Zurück vom Check

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  • JörgE
    Registrierter Benutzer
    • 14.05.2004
    • 676
    • Jörg
    • Pfälzer

    #61
    AW: Zurück vom Check

    ... es ist in Deutschland nicht verboten die Wahrheit zu sagen.

    Wie kann man überhaupt auf die Idee mit den Knoten kommen? War das "früher" so üblich? Vielleicht sollte man mal nachforschen wo das herkommt, um solche Fehler in Zukunft zu vermeinden.

    Gruß
    Jörg

    Kommentar

    • Weißwange
      Registrierter Benutzer
      • 14.02.2003
      • 394
      • Harald Rost

      #62
      AW: Zurück vom Check

      Zitat von abachtern
      Hallo,
      (...)
      Manche Checkbetriebe werben damit ein vom DHV anerkannter, luftfahrttechnischer Betrieb zu sein.
      Gibt es diese Auszeichnung?
      (...)
      Ja, diese "Auszeichnung" gibt es dann offenbar. Ich habe aber auch mal von einem Frisör gehört, der damit geworben hat, daß er von der Nachbarbäckerei als Kfz-Sachverständiger anerkannt werde und es gibt wohl auch herstellereigene Umweltgütesiegel oder in unserem Bereich bspw. ein DHV-GÜSI.

      Auch im obigen Beispiel gilt es also ggf. etwas genauer hinzusehen! Die Anerkennnung durch Irgendwen alleine sagt für deren eigene Wertigkeit gar nichts. "Anerkennen" kann Gott und die Welt - solange jemand nicht schreibt, dies würde nach irgendeinem Paragraphen erfolgen oder mit dem Anerkennungsresultat wäre irgendetwas Bestimmtes erfüllt.

      Wenn man hinterfragt, muß man also nicht unbedingt nur nach dem "Anerkennenden" fragen, sondern auch danach, was da "anerkannt" wird
      und was es im Zweifel nutzt. Irgendjemand als Sachverständigen "anerkennen" kann nämlich Jeder. Irgendjemand aber bspw. als Dipl.-Ing. oder gar öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen "anerkennen" kann zwar auch jeder, aber dies würde dann zumindest voraussetzen, daß Derjenige, der da "anerkannt" wird, es auch tatsächlich ist. Beide Bezeichnungen sind nämlich geschützt und unterliegen bestimmten Verfahren. "Anerkennen" bedeutet also in keinem Fall auch "machen".

      Wenn da also einer "anerkennt", der aber nicht wirklich selbst Herr des Verfahrens ist, so ist die Anerkennung, mit der geworben wird, ggf. etwa
      soviel wert, als wenn man schreiben würde: "98 % der bei der letzten Umfrage von uns Befragten waren mit unserem Produkt hochzufrieden, befanden den Preis auch als äußerst günstig und würden wieder bei uns kaufen."

      Darüber hinaus könnte sich aus anderen Gründen ggf. sogar auch Werbung mit manch grundsätzlich "ungeschützten" Bezeichnungen verbieten,
      bspw. aus Gründen des unlauteren Wettbewerbs.


      Auch hier also mal genauer gemeinsam hingeguckt. Manchmal geben ja auch die "gesetzlichen" Grundlagen tatsächlich gute Hinweise, in welche Richtung es gehen könnte:

      Um was geht es? Um einen "luftfahrttechnischen Betrieb". Was aber ist das und ist oder wird das ggf. jemand, weil ihn der DHV anerkennt?


      Zufällig als Erstes gefunden und, weil es scheinbar so schnell eine so einfache und klare Antwort gibt, hier auch mal aufgeführt, obwohl man
      normalerweise natürlich nicht mit der Durchführungsverordnung anfängt:



      Zitat von Erste Durchführungsverordnung zur Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (1. DV LuftGerPV)

      § 1 Geltungsbereich


      Diese Verordnung gilt für Stellen, die Luftfahrtgerät instandhalten, ändern oder prüfen. Sie gilt nicht für Stellen, die Luftsportgerät instandhalten, ändern oder prüfen.

