2-Jahres Check auch für Rettung?

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  • ekke
    Registrierter Benutzer
    • 20.06.2001
    • 1444
    • Eckehard Fiedler

    #16
    AW: 2-Jahres Check auch für Rettung?

    Zitat von KaiS
    Ich wollte doch nur eine einfache Frage stellen...:
    Muss ich meinen Charly SC118 zu einem 2-Jahres-Check bringen?
    (.... zusätzlich zum Packintervall....)
    einfache Antwort: SCHAU in die Betriebsanweisung oder ruf bei Finsterwalder an

    Zumindest in bei den Doppelkappenschirmen steht in der Betriebsanweisung:
    3. Betriebszeiten: Die zulässige Gebrauchsdauer beträgt 10 Jahre bei 2 jähriger Nachprüfung,
    danach bei jährlicher Nachprüfung weitere 3 Jahre.



    ...ohh, ich seh grad Stefan war schneller, wie ich mit meiner Korrektur.
    Zuletzt geändert von ekke; 14.05.2009, 16:50. Grund: Korrektur: so einfach ist die Antwort wohl doch nicht
    .
    „Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von mir.“ frei nach Karl Valentin

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    • Stefan_Schumacher
      Registrierter Benutzer
      • 15.05.2003
      • 1107
      • Stefan Schumacher
      • Breckerfeld, Kamshet

      #17
      AW: 2-Jahres Check auch für Rettung?

      Einfach:

      Ja

      Betriebsanleitung gibt es hier:


      Google:
      charly sc 118 betriebsanleitung

      Da steht alle zwei Jahre nachprüfen. Das scheint für alle Charlys zu gelten.

      Bis neulich
      Stefan

      PS: Ich habe einen Anbieter gefunden, der Dir das Packen für ca. 40 Euro macht, und mit Check sind es dann fast 80 Euro, das ist ja geschenkt. Meinen Tipp dazu kann ich Dir nur per PM geben. Der ist nicht koscher.

      PS 2: Ich schreib auch mal gerade an Charly für Dich, weil ich gerade Zeit habe.
      Zuletzt geändert von Stefan_Schumacher; 14.05.2009, 16:51. Grund: PS
      --
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      • KaiS
        Registrierter Benutzer
        • 03.09.2006
        • 641

        #18
        AW: 2-Jahres Check auch für Rettung?

        Danke Stefan für Dein File.

        Da steht wirklich drin:

        2. Pack- und Prüftermine: Der Rettungsfallschirm ist nach 12 Monaten Packungsdauer oder wenn er feucht geworden sein sollte
        (Schnee, nasse Wiese etc. ) zu öffnen, zu lüften und neu zu packen.
        Eine Nachprüfung ist erforderlich: Nach JEDER Notöffnung
        Nach einer Reparatur oder Änderung
        2 Jahre nach der letzten Nachprüfung
        Die Prüfungen erfolgen beim Hersteller oder bei vom Hersteller beauftragten Personen.

        Also wenn ich bei 10 Jahren Lebensdauer von meiner Rettung 5 mal zum Check muss und bei Rettern anderer Hersteller erst nach 10 Jahren, hab ich (neben den sowieso anfallenden Packintervall-Kosten) locker 5*80 € = 400,- € zusätzlich am Bein.

        Hab ich das richtig verstanden?

        Das bedeutet für mich, dass der Preisvorteil der Charlys eigentlich ne Mogelpackung ist?

        Gruß und Danke für Eure Antworten,
        Kai
        Zuletzt geändert von KaiS; 14.05.2009, 17:38.

        Kommentar

        • Stefan_Schumacher
          Registrierter Benutzer
          • 15.05.2003
          • 1107
          • Stefan Schumacher
          • Breckerfeld, Kamshet

          #19
          AW: 2-Jahres Check auch für Rettung?

          Zitat von KaiS
          Hab ich das richtig verstanden?

