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  • Vibe
    Registrierter Benutzer
    • 02.09.2002
    • 3750
    • Claus Bönnhoff
    • Herdecke

    #61
    AW: Ltf

    Zitat von AxelN
    Hallo Sepp,

    Bei dieser Ansicht wird die Versicherung auch bleiben da zB:
    Deutschland fordert LTF - Ausland fordert XYZ - ein Testmanöver hat unterschiedliche konfliktäre Grenzwerte/Parameter - welcher Grenzwert/Parameter gilt denn nun im Land XYZ - beide wirst Du nicht einhalten können - also gilt nationales Recht von XYZ im juristischen Streitfall(Ausland).

    Gruss Axel

    PS übrigens sind die Zusammenfassungen zum Luftrecht bzgl dieser Sache von WK sachlich korrekt - bin zu dem gleiche Schluss gekommen wie er.
    Das kann ja nicht funktionieren. Die Schweiz hatte (oder hat noch ?) irgendwann mal eine Kennzeichnungspflicht für GS. Dann hättest Du ja, nach Deiner Reglung nicht in der Schweiz fliegen dürfen, weil Du keine Nummer im Schirm hast. Durftest Du aber, da du nach deutschen Recht korerkt unterwegs warst. Anders herum darfst Du nicht mit einem Schirm ohne LTF in Frankreich fliegen weil Du Deutscher bist. Man kann sich doch nicht aus beiden Regelungen immer die aussuchen die einem gerade am besten passt.

    Gruß

    Claus

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    • Nick gelöscht

      #62
      AW: Ltf

      .....................................
      Zuletzt geändert von Gast; 15.10.2009, 13:39.

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      • Flynix
        Registrierter Benutzer
        • 02.07.2007
        • 307
        • Baden

        #63
        AW: Ltf

        Zitat von Vibe
        Das kann ja nicht funktionieren. Die Schweiz hatte (oder hat noch ?) irgendwann mal eine Kennzeichnungspflicht für GS. Dann hättest Du ja, nach Deiner Reglung nicht in der Schweiz fliegen dürfen, weil Du keine Nummer im Schirm hast. Durftest Du aber, da du nach deutschen Recht korerkt unterwegs warst. Anders herum darfst Du nicht mit einem Schirm ohne LTF in Frankreich fliegen weil Du Deutscher bist. Man kann sich doch nicht aus beiden Regelungen immer die aussuchen die einem gerade am besten passt.

        Gruß

        Claus
        Falsch.
        Du darfst deshalb in der Schweiz ohne Nummer fliegen, weil die Schweizer Gesetzgebung dies so für ausländische Piloten vorsieht.
        Hat NIX mit deutscher Gesetzgebung zu tun.
        ______________________________________
        Grüße aus 0m GND,

        Flynix

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        • Thomas C
          Registrierter Benutzer
          • 09.09.2004
          • 1492
          • Austria!

          #64
          AW: Ltf

          Zitat von Flynix
          Falsch.
          Du darfst deshalb in der Schweiz ohne Nummer fliegen, weil die Schweizer Gesetzgebung dies so für ausländische Piloten vorsieht.
          Hat NIX mit deutscher Gesetzgebung zu tun.
          danke, wollte gerade auch richtigstellen.
          vibe outet sich echt bei jeder gelgenheit als der vielleicht ahnungsloseste moderater des DHV...

          aber mut zur blamage, muss man auch positiv sehen...

          cu
          thomas

          Kommentar

          • sny
            Registrierter Benutzer
            • 07.02.2003
            • 596

            #65
            AW: Ltf

            Hi Axel


            Für solche Vorschriften würde ich jetzt nicht in der LuftVG suchen sondern in eurem BGB (glaube heißt so)

            LG martin
            Wenn manche Beiträge von Fhelren nru so strorzen...
            Die habe ich dann mit meinem total versifften Laptop geschrieben...

            Kommentar

            • JHG
              Registrierter Benutzer
              • 16.02.2005
              • 3096
              • Sepp
              • n.a.

              #66
              AW: Ltf

              Zitat von AxelN
              Hallo Sepp,

              Zitat aus Brief LBA:
              1.)ein Deutscher Pilot hat die Gesetze des Landes einzuhalten, in dem er fliegen möchte.

              2.)Außerdem ist von ihm zu fordern, dass er bei seinem Auslandsflug auch den deutschen Gesetzen gerecht wird.
              Zitatende

              Zu 1.) klares Ja
              Zu 2.) das überrascht mich - bei allem Respekt vor dem LBA - welche Rechtsnorm bzw Gesetz bzw Verordnung untermauert diesen Satz?
              ad 2.: Soweit ich mich erinnere gilt an Bord eines LFZs im Flug die Rechtsprechung des jeweiligen Zulassungslandes und nicht des Landes welches man gerade überfliegt. So darf ich beim Überfliegen von Saudi Arabien durchaus ein Bier schlürfen, während es auf den Saudia Flügen keinen Wodka gibt auch wenn man sich gerade über Russland befindet.

