Vorsätzliche Körperverletzung?

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  • Kevin
    Registrierter Benutzer
    • 29.08.2010
    • 60
    • Kevin Fekete
    • St. Lorenzen im Mürztal

    Vorsätzliche Körperverletzung?

    Liebe Fliegerkolleg/innen
    Ich hab im DHV Gebrauchtmarkt eine Suchanzeige für eine Ausrüstung aufgegeben mit max. 1800 EUR. (Suche Anfängerkomplettset DHV 1/LTF A für 65 kg Piloten mit 11 Höhenflügen).
    Habe darauf diese Mail bekommen. Würdet Ihr das als OK oder vorsätzliche Körperverletzung einstufen?

    Lg Kevin

    "Ich habe einen Graffiti von 1995, der ist nicht viel benutzt worden, hat aber ein paar ganz kleine Klebestellen am Segel, weil einmal ein Vulkangesteinsbrocken über ihn drübergerollt ist, der einige kleinste Löchelchen ausgestanzt hat. Fliegen tut sich das Teil absolut genial, immer noch vergleichbar angenehm leicht zu starten und zu landen, nur ist halt die Gleitleistung beschleunigt nicht so wie die ganz neuen. Trotzdem, in Andelsbuch hab ich letztes Jahr in der Thermik sogar einen Poison beim Kreisen überholt.
    Gurtzeug habe ich auch, allerdings nur eines ohne Protektor, das ist fast neuwertig und reicht auch, ein Retter ist auch dran, frisch gepackt aber auch aus dem Jahr, ist halt nicht zugelassen, der Schirm hat auch keinen aktuellen Check, ist aber super für Deine Zwecke. Geeignet.

    Überleg Dir mal wie viel Du dafür ausgeben würdest."
  • Markus R
    Registrierter Benutzer
    • 29.10.2011
    • 342
    • Bodensee, Austria

    #2
    AW: Vorsätzliche Körperverletzung?

    Hallo Kevin

    Kauf dir einen Notschirm neu um ca 450 Euro, Gurtzeug mit Siegel neuwertig gebraucht um 350-450 Euro. Dann holst dir einen Gebrauchten 1er mit frischem Check um 900-1000Euro. Das bekommst so alles im Gebrauchtmarkt bzw. guter Schule.

    Lösch das obig genannte Email im den passenden Ordner "Müll".

    Viel Glück du wirst sicher noch fündig werden.
    Gruß Markus

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    • Übermutter
      Registrierter Benutzer
      • 10.03.2009
      • 94
      • Yvonne Lorenz
      • Schwarzwald

      #3
      AW: Vorsätzliche Körperverletzung?

      50 €, dann hast du vielleicht was zum Auf-der-Wiese-kaputt-machen, aber nicht zum Fliegen.
      Ansonsten finde ich dieses Angebot weit unterhalb jeden guten Geschmacks gut, dass du offenbar schon ein bischen Ahnung hast und dich damit nicht ködern lässt. Für jemanden, der ganz am Anfang der Ausbildung steht und sich nicht so mit der Technik auskennt, kann sowas schnell gefährlich werden. Die meisten Flugschulen haben aber auch ganz nette, gebrauchte Anfangs-Angebote. Und beim "Fluglehrer deines Vertrauens" bist du sicher besser beraten als im DHV Gebrauchtmarkt.
      Würden Männer stricken, gäbe es eine Strick-Bundesliga, einen Schwarzwald-Strick-Cup und STRECKEN-STRICKEN !!!

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      • magic_boomerang
        Registrierter Benutzer
        • 11.11.2009
        • 1258
        • Thomas

        #4
        AW: Vorsätzliche Körperverletzung?

        Auf Facebook gibt es seit einiger Zeit "GGZ" - einen Gebrauchtmarkt für Gleitschirme und Zubehör. Es hat den Anschein, dass sich das Zeug ziemlich schnell dreht.


        Thomas

        Kommentar

        • Kevin
          Registrierter Benutzer
          • 29.08.2010
          • 60
          • Kevin Fekete
          • St. Lorenzen im Mürztal

          #5
          AW: Vorsätzliche Körperverletzung?