      § 3 Antragstellung

      (1) Betriebe nach § 1 bedürfen der Genehmigung durch das Luftfahrt-Bundesamt. (...)
      Ups. Das LBA?? Aber nicht so schnell! Das Ganze ist für uns nach § 1 ja ohnehin nicht relevant. Für Luftsportgerät gilt das ausdrücklich nicht.

      Also grundlegender: Was ist ein luftfahrttechnischer Betrieb? Es gibt einen solchen Begriff offiziell und somit dürfte die Anwendung dieser Bezeichnung zumindest in den Bereichen, in denen es ihn tatsächlich gibt oder die "artverwandt" sind - und das ist wohl im ganzen Luftfahrtbereich dann anzunehmen - schon in gewissem Maße "geschützt" sein.

      (http://www.gesetze-im-internet.de/lu...1998/__18.html)

      Zitat von LuftGerPV
      § 18 Luftfahrttechnischer Betrieb

      (1) Ein luftfahrttechnischer Betrieb wird genehmigt, wenn ausreichende eigene personelle, technische und organisatorische Voraussetzungen vorhanden sind, um die Nachprüfung ordnungsgemäß durchführen zu können. In jedem Fall ist das Vorhandensein einer von der Werkstättenleitung unabhängigen Prüforganisation oder eines gleichwertigen Qualitätsmanagement-Systems nachzuweisen.

      (2) Die Genehmigung wird für bestimmte Arten des Luftfahrtgeräts von der nach § 2 Abs. 1 zuständigen Stelle mit einer Gültigkeitsdauer von 24
      Monaten erteilt. Sie kann eingeschränkt und mit Auflagen verbunden werden. Sie wird auf Antrag verlängert, wenn die Voraussetzungen für die
      Genehmigung fortbestehen.

      (3) Die Genehmigung kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung nicht nur vorübergehend weggefallen sind, die erteilten Auflagen nicht eingehalten oder die Prüfungen nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden.

      (4) Das Luftfahrt-Bundesamt gibt die Genehmigung, deren Rücknahme oder Widerruf in den Nachrichten für Luftfahrer, der Beauftragte nach §
      31c des Luftverkehrsgesetzes in seiner jeweiligen Informationsschrift bekannt.
      Ahhhh! Wer ist nun aber die "zuständige Stelle", von der Absatz 2 spricht?

      Schnell nachgesehen:

      http://www.gesetze-im-internet.de/lu..._1998/__2.html:

      Zitat von LuftGerPV
      § 2 Zuständige Stellen

      (1) Für die Prüfung der Lufttüchtigkeit des musterzulassungspflichtigen Luftfahrtgeräts ist die nach § 2 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung für die Erteilung der Musterzulassung zuständige Stelle zuständig. Für die Prüfung der Lufttüchtigkeit des Luftfahrtgeräts nach § 1 Abs. 4 der Luftverkehrs-Zulassung-Ordnung ist der Hersteller zuständig.

      (2) Die nach Absatz 1 Satz 1 zuständigen Stellen können zur Durchführung
      1.der Musterprüfung Entwicklungsbetriebe nach den Bestimmungen des § 9;
      2.der Stückprüfung und der Prüfungen in einem Qualitätsmanagement-System
      Herstellungsbetriebe nach den Bestimmungen der § 9 und 10 Abs. 3,
      3.der Instandhaltungsprüfungen oder der Nachprüfungen Instandhaltungsbetriebe nach § 13, luftfahrttechnische Betriebe nach § 18 oder Herstellungsbetriebe nach § 19 genehmigen. Der genehmigte Betrieb hat die ihm mit der Genehmigung übertragenen Prüfaufgaben dem genehmigten Umfang und Verfahren entsprechend durchzuführen.
      Hmm. Von DHV steht da nichts ! Andererseits: Eigentlich fast klar, wo es in § 2 (1) Satz Eins doch um musterzulassungspflichtige Geräte geht, denn das sind Gleitschirme und Zubehör nicht! Der DHV erteilt übrigens auch keinerlei andere Musterzulassungen, denn dafür ist er nicht beauftragt.

