung liegen kann? Mein Handbuch zum Schirm sagt nur etwas zur Dauer des Wartungsintervalls...

                            Viele Grüße!

                            Fritzi
                            Sicher nach der Inbetriebnahme, insofern du das Teil nicht 20 Jahre in der Ecke liegen hattest. Andernfalls wäre ja sonst auch die Frage ab wann die Leinen und das Tuch fällig sind, denn dessen Herstellung kan ja auch schon längere Zeit zurück liegen.

                            Limeric

                            Noch entsetzt von dem gestrigen Anblick des Verfalles unserer Extremsportler auf der Thermik.
                            Zuletzt geändert von limeric; 14.12.2008, 10:38.

                            Kommentar

                            • WA
                              Registrierter Benutzer
                              • 12.05.2006
                              • 4097
                              • wolfgang apel
                              • Ravensburg

                              #15
                              AW: Unterschiedliche Angaben über Nachprüfintervalle

                              Zitat von limeric
                              Noch entsetzt von dem gestrigen Anblick des Verfalles unserer Extremsportler auf der Thermik.
                              Ob wir da mal mehr erfahren dürfen?

                              So für die Zuhausgebliebenen!

                              WA
                              Grüßle,
                              Wolfgang http://www.dgf-fn.de/

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