              Analog würde das bedeuten dass Du einen deutsch zugelassen Schirm (unabhängig von der Nationalität des Piloten) auch gemäß deutschen Richtlinien fliegen musst. Also Ltf, gültiger 2 Jahrescheck usw.

              So jedenfalls würde ich es interpretieren, aber ich wiederhole mich:

              Zitat von JHG

              Die Rechtslage in der Fliegerei ist sowieso etwas wo kaum mehr wer durchblickt. Wer wo mit welcher Zulassung und welcher Lizenz was fliegen darf, welche EU Regelung zwar existiert aber ev. noch nicht ins lokale Recht übernommen wurde, bzw. welche Bereiche (mehr oder weniger explizit) ausgenommen sind (wie die ganze Leichtfleigerei aus der JAR) ist mittlerweile in jedem Einzelfall Stoff für mindestens eine Diss.

              Kommentar

              • Flynix
                Registrierter Benutzer
                • 02.07.2007
                • 307
                • Baden

                #67
                AW: Ltf

                Zitat von JHG
                ad 2.: Soweit ich mich erinnere gilt an Bord eines LFZs im Flug die Rechtsprechung des jeweiligen Zulassungslandes und nicht des Landes welches man gerade überfliegt. So darf ich beim Überfliegen von Saudi Arabien durchaus ein Bier schlürfen, während es auf den Saudia Flügen keinen Wodka gibt auch wenn man sich gerade über Russland befindet.

                Analog würde das bedeuten dass Du einen deutsch zugelassen Schirm (unabhängig von der Nationalität des Piloten) auch gemäß deutschen Richtlinien fliegen musst. Also Ltf, gültiger 2 Jahrescheck usw.

                So jedenfalls würde ich es interpretieren, aber ich wiederhole mich:

                Stell ich mir krass vor:
                ich buche als verheirateter Deutscher Ehemann einen Flug von Frankfurt nach Berlin. geschäflich unterwegs, also mit Sekretärin. Der Druck steigt, ich verschwinde mit meiner Sekretarin in der Fligzeugtoilette. Nach der Steinigung der Sekretätin stelle ich überascht fest: Scheiße, war ein Flugzeug der Emirate -Airlines
                ______________________________________
                Grüße aus 0m GND,

                Flynix

                Kommentar

                • Nick gelöscht

                  #68
                  AW: Ltf

                  ..........................................
                  Zuletzt geändert von Gast; 15.10.2009, 13:38. Grund: PS

                  Kommentar

                  • Thomas C
                    Registrierter Benutzer
                    • 09.09.2004
                    • 1492
                    • Austria!

                    #69
                    AW: Ltf

                    Zitat von Flynix

                    Stell ich mir krass vor:
                    ich buche als verheirateter Deutscher Ehemann einen Flug von Frankfurt nach Berlin. geschäflich unterwegs, also mit Sekretärin. Der Druck steigt, ich verschwinde mit meiner Sekretarin in der Fligzeugtoilette. Nach der Steinigung der Sekretätin stelle ich überascht fest: Scheiße, war ein Flugzeug der Emirate -Airlines
                    also irgendwie fehlt mir der humor für das beispiel

                    zum inhalt: der kapitän eines flugzeuges hat ohnehin mehr rechte als die meisten vermuten würde.

                    aber eigentlich ist es hier um konkrete fragen gegangen die ja beantwortet wurden, wenn auch nicht immer ganz klar

                    Kommentar

                    • JHG
                      Registrierter Benutzer
                      • 16.02.2005
                      • 3096
                      • Sepp
                      • n.a.

                      #70
                      AW: Ltf

                      Zitat von Flynix

                      Stell ich mir krass vor:
                      ich buche als verheirateter Deutscher Ehemann einen Flug von Frankfurt nach Berlin. geschäflich unterwegs, also mit Sekretärin. Der Druck steigt, ich verschwinde mit meiner Sekretarin in der Fligzeugtoilette. Nach der Steinigung der Sekretätin stelle ich überascht fest: Scheiße, war ein Flugzeug der Emirate -Airlines
                      Ein innerdeutscher gewerblicher Flug einer ausländischen Airline wäre "Cabotage" und in der Kombination garantiert unzulässig.

                      Aber prinzipiell ja, bei Deiner nächste Einreise könnten dir landesübliche Strafen drohen.

                      @Axel

                      Ich würde meinen:
                      Weder DHV noch LBA, noch deutsche Gesetze haben außerhalb D das Geringste zu melden. (Auch wenn hier gerne deutsche Vorschriften zitiert werden und ganz selbstverständlcih angenommen wird dass die weltweit gelten).-> Kein Problem du kannst mit einem Supermancape fliegen.

                      Versicherung ist schon schwieriger. Müsste man zunaächst mal klären ob die Haftpflicht personen- oder gerätebezogen ist.
                      1. Gerätebezogen: Es wird dir nicht erlaubt sein in Deutschland einen Schirm zu versichern der keine Ltf hat. Es wird wohl irgenwo eine Klausel geben die das festhält "gültige Rechtsvorschirften blabla"
                      2. Personenbezogen: Verhandlungssache bzw. lesen was im Vertrag steht.