          Das bedeutet für mich, dass der Preisvorteil der Charlys eigentlich ne Mogelpackung ist?
          Mehr oder weniger richtig verstanden, wenn die verlinkte Betriebsanleitung die aktuelle ist und Du den Schirm an die bestimmte Firma schickst, dann ja.

          Aber:
          Es gibt Selbstpackerkurse, ist meiner Meinung eh die bessere Lösung, wenn man sich das zutraut (ist keine Bärensache, nur etwas aufmerksame, saubere Arbeit ist gefragt).
          Du kannst den Schirm selbst nach den Herstelleranweisungen checken, kannst ja bei Charly mal anfragen, wie die Nachprüfanweisungen lauten.

          Dann bleibt der Retter wieder günstig.

          So long
          Stefan
          --
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          • KaiS
            Registrierter Benutzer
            • 03.09.2006
            • 641

            #20
            AW: 2-Jahres Check auch für Rettung?

            Zitat von Stefan_Schumacher
            Du kannst den Schirm selbst nach den Herstelleranweisungen checken, kannst ja bei Charly mal anfragen, wie die Nachprüfanweisungen lauten.

            Dann bleibt der Retter wieder günstig.

            So long
            Stefan
            Leider steht da

            Die Prüfungen erfolgen beim Hersteller oder bei vom Hersteller beauftragten Personen.

            Kommentar

            • #Jürgen#
              Registrierter Benutzer
              • 04.06.2001
              • 323

              #21
              AW: 2-Jahres Check auch für Rettung?

              D.h. die Betriebsanleitung ist auch ein Kaufkriterium
              wie hier schon beschrieben

              Jürgen

              Kommentar

              • Stefan_Schumacher
                Registrierter Benutzer
                • 15.05.2003
                • 1107
                • Stefan Schumacher
                • Breckerfeld, Kamshet

                #22
                AW: 2-Jahres Check auch für Rettung?

                Und Nachtrag:

                Die Antwort von Charly kam prompt, danke dafür.
                Das Wichtigste aus der Mail:
                --
                ...
                Die Charly-Rettung ist nach den Angaben in der Antwort ebenfalls 10 Jahre ohne Nachprüfung legal verwendbar, danach Verlängerung per Nachprüfung auf maximal 12 Jahre.

                Die Revision der Betriebsanleitung stammt aus dem Jahr 2000 als es Bestreben gab, den 2-Jahres-Check von seiten des DHV einzuführen, damals wurde der Abschnitt mit der 2-Jahres-Nachprüfung eingefügt. Es soll eine Überarbeitung der Anleitung folgen.
                ...
                --

                Diese Angaben gebe ich natürlich ohne Gewähr, wer so ein Ding hat, der möge sich doch bitte selbst die Betriebsanleitung von Charly schicken lassen oder eine Bescheinigung, dass die Nachprüfung erst nach 10 Jahren zu erfolgen hat.

                @KaiS
                Sofern Du die Betriebsanleitung nicht vom Verkäufer bekommen hast, würde ich den einmal nett fragen, ob er sie Dir nicht besorgen kann.

                Grüße aus dem heißen Kamshet
                Stefan
                --
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                • KaiS
                  Registrierter Benutzer
                  • 03.09.2006
                  • 641

                  #23
                  AW: 2-Jahres Check auch für Rettung?

                  Hi Stefan,

                  danke für Deine Hilfe!

                  VG,
                  kai

                  Kommentar

                  • Weißwange
                    Registrierter Benutzer
                    • 14.02.2003
                    • 394
                    • Harald Rost

                    #24
                    AW: 2-Jahres Check auch für Rettung?