      § 2 (1) Satz 2 aber bezieht sich auch auf unsere Gleitschirme. Hier wird nämlich auf Luftfahrtgeräts nach § 1 Abs. 4 LuftVZO verwiesen:



      Zitat von LuftVZO
      (4) Ein- oder zweisitzige Luftsportgeräte ohne Motor oder mit einem nicht fest mit dem Luftfahrzeug verbundenen Motor und mit einer
      höchstzulässigen Leermasse von 120 Kilogramm einschließlich Gurtzeug und Rettungsgerät sind von der Musterzulassung befreit. Für diese Luftfahrzeuge hat der Hersteller die Erfüllung der Lufttüchtigkeitsforderungen nach § 10a der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät nachzuweisen. Für das zugehörige Schleppgerät gelten die Sätze 1 und 2 ohne Gewichtsbeschränkung.
      Ja , das paßt scheinbar. Das sind "wir". Von DHV oder Beauftragter aber steht da auch nichts . Aber klar eigentlich, denn für die Technik von
      Musterzulassungsbefreiten gibt es keine "Beauftragten"!

      - Aber vielleicht ist ja nun der DHV irgendwie in einer seiner anderen omnipotenten Funktionen, bspw. als Musterprüfstelle, gemeint und kann darüber für sich selbst igendetwas ableiten? Immerhin wäre so eine Musterprüfstelle ja diejenige, derer sich der Hersteller bedienen muß, um die Erfüllung der Lufttüchtigkeitsforderungen nach § 10a der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät nachzuweisen!?

      Ja, das schon. Aber das hat weder mit der Beauftragenverordnung zu tun, noch werden LBA-anerkannte Prüfstellen über ihren definierten Tätigkeitsumfang zu denjenigen, die luftfahrttechnische Betriebe genehmigen - solche, die dies ordungsgemäß sind "dürfen" allerdings auch von Prüfstellen natürlich "anerkannt" werden.


      Bei o.a. LuftGerPV § 18 Abs. 4 schließlich geht es nur darum, wer schließlich veröffentlicht. Dies sagt selbst nichts über die Zuständigkeiten aus.

      - Na, aber zumindest über "Beauftragte" steht da doch was, zefix! "Nützt" das nichts?

      Ja. In der Tat! Es gibt aber nicht einfach irgendeinen umfassend für alles "Beauftragten" - noch nicht einmal in deren scheinbaren "Bereichen"! Also auch da muß man hinschauen und darf nicht gleich durch das an sich simple Wort "Beauftragter" in Schreckstarre verfallen, sondern muß fragen, ob diese "Beauftragung" denn tatsächlich das umfaßt, was da ggf. durchaus mal schnell behauptet wird.

      Also nachgeguckt: http://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__31c.html

      Hier steht, daß, wer und für was genau "beauftragt" werden kann.

      Bei LuftGerPV § 18 Abs. 4 können davon wohl nur Beauftragte gemeint sein, deren Beauftragungsumfang tatsächlich den Punkt 1 "Muster- und Verkehrszulassung" umfaßt. Alles andere hat damit wohl kaum zu tun.

      Nun, wie schon gesagt, beim DHV als Beauftragter ist dies aber ausdrücklich nicht der Fall. Er hat nichts mit "Muster- und Verkehrszulassung" zu tun, eben auch schon deshalb nicht, weil "unsere" Luftsportgeräte von Muster- und Verkehrszulassung "befreit" sind. *)

      Also, auch darüber kommt der DHV offensichtlich nicht ins Spiel !

      Irgendwie kommen wir also scheinbar nicht so Recht weiter. Luftsportgeräte und luftfahrttechnischer Betrieb, diese Kombination ist schwierig zu finden.

      Na, wahrscheinlich in irgendwelchen internen Dingen, die der Beauftragte selbst geschaffen hat!? Wofür ist er schließlich Beauftragter ?

      Ja, möglich. Aber auf welcher Grundlage sollte dies der Beauftragte können/dürfen bzw. auf welcher Grundlage sollte das, was er sich da ggf. selbst schafft letztlich für Andere verbindlich werden?

      Wieder ein Blick in die Beauftragtenerordnung. Und suuuuuchen ...

