Wie wird bei einer Gurtzeugzulassung
diese Anforderung geprüft?
5.1.3 Der Gurtzeugprotektor muss so dimensioniert sein, dass er dem Piloten mindestens über die
Breite des Körpers von der Mitte der Oberschenkel bis zur Linie der Schultern (Halsansatz)
Schutz bietet. Starre Bauteile am Gurtzeug oder am Gurtzeugprotektor sind nur dann zulässig,
wenn durch diese Bauteile verursachte Verletzungen im Rücken- oder Nackenbereich
weitgehend ausgeschlossen sind. Formgebung und Materialeigenschaften des
Gurtzeugprotektors müssen so beschaffen sein, dass auch im deformierten Zustand Knick und
Punktbelastungen im Rücken- oder Nackenbereich weitgehend ausgeschlossen sind.
Diese Frage wollte ich eigentlich im Unterforum " Fragen an den DHV" stellen - finde ich aber nicht.
Könnte diese Prüfanforderung bitte ein Fachmann von der DHV-Technik hier erklären?
Fritz
diese Anforderung geprüft?
5.1.3 Der Gurtzeugprotektor muss so dimensioniert sein, dass er dem Piloten mindestens über die
Breite des Körpers von der Mitte der Oberschenkel bis zur Linie der Schultern (Halsansatz)
Schutz bietet. Starre Bauteile am Gurtzeug oder am Gurtzeugprotektor sind nur dann zulässig,
wenn durch diese Bauteile verursachte Verletzungen im Rücken- oder Nackenbereich
weitgehend ausgeschlossen sind. Formgebung und Materialeigenschaften des
Gurtzeugprotektors müssen so beschaffen sein, dass auch im deformierten Zustand Knick und
Punktbelastungen im Rücken- oder Nackenbereich weitgehend ausgeschlossen sind.
Diese Frage wollte ich eigentlich im Unterforum " Fragen an den DHV" stellen - finde ich aber nicht.
Könnte diese Prüfanforderung bitte ein Fachmann von der DHV-Technik hier erklären?
Fritz
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