                    Ja. Gut gelöst

                    Dann habe ich es in unserer Zusammenstellung der DMSV-MPS zum Thema Nachprüfungen von Luftsportgeräten nach § 10a auch richtiggemacht

                    Das, was der Hersteller da in seine Anweisungen schreibt, hat in der Wirksamkeit natürlich seine Grenzen. Die Hauptmaßgabe ist sicher, daß die Absicht der LuftGerPV erfüllt werden muß. Wenn die Herstellerausführungen dem dienen, ist's ok, wenn sie primär anderen Dingen dienen, dann wird wohl schnell sogenanntes "Gleichwertiges" gelten, mit dem der eigentliche Zweck auch erfüllt wird. Oder es wird im Extremfall eben ggf. auch pauschal ungültig sein. "Prüfen nur nach dem Genuß von Schweinefleisch und 2 Maß sowie nur von Prüfern katholischen Glaubens", kann der Hersteller wohl reinschreiben, wirksam wird es auch durch die genannten Bestimmungen der LuftGerPV aber nicht

                    Das ist ein wenig wie mit den AGBs. Denen hat man bei Vertragsabschluß ggf. sogar per Unterschrift zugestimmt und dennoch ist nicht jeder Unsinn der vielleicht drinsteht, damit gedeckt und verpflichtend geworden.

                    Abgesehen davon könnte es im Idealfall ja auch sein, daß die Musterprüfstelle zu groben Unsinn stoppt , denn die Nachprüfanweisungen des Herstellers sind Teil der LTF NfL 35/03 für Gleitschirm, Rettungsgerät und Gurtzeug und somit im Zuge der Musterprüfung von der MPS durchaus zu folgenden Punkten auf Einhaltung zu prüfen:

                    9 Aufschriften und Angaben

                    9.1 Aufschriften
                    9.1.1 an allen Geräten:
                    j) Zeitabstände für regelmäßige Nachprüfungen

                    9.2 Anweisungen
                    9.2.1 für alle Geräte
                    n) Verfahren für regelmäßige Nachprüfungen, deren Dokumentation in vorgegebenen Zeitabständen
                    9.2.4 für Gurtzeuge zusätzlich
                    d) Nachprüfanordnung für die Kombination von Rettungsgerät und Gurtzeug, Verfahren und Dokumentation der Nachprüfung
                    9.2.5 für Rettungsgeräte zusätzlich
                    d) Nachprüfanordnung für die Kombination von Rettungsgerät und Gurtzeug, Verfahren und Dokumentation der Nachprüfung
                    Zuletzt geändert von Weißwange; 15.05.2009, 18:10. Grund: Bachstuben
                    15.07.2008, aufgrund Bitte Forums-Admin:
                    (nicht, daß dies vorher etwa geheim gewesen wäre oder ich nicht in entsprechenden Beiträgen auch ohne Aufforderung selbst geeignet gezeichnet hätte):

                    http://dmsv.eu - http://motorschirm-verband.de/homepage/vorstand.html

                    Kommentar

                    • nullschieber
                      Registrierter Benutzer
                      • 16.10.2008
                      • 375
                      • Hessen

                      #25
                      AW: 2-Jahres Check auch für Rettung?

                      Noch eine Frage von mir dazu?
                      Ab wann gelten die 10 Jahre (Kaufdatum, herstellungsdatum...)

                      Danke für eine Antwort,

                      Christian

                      Kommentar

                      • nullschieber
                        Registrierter Benutzer
                        • 16.10.2008
                        • 375
                        • Hessen

                        #26
                        AW: 2-Jahres Check auch für Rettung?

                        Kann mir irgendjemand das beantworten:

                        gelten die 10 Jahre für die Rettung ab Herstellungsdatum oder ab erstem Kaufdatum (bzw. dem Zeitpunkt der Verwendung)?

                        Was ist, wenn eine Rettung schon 1 Jahr unbenutzt beim Händler liegt?

                        Vielen Dank,

                        Christian

                        Kommentar

                        • Heiko Jägle
                          Registrierter Benutzer
                          • 12.06.2001
                          • 819

                          #27
                          AW: 2-Jahres Check auch für Rettung?