      Was sagt denn aber eigentlich der DHV selbst dazu?
      -> http://www.dhv.de/typo/LuftGerPV.592.0.html

      Ups, schade! Genau das fehlt in den Zitaten. Es ist wohl auch schöner immer von irgendwelchen "Gesetzen" und Zwängen zu reden und möglichst oft eine Kombination der Bezeichnungen und Funktionen "Beauftragter" und "LBA-anerkannte Musterprüfstelle" zu verwenden. Das flößt Respekt ein und wenn da dann Einer vielleicht nicht mehr durchblickt, na, selbst schuld! Schließlich kann man eigentlich alle Texte doch lesen - wenn man sucht! Der eigenen "Kompetenz" jedenfalls schadet das kaum, wenn es irgendein Anderer ggf. nicht blickt.

      Die Beauftragtenrolle ist nicht der Schlüssel ins Himmelreich - im Gegenteil! Mit der Beauftragung wird nicht ein Raum - ein Königreich - geschaffen, in dem der Beauftragte dann letztlich manchen kann was er will und innerhalb dessen es sich selbst Rechtsgrundlagen geben kann, die ggf sogar sonstiges Luftrecht oder allgemeine Grundsätze in einer Demokratie "aushebeln" oder gar brechen können! Und wenn nun wieder das Argument kommt, daß wenn schon nicht die Beauftragung, so doch dann die LBA-Anerkennung als Musterprüfstelle oder beides zusammen in Kombination "irgendwie" die "nötigen" Grundlage für allumfassendes und möglichst allmächtiges Tätigwerden schaffen sollte:

      Die Musterprüfstelle ist eine komplett andere "Baustelle" und hat speziell mit der Beauftragung nichts zu tun! Daraus, daß man ggf. beides ist, sollte sich wohl ein höherer Anspruch und mehr Pflichtbewußtsein ergeben und nicht etwa umgekehrt eine großere Nonchalance. Leider ist dies offenbar nur ein naiver Wunsch.

      Übrigens: das betrifft den DHV natürlich nicht alleine! Das ist beim DULV, zumindest was die nichtzulassungspflichtigen "Motorschirme" betrifft, nicht einen Tick anders! Ein allgemeines "Beauftragten-Selbstverständnisproblem" offenbar!?

      Aber das ist alles nur meine persönliche Meinung und das so mancher "Gesetzetext" diese zu stützen scheint, wohl nur Zufall

      Verantwortlich nachlesen muß eh jeder selbst oder sich das vom Anwalt vorlesen lassen

      mfg
      Harald



      *: P.S.: Der ganze Beitrag beleuchtet das Thema aus der aufgeworfenen Frage-Perspektive "luftfahrttechnischer Betrieb" und zeigt auf, wie "wenig" der DHV als Beauftragter damit ganz grundsätzlich und insbesondere bei nicht muster- und verkehrsulassungspflichtigen Luftfahrtgeräten gem. LuftGerPV § 10a (auch unsere Gleitschirme) zu tun hat. Zieht man das Ganze aus der Perspektive "Nachprüfung" auf, so bestätigt sich diese Aussage natürlich letztlich noch schneller auch über LuftGerPV § 14 (s.a.):


      Zitat von LuftGerPV § 14 Nachprüfungen
      (5) Die Lufttüchtigkeit des Luftfahrtgeräts nach § 10a ist nach den vom Hersteller vorgegebenen Anweisungen durch den Halter oder in dessen Auftrag nachzuprüfen oder nachprüfen zu lassen. Der Halter ist für die rechtzeitige und vollständige Durchführung der Prüfungen verantwortlich. Er hat Mängel an dem Luftfahrtgerät oder an den Prüfanweisungen unverzüglich dem Hersteller zu melden. Die §§ 15 und 18 bis 20 finden keine Anwendung.
      Anmerkungen:

      § 15 Nachprüfung in Zeitabständen
      § 18 Luftfahrttechnischer Betrieb
      § 19 Durchführung und Überwachung der Nachprüfungen
      § 20 Bescheinigung der Nachprüfungen

