Schirm aus dem Ausland ohne DHV-Gütesiegel

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • hs12
    Registrierter Benutzer
    • 01.01.2010
    • 5
    • Heiko Schlittermann
    • Dresden

    Schirm aus dem Ausland ohne DHV-Gütesiegel

    Hallo,

    möglicherweise ist das eine FAQ... aber ich habe nur einen Beitrag im Archiv von 2008 gefunden.

    Wenn ich mir einen Schirm in - sagen wir - Tschechien kaufe, dann hätte der aller Voraussicht nach kein DHV-Gütesiegel, sondern wohl etwas ähnliches, aber eben tschechisches. Den baugleichen Schirm (na ja, sagen wir, der Produktname ist der gleiche, ob das bauglich ist, kann ich natürlich nur stark vermuten), gibt es hier auch.

    Kennt jemand die Konsequenzen? Versicherungstechnisch und Rechtlich? Kann mir jemand sagen, wo ich das nachlesen kann? Gibt es Referenzmaterial?

    Danke und noch einen Schönen Sonntag Abend,
    --
    Heiko
    Heiko
  • andsch
    Registrierter Benutzer
    • 20.11.2005
    • 2136
    • Andreas Schäfer
    • Fulda

    #2
    AW: Schirm aus dem Ausland ohne DHV-Gütesiegel

    Zitat von hs12
    Wenn ich mir einen Schirm in - sagen wir - Tschechien kaufe, dann hätte der aller Voraussicht nach kein DHV-Gütesiegel, sondern wohl etwas ähnliches, aber eben tschechisches. Den baugleichen Schirm (na ja, sagen wir, der Produktname ist der gleiche, ob das bauglich ist, kann ich natürlich nur stark vermuten), gibt es hier auch.
    Hi,

    entweder ein Schirmmodell hat LTF oder EN oder keine Zulassung.
    Es wird immer ein Muster eines Schirmes zugelassen, nicht jeder Schirm einzeln. Daher sollte es egal sein ob du den Schirm in Deutschland oder in Tschechien kaufst.
    Wenn es das Schirmmodell wie du sagst auch in D zu kaufen gibt hat er aller Voraussicht nach die LTF Zulassung. Dadurch das es diese Musterzulassung gibt sind alle Schirme eines Modells also gleich.
    Üblicherweise ist auf dem Schirm eine Plakette angebracht in der der Händler oder Lieferant bestätigt das dieses Schirmmodell mit dem Muster übereinstimmt.

    Kleine Ausnahmen bestätigen die Regel
    http://awesomeparagliding.tumblr.com/

    Kommentar

    • hs12
      Registrierter Benutzer
      • 01.01.2010
      • 5
      • Heiko Schlittermann
      • Dresden

      #3
      AW: Schirm aus dem Ausland ohne DHV-Gütesiegel

      Zitat von andsch
      Hi,

      entweder ein Schirmmodell hat LTF oder EN oder keine Zulassung.
      Es wird immer ein Muster eines Schirmes zugelassen, nicht jeder Schirm einzeln. Daher sollte es egal sein ob du den Schirm in Deutschland oder in Tschechien kaufst.
      Wenn es das Schirmmodell wie du sagst auch in D zu kaufen gibt hat er aller Voraussicht nach die LTF Zulassung. Dadurch das es diese Musterzulassung gibt sind alle Schirme eines Modells also gleich.
      Üblicherweise ist auf dem Schirm eine Plakette angebracht in der der Händler oder Lieferant bestätigt das dieses Schirmmodell mit dem Muster übereinstimmt.

      Kleine Ausnahmen bestätigen die Regel
      Der Schirm hat eine Muster-Prüfung durchlaufen, der Hersteller verweist auf seiner Seite auch auf den entsprechenden DHV-Prüfbericht. Ich meine, bei einem in D gekauften Schirm ist eben diese DHV-Plakette mit der Musterprüfnummer eingeklebt. Wenn ich den in CZ kaufe, wird aller Voraussicht nach eben genau dieser Aufkleber fehlen. Wie relevant ist das?

      Wer kennt sich mit solchen Dingen aus und ist in der Lage, ganz unvoreingenommen Auskunft zu geben? Und - hat jemand hier einen Schirm im Ausland gekauft - ist der mit oder ohne DHV-Pickerl?

      --
      Heiko
      Heiko

      Kommentar

      • caipitonio
        Registrierter Benutzer
        • 02.09.2004
        • 183
        • n.a.

