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Hallo zusammen!
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Vielen Dank für euer Verständnis.
2.2.3.2
....An zugelassenen Hänge- und Paragleitern müssen deutlich lesbar und in dauerhafter Schrift die Bezeichnung der Type, die Angaben der Eigenmasse, der Mindest- und Höchstzuladung, des baujahres, weiters die Werknummer sowie Name- und die Anschrift des Herstellers sowie eine Musterprüfplakette angebracht sein.
Es steht nirgends wie das auszusehen hat, noch welche Sprache es sein muss.
Und der Aufdruck in deinem Sigma enthält alle diese Daten und noch einige mehr dazu...
Ich habe mir den Aufdruck jetzt schnell angesehen.
Die linke Hälfte enthält alle Anforderungen und die rechte ist die Musterprüfplakette.
Lediglich eine Betriebsanweisung in deutscher Sprache ist vorzulegen...
LG Martin
Wenn manche Beiträge von Fhelren nru so strorzen...
Die habe ich dann mit meinem total versifften Laptop geschrieben...
.....mein Post bezog sich auf die mir merkwürdig anmutende Antwort des Herstellers, also Dein Zitat. Ich weiß übrigens immer noch nicht ob er vorher mal gefragt hat, bevor er sich beschwert nicht informiert worden zu sein. Die anderen Hersteller scheinen diese Fragen nicht zu haben ......
Dass Du berechtigte - offene - Fragen hast wollte ich nie in Zweifel ziehen. Persönlich glaube ich nicht, dass Dir irgend jemand einen Strick daraus wird drehen können, wenn Dein Pickerl in Englisch, also Neuhochdeutsch, gehalten ist. Hauptsache die anderen Daten stehen alle drauf.....
ich erkundige mich gerne (morgen), ob das mit der DHV-Plakette für beim DHV geprüfte Schirme noch aktuell ist (wie's auf der Website steht). In diesen Zeiten der Veränderungen kann es durchaus sein, dass es diese Verträge nicht mehr gibt (vielleicht auch nur mit dem einen Hersteller). Dann müßte allerdings die Website angepaßt werden, sonst steh' ich schön blöd da .
Hallo miteinander,
klasse, ist ja alles klar jetzt. So viele Posts!
Ich weiß jetzt zwar nicht ob das oben genannte noch aktuell ist, aber das muß ich ja nicht, ich soll lieber fliegen gehen. OK, mach ich sowieso.
Stelle also fest, übrigens Micha und Flynix habens exakt auf den Punkt gebracht, daß mitnichten ein original Güsi-Papperl vonnöten ist, hier hat die Flugschule vom "Riff" also nicht unrecht, sondern das Typenschild des Herstellers, sofern alle von der LTF geforderten Daten darauf sind, völlig ausreichend ist und das sieht eben ein wenig anderst aus, als es uns in Post 6 suggeriert wurde.
Ob jetzt mein Hersteller vertragsbrüchig geworden ist, da er trotz DHV-Prüfung kein selbiges Papperl verwendet?
Achwas, was juckts mich, bin legal unterwegs, wenn auch auf Englisch!
Danke für euere Geduld, kein Störfeuer gekommen, bissi OT zwar vom Ritsch in Sachen Tandemfliegen, also alles bestens und eigentlich wieder mal lehrreich!
Stelle also fest, übrigens Micha und Flynix habens exakt auf den Punkt gebracht, daß mitnichten ein original Güsi-Papperl vonnöten ist, hier hat die Flugschule vom "Riff" also nicht unrecht, sondern das Typenschild des Herstellers, sofern alle von der LTF geforderten Daten darauf sind, völlig ausreichend ist und das sieht eben ein wenig anderst aus, als es uns in Post 6 suggeriert wurde.
das alter des schirmes muss ich also aus der seriennummer erlesen?
das alter des schirmes muss ich also aus der seriennummer erlesen?
Hallo Riff
Das kann man bei manchen Herstellern machen.
Das Datum der Stückprüfung (meistens dann wenn der Schirm den Hersteller/Importeur verlässt)
muss explitit draufstehen.... egal ob am DHV Güsi oder einem anderen ober auf einem Aufdruck auf der Kappe.
Und natürlich auch die Unterschrift des Stückprüfers...
Damit wird ja garantiert, dass dein Modell, demjenigen entsprich, welches geprüft wurde...
Das Datum der Stückprüfung ist dann auch das Herstellungsdatum... (obwohl das auch weit abweichen kann... ein Bekannter kaufte sich einen 2000 Gütegesiegelten Schirm mit Stückprüfdatum von 2007... aber wissentlich...)
LG Martin
Wenn manche Beiträge von Fhelren nru so strorzen...
Die habe ich dann mit meinem total versifften Laptop geschrieben...
Zitat der Schule:
"Nach neuer rechtlicher Lage braucht man keine [Gütesiegel] mehr.
Ja ja, deine Schule hat Recht und Unrecht! Gaaanz schlau, deine Schule!
Man braucht kein DHV-Gütesiegel, aber es braucht eines, welches die von der LTF geforderten Angaben hat. Also ein Typenblatt vom Hersteller mit eben denselben.
(s. mein Foto)
Da das dein Schirm nicht hat, darfst du ihn in DE nicht fliegen!