      Zuletzt geändert von Weißwange; 05.04.2009, 11:23. Grund: P.S.
      15.07.2008, aufgrund Bitte Forums-Admin:
      (nicht, daß dies vorher etwa geheim gewesen wäre oder ich nicht in entsprechenden Beiträgen auch ohne Aufforderung selbst geeignet gezeichnet hätte):

      http://dmsv.eu - http://motorschirm-verband.de/homepage/vorstand.html

      Kommentar

      • ForumAdmin
        Administrator
        • 03.06.2004
        • 2814
        • Richard Brandl
        • Schliersee

        #63
        AW: Zurück vom Check

        Zum Thema Zertifizierung von Checkbetrieben:
        .................. hatte der DHV die Anerkennungsverfahren (Zertifizierung von Checkbetrieben, seit 2001 keine luftrechtliche Forderung mehr ... Anm.d.Red.) weiterhin auf privatrechtlicher Basis durchgeführt.
        Dieser Beschluss wurde auf der vorletzten Kommissionssitzung gefasst. Die DHV-Technik hat sich ausführlich mit der Thematik befasst und ist zu dem Schluss gekommen, dass Zertifizierungsverfahren, wie DHV-anerkannte Hersteller- oder Nachprüfbetriebe, sehr aufwändig in Durchführung und Kontrolle sind und hinsichtlich einer konstanten Qualitätssicherung nicht als geeignetes Werkzeug erscheinen, weil eine wirksame Kontrolle der Produktionsabläufe nicht möglich ist. Aus diesem Grund wurde der DHV-Kommission empfohlen, künftig keine derartigen Zertifizierungen mehr vorzunehmen.
        Der DHV führt ab sofort (16.02.2008.... Anm.d.Red.) keine Anerkennungsverfahren für Betriebe zur Herstellung, Stück- und Nachprüfung mehr durch. Das Anerkennungsverfahren stellte das Erfüllen der Voraussetzung zum Zeitpunkt der Anerkennung fest, bot aber keine ausreichend wirksame und fortwährende Überwachung der Produktionsabläufe.
        Die bisherigen DHV-anerkannten Betriebe dürfen bis zum Ablauf ihrer Befristung die Bezeichnung "DHV-anerkannter Betrieb" weiterführen. Die Regelung der Nachprüfung ist Sache des Herstellers, es erfolgt hierfür in Zukunft keine Zertifizierung der Nachprüfbetriebe durch den DHV.
        Schöne Flüge

        ForumAdmin
        Richard Brandl

        Kommentar

        • Weißwange
          Registrierter Benutzer
          • 14.02.2003
          • 394
          • Harald Rost

          #64
          AW: Zurück vom Check

          Ja, ich finde es auch schön, wenn sich die Beauftragten an das Luftrecht und sonstiges Recht halten (ja, ich wünschte mir das für die Zukunft glatt immer ) und sich ihrer Beauftragung und deren Grenzen sowie der damit und mit jeglichen mangelnden Grundlagen verbundenen Probleme und Interessenskonflikte langsam bewußter werden. Und wenn es dazu ggf. erst politischen Streit, Kommissionsbeschlüsse oder partout gar Gerichtsurteile braucht, dann muß es eben wohl sein.



          15.07.2008, aufgrund Bitte Forums-Admin:
          (nicht, daß dies vorher etwa geheim gewesen wäre oder ich nicht in entsprechenden Beiträgen auch ohne Aufforderung selbst geeignet gezeichnet hätte):

          http://dmsv.eu - http://motorschirm-verband.de/homepage/vorstand.html

          Kommentar

          • Flugfrosch
            Registrierter Benutzer
            • 07.04.2008
            • 37

            #65
            AW: Zurück vom Check

            Zitat von Karl Slezak
            @ all
            Kurzer Zwischenbericht zu diesem Vorfall.
            Es handelt sich hier tatsächlich um einen Check von einem Checkbetrieb. Dieser hat sich am Freitag mit einer Erklärung an uns gewandt: Der Check wurde von einem neu eingewiesenen Checker durchgeführt. Der Rest des Personals befand sich gerade im Ausland bei einem Produktionsbetrieb. Die Aktion mit den Leinenknoten wurde vom Checker ohne Rücksprache mit der Firmenleitung gemacht. Bei dem Gerät war eine Trimmkorrektur erforderlich, Einschlaufen hat wegen des sehr kleinen Leinenschlosses nicht funktioniert. Dem Checker war nicht bewusst, wie gefährlich das Knoten von Leinen ist.