        #4
        AW: Schirm aus dem Ausland ohne DHV-Gütesiegel

        Ich habe advance deutschland angeschrieben und das pickerl zugesendet bekommen.

        Kommentar

        • Sigma4
          Registrierter Benutzer
          • 17.11.2004
          • 199

          #5
          AW: Schirm aus dem Ausland ohne DHV-Gütesiegel

          Grundsätzlich wird für die meisten auch im Ausland verkaufte Schirme nicht nur das EN Gütesiegel sondern auch das bei uns geforderte LTF Siegel gemacht.
          Das DHV Pickerl brauchst du auch in Deutschland nicht. Auf dem Schirm müssen nur die geforderten Kennzeichnungen wie z.B. Seriennummer, Zulassung, Einzelstückprüfung usw. angebracht sein.
          Bei einigen Herstellern werden nicht alle geforderten Angaben auf dem Schirm angebracht. Das ist zum Beispiel bei Gradient so, die ihre Schirme für Deutschland über den Importeur turnpoint verkaufen, der dann den Schirm mit den fehlenden Angaben versieht (Plakette).
          Bei einigen Herstellern werden aber alle Schirme auch die, die nicht nach Deutschland verkauft werden komplett gekennzeichnet.
          Einfach auf dem Schirm nachschauen, was steht drauf und was ist bei uns gefordert.
          Zuletzt geändert von Sigma4; 26.05.2014, 20:09.

          Kommentar

          • andsch
            Registrierter Benutzer
            • 20.11.2005
            • 2136
            • Andreas Schäfer
            • Fulda

            #6
            AW: Schirm aus dem Ausland ohne DHV-Gütesiegel

            Zitat von Sigma4
            Das DHV Pickerl brauchst du auch in Deutschland nicht.
            Das ist soweit ich weiss seit der LTF09 so. Auch die Schirme die man heutzutage in D zu kaufen krigt haben sowas AFAIK nicht mehr.
            Meine Schirme sind alle aus AT und haben so n Pickerl auch nicht.
            http://awesomeparagliding.tumblr.com/

            Kommentar

            • hs12
              Registrierter Benutzer
              • 01.01.2010
              • 5
              • Heiko Schlittermann
              • Dresden

              #7
              AW: Schirm aus dem Ausland ohne DHV-Gütesiegel

              Hallo Sigma et *, danke schon mal für eure Antworten.

              Zitat von Sigma4
              Grundsätzlich wird für die meisten auch im Ausland verkaufte Schirme nicht nur das EN Gütesiegel sondern auch das bei uns geforderte LTF Siegel gemacht.
              Ich bin hier etwas durcheinander? Ich dachte, diese LTF-Kategorisierung (1, 1-2, 2, ...) ist vorbei, es gibt jetzt nur noch EN (A, B, ...).
              Oder ist „Siegel“ und „Zulassung“ jetzt etwas ganz anderes?

              Das DHV Pickerl brauchst du auch in Deutschland nicht. Auf dem Schirm müssen nur die geforderten Kennzeichnungen wie z.B. Seriennummer, Zulassung, Einzelstückprüfung usw. angebracht sein.
              Soweit klar. Man möchte ja im Fall des Falles wissen, was für ein Gerät das war.


              Einfach auf dem Schirm nachschauen, was steht drauf und was ist bei uns gefordert.
              Und wo finde ich nun raus, was bei uns gefordert ist?
              Zuletzt geändert von hs12; 26.05.2014, 20:59.
              Heiko

              Kommentar

              • ForumAdmin
                Administrator
                • 03.06.2004
                • 2815
                • Richard Brandl
                • Schliersee

                #8
                AW: Schirm aus dem Ausland ohne DHV-Gütesiegel

                Hinweise zum Gerätekauf
                Und das muss drauf stehen.
                Es soll außerdem eine nicht geringe Anzahl von Schirmimporteuren geben, die aus irgendeinem Grund überhaupt nicht einsehen wollen, dass sich jemand einen Schirm billiger im Ausland kauft und von ihnen dann eine Prüfplakette für lau will.
                Schöne Flüge

                ForumAdmin
                Richard Brandl

                Kommentar

                • hs12
                  Registrierter Benutzer
                  • 01.01.2010
                  • 5
                  • Heiko Schlittermann
                  • Dresden

                  #9
                  AW: Schirm aus dem Ausland ohne DHV-Gütesiegel

                  Zitat von ForumAdmin
                  Danke. So etwas hatte ich gesucht.