Wende dich schriftlich an die Technik, kannst auch erst anrufen und mach in deiner Schule Dampf.
Immer wieder hört man von solchen Fällen, in denen wir Piloten über den Tisch gezogen werden sollen.
Immer wieder hört man von solchen Fällen, in denen wir Piloten über den Tisch gezogen werden sollen.
Liebe Freunde,
wir sind nicht der Meinung, dass hier der Pilot, gleich von wem, über den Tisch gezogen werden soll.
Es ist richtig, dass kein "Gütesiegel" mehr notwendig ist, bzw. dieses auch nie notwendig war!
Richtig ist auch, dass entsprechend der LTF und EN gewisse Angaben auf dem Schirm zu stehen haben. Das wurde von anderen Schreibern hier auch schon vollständig und richtig dargestellt.
Nicht richtig ist, dass man direkt vom Himmel fällt wenn das Typenschild falsch oder unrichtig ausgefüllt ist.
Das Typenschild des Gleitschirmes ist rechtlich zu werten wie das Typenschild eines Autos. Es erleichtert grundsächlich die Identifizierung des Musters.
Wichtig ist, dass das geflogene Muster zum Zeitpunkt der Nutzung durch einen Piloten mit deutscher Lizenz eine bestätigte Musterprüfbescheinigung einer vom LBA anerkannten Prüfstelle hat.
Es gibt Schirme die zunächst "nur" ein EN Zertifizierung bekommen haben und erst im Nachhinein die LTF Musterprüfbestätigung erhalten. In diesen Fällen kann es durchaus vorkommen, dass auch Schirme ausgeliefert werden die noch ein reines EN-Typenschild haben. Dadurch wurde aber niemand über den Tisch gezogen.
Beide Prüfstellen unterhalten umfangreiche Datenbanken aus denen sehr schnell und einfach ersichtlich ist ob und wann das Muster gem. LTF geprüft wurde.
Es stellt auch kein Problem dar wenn die Stückprüfung auf dem Typenschild vollständig von Hand eingetragen wird. Es gibt dafür keine Formvorgabe.
Wir bemühen uns nach Kräften einheitliche Typenschilder für alle Bereiche mit den Herstellern zu vereinbaren und wir sind in diesem Vorhaben bereits erheblich vorangekommen. Die Hersteller haben grundsätzlich zugestimmt und wir befinden uns bereits in der Layout-Phase -
in dem konkreten Fall von "riff" geht es darum, dass 2 "neue gebrauchte" schirme gekauft wurden mit einer datumsangabe von xx 2008. Das Datum der Stückprüfung ist anhand fehlender Plakette nicht eingetragen, aber anhand der Seriennummer, (bei diesem Hersteller, wie bei anderen auch, 4 Zahlen eben Monat/Jahr der Auslieferung = Stückprüfung angeben) einer der Schirme sogar ein 2007.er ist und der andere auch "älter" als angegeben...
LG
Wenn manche Beiträge von Fhelren nru so strorzen...
Die habe ich dann mit meinem total versifften Laptop geschrieben...
Wir bemühen uns nach Kräften einheitliche Typenschilder für alle Bereiche mit den Herstellern zu vereinbaren und wir sind in diesem Vorhaben bereits erheblich vorangekommen. Die Hersteller haben grundsätzlich zugestimmt und wir befinden uns bereits in der Layout-Phase -
Schönen Abend noch!
Guido Reusch
Ltr. EAPR Musterprüfstelle
Hallo Guido,
ist es dann möglich alle Zeichen ohne Brille zu lesen ?
Gruß Conny
PS:Nur zur Vorbeugung,kann die Speißekarte auch noch ohne Brille lesen!
Gruß Conny
.............................
Zitat von Sir Isaac Newton: Was wir wissen, ist ein Tropfen, was wir nicht wissen, ein Ozean.
ist es dann möglich alle Zeichen ohne Brille zu lesen ?
Hallo Conny - natürlich wird das möglich sein und ich als Brillenträger, der die Speisekarte nicht mehr ohne lesen kann, werde darauf besonders achten. Es gibt für derartige Beschriftungen sogar vorgeschriebene Mindestgrößen.
Insgesamt dürfte das Lable etwas größer werden als es Vormals der Fall war, aber dann sogar zweisprachig - Landessprache und Englisch ist unsere Vorstellung, wobei sich die Landesprache bislang nach dem Land der Musterprüfung richtet und nicht der des Herstellers.
Wir werden sicherlich für das Jahr 2009 eine brauchbare Lösung im Interesse aller europäischer Piloten finden -
Es gibt für derartige Beschriftungen sogar vorgeschriebene Mindestgrößen. Insgesamt dürfte das Lable etwas größer werden als es Vormals der Fall war, aber dann sogar zweisprachig - Landessprache und Englisch ist unsere Vorstellung, wobei sich die Landesprache bislang nach dem Land der Musterprüfung richtet und nicht der des Herstellers.
Wir werden sicherlich für das Jahr 2009 eine brauchbare Lösung im Interesse aller europäischer Piloten finden
Na da bin ich nun mal gespannt. Guido, was ist denn bei euren Bemühungen konkret rausgekommen?
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