            Die Leitung des Checkbetriebs hat sich mit den betroffenen Halter in Verbindung gesetzt, wird ihm kostenlos einen neuen Stammleinensatz in seinen Schirm einbauen und ihm für die Zeit der Umrüstung einen Leihschirm zur Verfügung stellen.

            Wir haben eine schriftliche Erklärung des Geschäftsführers des Checkbetriebs vorliegen. Er erklärt, dass es sich um einen Einzelfall handelt und ein Knoten von Leinen bei keinem anderen von diesem Betrieb gecheckten Schirm vorgenommen wurde.

            Grüße

            Karl Slezak
            DHV-Ausbildung/Sicherheit
            Ok, also eigendlich ist das echt unglaublich was da geschrieben steht .
            Denn irgend wie heißt das ja: alles ist möglich und , macht euch keine Sorgen denn der Schaden wird behoben werden; ich habe da eine Erklährung; es war ein Einzelfall und der arme Betrieb hat einen Praktikanten alleine im Laden gelassen, der wußte es eben nicht besser, hat aber mal gedacht ..., konnte auch keinen fragen und so ist das eben gekommen. Leider. Wir waren alle im Urlaub.

            Hört sich an als wenn der Bundeskanzler gedeckt werden müsse weil er etwas dummes gesagt hat, als keiner hingehört hatte.

            Nun mein Schirm muß zum Check.
            Was soll ich den da bloß jetzt machen.
            In den vielen Jahren die ich dieser Prozedur nun folge, die viel Geld kostet, die ich auch bezahlen will wenn es korrekt gemacht wird, hatte es meinen Drachen und nun Gleitschirmen nicht an Aufmerksmkeit meinerseits gefehlt, so habe ich die Checks bezahlt und hingenommen was ich in entsprechenden Insiderkreisen(Fluglehrer und so) so hörte. Aber man hatte auch genau sein Gerät im Auge behalten.
            Das tue ich auch noch immer, aber dieser Schmuh der da läuft und immer größere Ausmaße annimmt muß aufhören.
            Sonst könnten auch Überlegungen dahin gehen, das Checken überhaupt sein zu lassen und den Schirm ... naja was solls.
            Das währe ein böse Entwicklung , oder ?
            Ich hörte schon von solchen Überlegungen an Startplätzen.
            Vor allem auf Grund von Verwirrung, was den nun wo wirklich gemacht wird.
            Und auch,: scheißegal hauptsache Stempel !!, Aussagen.
            Wie soll das weiter gehen ?
            Am besten nicht mehr darüber reden ?!!

            danke an Weißwange für seinen Beitrag


            besorgt, fliegerowi
            schöne Grüße
            ________________________________________________________
            Geduld ist wirklich etwas schönes.

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            • EMR
              Registrierter Benutzer
              • 21.08.2001
              • 1367
              • acehiitt sind Buchstaben meines Namens, alpabetisch sortiert

              #66
              AW: Zurück vom Check

              Zitat von Karl Slezak;233783[ .....
              Der Check wurde von einem neu eingewiesenen Checker durchgeführt.
              [ ..... ] Dem Checker war nicht bewusst, wie gefährlich das Knoten von Leinen ist.
              [ ..... ]
              Wir haben eine schriftliche Erklärung des Geschäftsführers des Checkbetriebs vorliegen. Er erklärt, dass es sich um einen Einzelfall handelt und ein Knoten von Leinen bei keinem anderen von diesem Betrieb gecheckten Schirm vorgenommen wurde.

              Grüße

              Karl Slezak
              DHV-Ausbildung/Sicherheit
              Lieber Karl,

              Deine Arbeit in Ehren, bin ich der Meinung, daß das lange nicht langt.
              Hier muß der Name des Betriebes genannt werden.