                  Und das
                  Das scheint der spannende Punkt zu sein, denn Gerät, Betriebsanweisung und Nachprüfanweisung sind mit Sicherheit auch bei einem
                  im Ausland gekauften Schirm dabei. (Unterstelle ich jetzt mal.)

                  Aber ob die im o.a. Dokument vorgeschriebenen Angaben in deutscher Sprache dauerhaft am Schirm festgemacht sind, ist natürlich fraglich.
                  Allerdings ist mir gerade die (versicherungs)rechtliche Konsequenz der Nichteinhaltung dieser Vorschriften nicht klar.

                  Wenn die Angaben nicht auf deutsch, sondern z.B. auf tschechisch sind, dann sollte das im Zweifelsfall unter Zuhilfenahme eines Wörterbuchs übersetztbar sein, zumal es sich ja lediglich um einzelne Worte handelt, und der Kontext einigermaßen klar ist. (Meinetwegen für die Versicherung auch ein vereidigter Dolmetscher...)

                  Es soll außerdem eine nicht geringe Anzahl von Schirmimporteuren geben, die aus irgendeinem Grund überhaupt nicht einsehen wollen, dass sich jemand einen Schirm billiger im Ausland kauft und von ihnen dann eine Prüfplakette für lau will.
                  Das kann ich gerne glauben und das verstehe ich auch. Aber bei einer Preisdifferenz, die knapp 1/3 des Verkaufspreises in D ausmacht, möchte ich gerne wissen, wo der Haken ist. Wem geht diese Differenz verloren, dem Hersteller oder dem Importeur? Welche Leistungen bietet der Importeur für seinen Teil der Differenz?
                  Heiko

                  Kommentar

                  • Sigma4
                    Registrierter Benutzer
                    • 17.11.2004
                    • 199

                    #10
                    AW: Schirm aus dem Ausland ohne DHV-Gütesiegel

                    Zitat von hs12

                    Ich bin hier etwas durcheinander? Ich dachte, diese LTF-Kategorisierung (1, 1-2, 2, ...) ist vorbei, es gibt jetzt nur noch EN (A, B, ...).
                    Oder ist „Siegel“ und „Zulassung“ jetzt etwas ganz anderes?

                    ?

                    Genauso wie es EN A,B,C,D gibt, gibt es LTF A,B,C,D.
                    Schau am besten mal in der DHV Gerätedatenbank nach. Da sind (ab LTF 09) die Testberichte LTF und EN bei Daten zu den einzelnen Schirmen aufgeführt.
                    Nur In Deutschland brauchst du LTF, für den Rest der Welt reicht EN oder gar nichts. Gilt übrigens auch für Gurtzeuge.
                    Zuletzt geändert von Sigma4; 27.05.2014, 15:55.

                    Kommentar

                    • magic_boomerang
                      Registrierter Benutzer
                      • 11.11.2009
                      • 1259
                      • Thomas

                      #11
                      AW: Schirm aus dem Ausland ohne DHV-Gütesiegel

                      Zitat von hs12
                      Das kann ich gerne glauben und das verstehe ich auch. Aber bei einer Preisdifferenz, die knapp 1/3 des Verkaufspreises in D ausmacht, möchte ich gerne wissen, wo der Haken ist. Wem geht diese Differenz verloren, dem Hersteller oder dem Importeur? Welche Leistungen bietet der Importeur für seinen Teil der Differenz?
                      Den größten Anteil an der Preisdifferenz hat i.d.Regel die hinterzogene Mehrwertsteuer und der Zoll. Beides muss der Importeur natürlich abführen. Auch ist der Importeur manchmal Musterbetreuer und hatte die Zulassungskosten zu tragen und finanziert anteilig die Werbung.


                      Thomas

                      Kommentar

                      • marcel1
                        Registrierter Benutzer
                        • 28.08.2007
                        • 3932
                        • Marcel

                        #12
                        AW: Schirm aus dem Ausland ohne DHV-Gütesiegel

                        Den größten Anteil an der Preisdifferenz hat i.d.Regel die hinterzogene Mehrwertsteuer und der Zoll.
                        Das gilt aber nur bei Ausland = Außerhalb EU. Innerhalb der EU müssen Privatleute keine MwSt oder Zoll für selbst genutze Waren nachentrichten. Hier war beispielhaft von Tschechien die Rede - EU Land also.