                          Hi Christian,

                          auf der sicheren Seite bist du, wenn du dich nach dem Herstelldatum richtest. Auch unbenutzte Geräte altern.
                          Aber die 10 Jahre müssen nicht das ultimative Ende deiner Rettung bedeuten. Manche Hersteller erlauben bei kürzeren Checkintervallen den Weiterbetrieb. Frag einfach mal bei deinem Hersteller nach.

                          Gruss
                          Heiko J.

                          Kommentar

                          • Stefan_Schumacher
                            Registrierter Benutzer
                            • 15.05.2003
                            • 1107
                            • Stefan Schumacher
                            • Breckerfeld, Kamshet

                            #28
                            AW: 2-Jahres Check auch für Rettung?

                            Hallo Christian,

                            ich kann Dir jetzt keine Vorschrift hervorzaubern, aber ich lege mal etwas dar.

                            Ich habe mehrere Schirme gehabt, und mehrere Rettungen, auf denen war immer ein Datum eingetragen, das der Stückprüfung. Ein anderes Datum hab ich noch nicht gefunden, das ist ja das Schöne für die Hersteller, der Schirm oder die Rettung kann zwei Jahre im Schrank liegen und dann kommt jemand, der das Teil kauft, und dann wird die Stückprüfung eingetragen, und schon ist das Ding neu.

                            Das Herstellungsdatum ist meistens nur über die Seriennummer über den Hersteller herauszufinden. Das Herstellungsdatum steht aber in meinen Schirmen/Rettungen nicht drin, in Euren?

                            Mein Schirm hat nicht mal eine eingetragene Stückprüfung, die trage ich dann vorm Verkauf ein und verkauf ihn als neu, ist ja erst drei Jahre alt.

                            Wenn ich eine neue Rettung kaufe, die schon ein Jahr im Regal gelegen hat (ohne Sonnenbestrahlung) würde ich die trotzdem noch als neuwertig ansehen, natürlich nicht dem Händler gegenüber, irgendwie muss man den Preis ja drücken.

                            Eine ehrliche Vorgehensweise wäre, das Herstellungsdatum und den Erstflug einzutragen, aber das geht in unserer Gesellschaft nicht, weil man ja einen sechs Monate alten Schirm bekommen könnte, sowas will doch keiner haben, auch wenn er keinen deut schlechter ist, als der Schirm, der vor einem Monat aus der Fabrik kam.

                            Also kommt einfach die Stückprüfung hinein, am besten, nachdem er schon ein halbes Jahr als Vorführer gedient hat, und dann hat auch jeder einen neuen Schirm.

                            Genug jetzt
                            Stefan

                            PS. Ach so, Christian, die Hersteller, wenn Du einen bestimmten R-Schirm im Auge hast, haben auch Telefon, das ist zuverlässiger und meistens schneller als das Forum.
                            --
                            http://de.paragliding-wiki.org wieder online (Bitte Benutzer neu registrieren!)

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                            Kommentar

                            • DanMUC
                              Registrierter Benutzer
                              • 18.08.2015
                              • 295

                              #29
                              AW: 2-Jahres Check auch für Rettung?

                              Ich hole mal dieses alte Thema wieder hoch.

                              Bei einigen aktuellen Rettungen findet man in der Betriebsanleitung ein Nachprüfintervall von 24 Monaten. So auch bei meiner.

                              Ist das inzwischen so üblich? Dieses Thema war mir bislang so gar nicht bewusst!

                              Kann die Nachprüfung auch selbst durchgeführt werden, wenn man die Rettung auch selbst packen darf?

                              Ich werde mich auf jeden Fall an der Hersteller meiner Rettung wenden, wäre aber auch an eurer Erfahrung interessiert. Falls dies nämlich nur einige wenige Rettungen betrifft, dann wäre das zukünftig ein wichtiges Kriterium beim Retter-Kauf...

                              Kommentar

                              • #Jürgen#
                                Registrierter Benutzer
                                • 04.06.2001
                                • 323

                                #30
                                AW: 2-Jahres Check auch für Rettung?



                                hab ich vor 10 Jahren hier schon mal geschrieben

                                Kommentar

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