              Nicht aus "Rache", sondern einfach deshalb:
              jeder, der seinen Schirm in letzter Zeit dort hatte, sollte unbedingt selbst nachsehen, ob ein solcher ODER ÄHNLICH VERHEERENDER Fehler vorliegt.
              (Evtl. mithilfe eines zweiten Checkbetriebes seiner Wahl)

              Begründung:
              der Betrieb, der nach eigener Aussage SOLCHE (!!!) Fehler bei der Einweisung seiner Mitarbeiter und dann am Kundenschirm macht, ist erwiesen nicht in der Lage, die erforderliche Sorgfalt beim Checken sicherzustellen.
              Was für andere Fehler hat er denn noch gemacht? Keine? Sicher?
              Na ja . . . .

              ------------------------------------
              Bitte stelle Dir mal dieses Szenario vor:
              irgendwer fällt in nächster Zukunft mit einem frisch gecheckten Schirm auf die Schnauze.

              Es stellt sich heraus, es lag ein Checkfehler vor, und es kommt irgendwie heraus, daß der Schirm bei dem nämlichen Checkbetrieb war:
              willst Du dir die dann fälligen Diskussionen antun?

              Gruß
              Martin

              Kommentar

              • jo_paravogel
                Registrierter Benutzer
                • 23.01.2004
                • 29
                • Jo Vogel
                • Stubaital

                #67
                AW: Zurück vom Check

                Zitat von Jürgen Wilhelm
                Genau so sehe ich es auchund wer war es nun?Und warum wird der Checkbetrieb nicht genannt?

                ..........Einschlaufen hat wegen des sehr kleinen Leinenschlosses nicht funktioniert...............wie soll man daß verstehen?so klein kann ein Leinenschloß garnicht sein....und bei welchem Schirm denn.....?
                klingt nach fauler ausrede.............


                Gruß Jürgen
                Das Leinenschloss kann so klein gar nicht sein, dass die Einschlauf-Methode nicht angewendet werden kann.
                Allerhöchstens - bei manchen Herstellern - sind die genähten Schlaufen an der Leine so klein, dass ein Einschlaufen nur schwer möglich ist. Dann müssen halt 2 bis 3 Nahtstiche aufgetrennt werden um mehr Spielraum zu erhalten und gegebenenfalls die "Restnaht" (falls extrem kurz) durch Nachnähen vertärkt werden.

                Die "Erklärung" des Check-Betriebs ist eine Erklärung, aber kein Grund...
                Zuletzt geändert von jo_paravogel; 30.03.2009, 16:02.

                Kommentar

                • makro
                  Registrierter Benutzer
                  • 20.09.2004
                  • 1123
                  • Markus Kroiß
                  • Samerberg

                  #68
                  AW: Zurück vom Check

                  Echt heftig. Mir kommt das so ähnlich vor wie der "Einzelfall" letztes Jahr beim Sicherheitstraining als das Boot nicht kam. Kann genauso fatal enden. (Hier hat es auch nicht wirklich Sanktionen gegeben)

                  Da ist es echt beruhigend zu wissen, wer den Check macht und wieviel Erfahrung er hat...

                  Nachdenklichen Gruß
                  Markus

                  Kommentar

                  • Thomas C
                    Registrierter Benutzer
                    • 09.09.2004
                    • 1492
                    • Austria!

                    #69
                    AW: Zurück vom Check

                    ich liebe diese "einzelfälle", politischer geht es kaum noch...

                    und wieder eine vertanene chance des DHV...

                    und wieder ein betrieb der von UNSERER vertretung in schutz genommen wird statt dass UNSERE vertretung uns informiert und schützt

                    das wird vermutlich einfach nix mehr...

                    Kommentar

                    • Maiswalker
                      • 16.07.2006
                      • 195
                      • Erich F.
                      • Hahnbach

                      #70
                      AW: Zurück vom Check

                      den "Checkbetrieb" zu nennen, dürfte wohl dem Erstposter überlassen bleiben, denn dem Sicherheitsreferat dürften hier wohl die Hände gebunden sein.

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                      • vivicorsi
                        Registrierter Benutzer
                        • 23.07.2007
                        • 396

                        #71
                        AW: Zurück vom Check

                        grundsätzlich bin ich dem dhv sehr dankbar für die arbeit der letzten jahre...man darf nicht vergessen,dass das heutige sicherheitsniveau nicht zuletzt dem wirken des dhv über viele jahre zu verdanken ist.

