AW: Alterung von Gleitschirmen bei geringer Nutzung? / alternativ: Tandemausr. mieten
@ Jürgen: Die "privaten" Flüge sind halt rechtlich extrem kritisch zu sehen. Wenn Dir z. B. der Gast oben auf der Hütte einen Kaffee ausgibt oder die Bahnkarte zahlt, wars das möglicherweise schon mit dem nicht-kommerziellen. Oder wenn Du z. B jemanden mitnimmst, mit dem Du auch nur im entferntesten geschäftlich zu tun hast, gilt es auch schon nicht mehr als Privatflug. Mir wär das zu heiß, außer ich würde wirklich nur mit der eigenen Familie fliegen.
@ Jürgen: Die "privaten" Flüge sind halt rechtlich extrem kritisch zu sehen. Wenn Dir z. B. der Gast oben auf der Hütte einen Kaffee ausgibt oder die Bahnkarte zahlt, wars das möglicherweise schon mit dem nicht-kommerziellen. Oder wenn Du z. B jemanden mitnimmst, mit dem Du auch nur im entferntesten geschäftlich zu tun hast, gilt es auch schon nicht mehr als Privatflug. Mir wär das zu heiß, außer ich würde wirklich nur mit der eigenen Familie fliegen.
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