          Zitat von Übermutter
          50 €, dann hast du vielleicht was zum Auf-der-Wiese-kaputt-machen, aber nicht zum Fliegen.
          Ansonsten finde ich dieses Angebot weit unterhalb jeden guten Geschmacks
          Genau das hab ich mir auch gedacht....ich meine, wie verantwortungslos kann man sein um einem Neuling so etwas anzubieten (aber gleichzeitig Dr. in der Anrede zu haben). Einfach unverständlich....

          Kommentar

          • Leroy
            Registrierter Benutzer
            • 26.03.2005
            • 224
            • n.a.

            #6
            AW: Vorsätzliche Körperverletzung?

            Zitat von Kevin
            Liebe Fliegerkolleg/innen
            Ich hab im DHV Gebrauchtmarkt eine Suchanzeige für eine Ausrüstung aufgegeben mit max. 1800 EUR. (Suche Anfängerkomplettset DHV 1/LTF A für 65 kg Piloten mit 11 Höhenflügen).
            Habe darauf diese Mail bekommen. Würdet Ihr das als OK oder vorsätzliche Körperverletzung einstufen?

            Lg Kevin

            "Ich habe einen Graffiti von 1995, der ist nicht viel benutzt worden, hat aber ein paar ganz kleine Klebestellen am Segel, weil einmal ein Vulkangesteinsbrocken über ihn drübergerollt ist, der einige kleinste Löchelchen ausgestanzt hat. Fliegen tut sich das Teil absolut genial, immer noch vergleichbar angenehm leicht zu starten und zu landen, nur ist halt die Gleitleistung beschleunigt nicht so wie die ganz neuen. Trotzdem, in Andelsbuch hab ich letztes Jahr in der Thermik sogar einen Poison beim Kreisen überholt.
            Gurtzeug habe ich auch, allerdings nur eines ohne Protektor, das ist fast neuwertig und reicht auch, ein Retter ist auch dran, frisch gepackt aber auch aus dem Jahr, ist halt nicht zugelassen, der Schirm hat auch keinen aktuellen Check, ist aber super für Deine Zwecke. Geeignet.

            Überleg Dir mal wie viel Du dafür ausgeben würdest."
            Zuletzt geändert von Leroy; 13.03.2012, 21:13. Grund: habe noch nichts geschrieben

            Kommentar

            • Leroy
              Registrierter Benutzer
              • 26.03.2005
              • 224
              • n.a.

              #7
              AW: Vorsätzliche Körperverletzung?

              Hallo, kauf Dir einen Einser, aber was Aktuelles. Vielleicht hat eine Flugschule was in komplett für die 1800 € die Du ausgeben willst. Auf jeden Fall soll die Ausrüstung auf einem aktuellen Stand sein (mit Protektoren im GZ). Viel Erfolg beim suchen, ich denke Du wirst was gescheites finden.

              Gruß Rainer

              Kommentar

              • Pedro
                Registrierter Benutzer
                • 28.02.2002
                • 1418

                #8
                AW: Vorsätzliche Körperverletzung?

                Tja Kevin

                Ist schon keine Körperverletzung, bist ja nicht zu Schaden gekommen aber eine Kriminelle Tat ist es alleweil.
                Ja im DHV Gebraucht Markt verkehren und inserieren z.T. schon komische Leute, da bekommt man auf eine konkrete Anfrage teils nicht mal eine Antwort und der Schirm steht einen Monat später noch zum Verkauf oder man versucht andere mit falschen Angaben übers Ohr zu hauen und wirklichen Schrott anzudrehen. Ich hab mir angewöhnt wenn ich ein seriöses Angebot suche dann nicht mehr in diesem Gebrauchtmarkt.

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                • Gast

                  #9
                  klar ist das körperverletzung. für den poison in andelsbuch... ;-)

                  Kommentar

                  • paraherbie
                    Registrierter Benutzer
                    • 30.07.2002
                    • 262
                    • im Süden

                    #10
                    AW: Vorsätzliche Körperverletzung?

                    ...vielleicht war ich das, wie ich den Poison beim Probefliegen abspiralt habe? ;-)

                    Grüßle
                    H-Air-Bart
                    es fallen meist keine Meister vom Himmel

                    Kommentar

                    • Andi1965
                      Registrierter Benutzer
                      • 30.08.2009
                      • 827
                      • Andreas Bär
                      • Frankfurt

                      #11
                      AW: Vorsätzliche Körperverletzung?