                        verärgert bin ich aber über die tatsache, dass ich als dhv mitglied schon zweimal anfragen an den dhv(Karl) gestellt habe(per email) ,die bis heute leider nicht beantwortet wurden...unter anderem den vorfall mit dem rettungsboot betreffend.

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                        • PinkP
                          Registrierter Benutzer
                          • 08.05.2004
                          • 109
                          • Jürgen aka Pink Panther
                          • Landkreis Rastatt

                          #72
                          AW: Zurück vom Check

                          Zitat von Karl Slezak
                          Wir haben eine schriftliche Erklärung des Geschäftsführers des Checkbetriebs vorliegen. Er erklärt, dass es sich um einen Einzelfall handelt und ein Knoten von Leinen bei keinem anderen von diesem Betrieb gecheckten Schirm vorgenommen wurde.
                          Ich hoffe doch schwer, dass dem DHV das allein nicht ausreicht.

                          Ein Greenhorn unbeaufsichtigt solche Arbeiten durchführen zu lassen ist grob fahrlässig. Was für eine Antwort/Entschuldigung/Versicherung erwartet man bei so ner Bude? Eine wie oben. Eben...

                          Gruß
                          PinkP

                          Egal was gerade an Katastrophen abläuft, die Behörden sagen, daß nie eine Gefahr für die Bevölkerung bestanden hat.

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                          • mikro
                            Registrierter Benutzer
                            • 10.07.2006
                            • 187
                            • mirko krajny
                            • Erftstadt

                            #73
                            AW: Zurück vom Check

                            Ich kann gar nicht glauben, was ich da lesen muß.

                            Grundsätzlich schonmal grobe Fahrlässigkeit. In Verbindung damit, dass einer der von tuten und blasen keine Ahnung hat alleine Checks durchführt während die Verantwortlichen in der Gegend rumfahren, ist das doch schon versuchte Körperverletzung.

                            Den Betrieb darf man so einfach nicht davon kommen lassen! Wenn schon keine eigentlich erforderliche Nennung des Namens, dann doch zumindest Verbot weiterer Checks.

                            Hier kann man nur von Glück sagen, das der fast Geschädigte aufmerksam war.

                            Kommentar

                            • siegmarlange
                              Registrierter Benutzer
                              • 09.09.2004
                              • 480
                              • n.a.

                              #74
                              AW: Zurück vom Check

                              warum gibt sich dieser betrieb nicht selbst zu erkennen?
                              dafür ist doch dieses forum sicher ganz gut geeignet!
                              eventuell eine glaubwürdige erläuterung dazu und nicht so ein blabla -der böse lehrling wars.
                              ich finde es unglaublich,dass mit dieser erklärung die sache ausgestanden sein soll.
                              das ist exakt das gleiche,wie in der politik,wenn es heisst: ich übernehme die volle verantwortung.
                              was wäre denn,wenn dieser schirm mit frischem check weiterverkauft worden wäre und der "glückliche käufer" an der himmelspforte angeklopft hätte?
                              der verkäufer hätte sich ganz sicher mit schuldig gemacht!
                              deshalb: raus mit dem namen!
                              und den laden von behördlicher seite schliessen lassen!
                              bei dem leisesten verdacht gibt es sonst sicherheitsmitteilungen und hier wars das?
                              s lange

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                              • gliderchris
                                Registrierter Benutzer
                                • 08.11.2006
                                • 1058
                                • Niederkofler Chris
                                • near Kronplatz ;-)

                                #75
                                AW: Zurück vom Check

                                In allen anderen Fällen wo fahrlässig gehandelt wird, wird auch hart durchgegriffen!
                                Nur zu gut verständlich dass die Forum-Gemeinde aufgeklärt werden will!
                                Wie vorhin schon erwähnt, der Betrieb könnte ruhig Stellung nehmen, da er wahrscheinlich auch hier mitliest!

                                Zuletzt geändert von gliderchris; 30.03.2009, 19:15.
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