AW: Ltf
@Flynix
ich hab mich vielleicht falsch ausgedrückt. Vor den Augen der ausländischen Behörden fliegst du natürlich legal. Aber du bist deutscher Lizenzinhaber und bei einem Auslandsflug wird dich die deutsche Behörde von ihren Vorschriften eben z.B.
§ 3 Abs. 2) Der Luftfahrzeugführer hat dafür zu sorgen, daß die Vorschriften dieser Verordnung und sonstiger Verordnungen über den Betrieb von Luftfahrzeugen sowie ......usw. nicht entbinden.
Wie aber schon erwähnt kommt das ohnehin nur bei Schadensansprüchen zur Geltung. Wenn du aber vor Gericht den Kürzeren ziehst dann hilft dich das wenig, dass du im Ausland "legal" geflogen bist.
VG
Sepp
@Flynix
ich hab mich vielleicht falsch ausgedrückt. Vor den Augen der ausländischen Behörden fliegst du natürlich legal. Aber du bist deutscher Lizenzinhaber und bei einem Auslandsflug wird dich die deutsche Behörde von ihren Vorschriften eben z.B.
§ 3 Abs. 2) Der Luftfahrzeugführer hat dafür zu sorgen, daß die Vorschriften dieser Verordnung und sonstiger Verordnungen über den Betrieb von Luftfahrzeugen sowie ......usw. nicht entbinden.
Wie aber schon erwähnt kommt das ohnehin nur bei Schadensansprüchen zur Geltung. Wenn du aber vor Gericht den Kürzeren ziehst dann hilft dich das wenig, dass du im Ausland "legal" geflogen bist.
VG
Sepp
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