                      Ich habe zum GH noch einen P22 und einen Arcus von 99 mit Check bis 2013 in tadelosem Zustand. Bei den Gebrauchten der Waku sehe ich dies:



                      Meinen Atlas von Edel werde ich nicht mehr hergeben. Das Angebot ist ohne Geflunker und nicht Anfängertauglich, das sehe ich auch so.
                      Die Rettung ist abgelaufen, ohne Protektor geht auch nichts in Deutschland, diese Angaben fehlen.

                      Vorsätzliche Körperverletzungen, sinngemäß, habe ich tatsächlich schon bei Ebay gesehen sozusagen.
                      Ich finde "Vorsätzliche Körperverletzung" hier etwas übertrieben, da gibt es noch viel Schlimmers, wirklichen Schrott.

                      Natürlich ein klares Nein zu diesem Angebot als Flugausrüstung.
                      Auf http://www.para2000.org kann man sich viele Schirme von früher ansehen.
                      Was ich sagen will: Mit Pauschal lernt man wenig, könnte aber in diesen Fall richtig sein.

                      Zum GH für 150 Euro könnte man es nehmen. Mit alten Schirmen und leichten Gurtzeugen kann man schon was lernen an Boden. Für einen Verbrecher halte ich den Verkäufer nicht. Grüße Andi

                      Kommentar

                      • Tino
                        Registrierter Benutzer
                        • 01.06.2009
                        • 620
                        • Tino

                        #12
                        AW: Vorsätzliche Körperverletzung?

                        Der Schirm wurde zwar 1995 gebaut, die Konstruktion ist aber von 1992. VMax 42 km/h, Gleitzahl gemessen 5,5, Minimumsinken 1,40 m/s.

                        Zum Groundhandling würde ich das Zeug auch nicht mehr nehmen, da sind einfach 20 Jahre Gleitschirmentwicklung dazwischen, das bringt nicht viel. Beim Handeln würde ich auch möglichst das Fluggurtzeug nehmen, mit Protektor, dazu habe ich mich schon zu oft auf den Hintern gesetzt.

                        Da sucht nur jemand nach einer möglichst profitablen Möglichkeit seinen Dachboden aufzuräumen. "...weil einmal ein Vulkangesteinsbrocken über ihn drübergerollt ist..." - vermutlich braucht man mit dem Teil einen Vulkanausbruch, um einen Poison auszukurbeln.

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                        • zuppi
                          Registrierter Benutzer
                          • 12.05.2003
                          • 1704
                          • Daniel Zuppinger
                          • Niederrohrdorf

                          #13
                          AW: Vorsätzliche Körperverletzung?

                          Warum sollte das Körperverletzung sein? Es kann nicht in der Verantwortung des Verkäufers liegen, dich zu beraten und dafür zu schauen dass das Gerät für Dich Sinn macht. Er macht ein Angebot (sagt sogar, dass der NS nicht zugelassen ist), es ist immer noch dem Käufer überlassen ob er das Angebot annimmt oder nicht. Ob es moralisch i.O. ist, ist eine andere Sache.
                          Wenn dir dein Fluglehrer so was aufschwatzen würde, wärs wohl etwas anderes, weil er hier davon ausgehen muss, dass du ihm in seiner Funktion vertraust und seinen Rat suchst....
                          Oder in den USA, da kannst alles einklagen, Eigenverantwortung existiert in deren Sprachgebrauch nicht ;-)

                          Kommentar

                          • Swift
                            • 21.07.2010
                            • 249

                            #14
                            AW: Vorsätzliche Körperverletzung?

                            So ein Unsinn mit der vorsätzlichen Körperverletzung. Liest sich eher nach einer Rumfaker/Trollerei.

                            Kommentar

                            • piti
                              Registrierter Benutzer
                              • 04.06.2001
                              • 2799
                              • Peter Beusch
                              • Flims,Spanien Alicante Calpe,Slovenien ..........

                              #15
                              AW: Vorsätzliche Körperverletzung?

                              mit vorsätzliche körpersverletzung hat das sicher nichts zu tun, da du ja entscheiden kannst ob das angebot ok ist oder nicht. ansonsten sehe ich es auch so wie dani.

                              ihl piti
                              www.flytours.ch

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