                        Die evtl. auftretenden Preisunterschiede sind durch Vertriebsentscheidungen und unterschiedliche Kaufkraft in den Ländern bedingt. Und es ist legitim und legal, diese zu nutzen - wenn sich der Extraaufwand denn lohnt. Dies durch Absprachen zu verhindern, ist den Herstellern hingegen kartellrechtlich untersagt. Gewisse Automobilhersteller haben das schon ausprobiert und ordentlich Strafe gezahlt.
                        Wenn es piept - eindrehen...

                        Kommentar

                        • Vibe
                          Registrierter Benutzer
                          • 02.09.2002
                          • 3750
                          • Claus Bönnhoff
                          • Herdecke

                          #13
                          AW: Schirm aus dem Ausland ohne DHV-Gütesiegel

                          Zitat von mas-
                          Das gilt aber nur bei Ausland = Außerhalb EU. Innerhalb der EU müssen Privatleute keine MwSt oder Zoll für selbst genutze Waren nachentrichten. Hier war beispielhaft von Tschechien die Rede - EU Land also.
                          Hae???

                          Claus

                          Kommentar

                          • marcel1
                            Registrierter Benutzer
                            • 28.08.2007
                            • 3932
                            • Marcel

                            #14
                            AW: Schirm aus dem Ausland ohne DHV-Gütesiegel

                            Claus, wenn ich in einem anderen EU Land etwas für mich kaufe (ob Gleitschirm oder Uhr spielt da keine Rolle), dann fällt keine Steuer mehr an. Ich muß da nix beim Zoll deklarieren. Da ist nichts mit "hinterzogenem Zoll und Mwst", der einen Preisunterschied erklärt.

                            Das ist einer der Vorteile der EU, ist nämlich auch eine Zollunion.

                            Hier wurde am Beispiel Tschechien gefragt, wo die Preisdifferenz her kommt. Und da Tschechien in der EU ist, kommt eine evtl. Preisdifferenz zwischen D und CZ nicht aus hinterzogenem Zoll und MwSt. Das könnte nur der Fall sein, wenn der Schirm aus dem nicht-EU Ausland stammt und nicht deklariert wurde. Klassischer Fall preiswertere Elektronik aus Hongkong oder USA.
                            Fast alle Schirmhersteller sind aber in der EU.

                            So weit alles klar jetzt?
                            Wenn es piept - eindrehen...

                            Kommentar

                            • Vibe
                              Registrierter Benutzer
                              • 02.09.2002
                              • 3750
                              • Claus Bönnhoff
                              • Herdecke

                              #15
                              AW: Schirm aus dem Ausland ohne DHV-Gütesiegel

                              Zitat von mas-
                              Claus, wenn ich in einem anderen EU Land etwas für mich kaufe (ob Gleitschirm oder Uhr spielt da keine Rolle), dann fällt keine Steuer mehr an. Ich muß da nix beim Zoll deklarieren. Da ist nichts mit "hinterzogenem Zoll und Mwst", der einen Preisunterschied erklärt.<br>
                              <br>
                              Das ist einer der Vorteile der EU, ist nämlich auch eine Zollunion.<br>
                              <br>
                              Hier wurde am Beispiel Tschechien gefragt, wo die Preisdifferenz her kommt. Und da Tschechien in der EU ist, kommt eine evtl. Preisdifferenz zwischen D und CZ nicht aus hinterzogenem Zoll und MwSt. Das könnte nur der Fall sein, wenn der Schirm aus dem nicht-EU Ausland stammt und nicht deklariert wurde. Klassischer Fall preiswertere Elektronik aus Hongkong oder USA.<br>
                              Fast alle Schirmhersteller sind aber in der EU.<br>
                              <br>
                              So weit alles klar jetzt?
                              <br>
                              <br>Da hast du wohl was falsch verstanden. Man muss nicht aber man kann sehr wohl auf den Erlass der Mehrwertsteuer bestehen wenn man eine Ware ausführt. Dann muss man aber eben auch die Mehrwertsteuer im einführenden Land wieder zahlen. Das kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn man was in .at kaufst wo 20% MwSt sind. Dann bekommst du die 20% wieder und zahlst hier nur 19%. Du kannst dir aber natürlich auch die 20% wiederholen und dann die 19% einfach nicht abführen...<br>
                              <br>Gruss<br><br>Claus

                              Kommentar

                              Lädt...