                      Kommentar

                      • Thomas C
                        Registrierter Benutzer
                        • 09.09.2004
                        • 1492
                        • Austria!

                        #71
                        AW: Ltf

                        Zitat von JHG
                        Ein innerdeutscher gewerblicher Flug einer ausländischen Airline wäre "Cabotage" und in der Kombination garantiert unzulässig.
                        danke, wieder was gelernt!

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                        • Gipfelflieger
                          Registrierter Benutzer
                          • 08.02.2005
                          • 899
                          • ParaAlpin.info

                          #72
                          AW: Ltf

                          Zitat von AxelN:
                          Die Frage ist:
                          Bin ich im Ausland auch mit einem "nicht-LTF" Gleitschirm gemäss deutscher Versicherung und LBA legal unterwegs.

                          Ich sage ja, solange die jeweils ausländischen Gesetze eingehalten werden (Lizenz, Zulassung).
                          Ich sage nein und zwar aus folgendem Grund:

                          LuftVO § 3
                          Rechte und Pflichten des Luftfahrzeugführers
                          (1) Der Luftfahrzeugführer hat das Entscheidungsrecht über die Führung des Luftfahrzeugs. Er hat die während des Flugs, bei Start und Landung und beim Rollen aus Gründen der Sicherheit notwendigen Maßnahmen zu treffen.

                          (2) Der Luftfahrzeugführer hat dafür zu sorgen, daß die Vorschriften dieser Verordnung und sonstiger Verordnungen über den Betrieb von Luftfahrzeugen sowie die in Ausübung der Luftaufsicht zur Durchführung des Flugs ergangenen Verfügungen eingehalten werden.


                          Die ausländische Behörde wird das aber wenig interessieren ob dein Schirm LTF hat oder ob du einen geprüften Protektor an deinem GZ hast. Aber angenommen du fällst (ohne Protektor) auf den Rücken und hast eine schwere Wirbelverletzung und bleibende Schäden und es kommt zum Streitfall mit dem Versicherer z.B. mit der BU Versicherung wo es oft ja um viel Geld geht. Da könnte ich mir vorstellen, dass sich ein Richter an dem o.g. Paragraphen orientiert.
                          Ich hab von einem Piloten allerdings erfahren, dass sich die BU des Gerling Konzen im Schadenfall nicht an einem Gütesiegel orientiert und das dem Versicherungsnehmer auf Anfrage auch bestätigt. Das würde dann auch für D zutreffen.
                          VG
                          Sepp

                          Kommentar

                          • waidlergeier
                            Registrierter Benutzer
                            • 10.03.2005
                            • 138
                            • n.a.

                            #73
                            AW: Ltf

                            Dere,

                            mag auch mal kurz mitplaudern. Wie ist das dann mit dieser Konstellation:

                            1. Ich deutscher
                            2. Inhaber einer Ösi Lizenz
                            3. Fliegen mit EN Schirmchen

                            Kann ich in D fliegen?

                            lg

                            Alex

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                            • Flynix
                              Registrierter Benutzer
                              • 02.07.2007
                              • 307
                              • Baden

                              #74
                              AW: Ltf

                              Zitat von Gipfelflieger
                              Ich sage nein und zwar aus folgendem Grund:

                              .....
                              Sepp
                              www.ParaAlpin.de

                              Ich sage: JA. legal unterwegs

                              Ich denke hier sollten 2 Begriffe genau auseinadergehalten werden:

                              1) wenn gesetzliche Bestimmungen eingehalten werden, fliegt man legal
                              2) eine Versicherung besteht, wenn die Versicherungsbedingungen eingehalten werden

                              Eine Verischerung kann in ihre Bestimmungen so einiges reinschreiben, wenn man sich nicht daran hält, fliegt man ohne diese Versicherung.
                              Beispiel: Wenn ich eine Unfallversicherung fürs Autofahren habe, schließen die Vertragsbedingungen vielleicht noch Fahradfahren ein aber evtl. kein Skateboardfahren. Fahre ich dan Skateboard, habe ich diese Verischerung nicht, das ist ja aber nicht illegal.

                              Andererseits kannst du z.B. im Auto jemandem die Vorfahrt nehmen, was definitiv illegal ist, und trotzdem zahlt (meist) deine Haftpflicht. Die zahlt nämlich nur, wenn man Schuld hat und das bedeutet fast immer, irgend eine (Verkehrs-) Regel, also ein Gesetz misachtet zu haben.

                              Also Versichert = legal ist falsch
                              Zuletzt geändert von Flynix; 02.07.2009, 14:46. Grund: Bezug zu Sepp eingefügt
                              ______________________________________
                              Grüße aus 0m GND,

                              Flynix

                              Kommentar

                              • Nick gelöscht

                                #75
                                AW: Ltf

                                ................................................
                                Zuletzt geändert von Gast; 15.10.2009, 13:38.

                                Kommentar

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