Schirm aus dem Ausland ohne DHV-Gütesiegel
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AW: Schirm aus dem Ausland ohne DHV-Gütesiegel
Das stimmt meines Wissens nach schon seit einer Weile nicht mehr - hier offiziell nachzulesen:
Aber sei es drum - das ganze wird hier so langsam eh arg "offtopic" - mir ging es nur darum, daß bei innereuropäischen Verkäufen an Privatleute diese Preisdifferenzen eben nicht durch Zoll und MwSt verursacht werden bzw. zu erklären sind. Und der Verbraucher begeht zumindest damit keine Steuerhinterziehung.
Die Gründe für solche Preisunterschiede liegen wohl eher in Kaufkraftunterschieden und (damit verbundenen) Vertriebsentscheidungen.Wenn es piept - eindrehen...Kommentar
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AW: Schirm aus dem Ausland ohne DHV-Gütesiegel
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<br>Da hast du wohl was falsch verstanden. Man muss nicht aber man kann sehr wohl auf den Erlass der Mehrwertsteuer bestehen wenn man eine Ware ausführt. Dann muss man aber eben auch die Mehrwertsteuer im einführenden Land wieder zahlen. Das kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn man was in .at kaufst wo 20% MwSt sind. Dann bekommst du die 20% wieder und zahlst hier nur 19%. Du kannst dir aber natürlich auch die 20% wiederholen und dann die 19% einfach nicht abführen...<br>
<br>Gruss<br><br>Claus
Wow Leute, das war einmal und ist lange vorbei, bis auf die wenigsten Ausnahmen die die Regel bestätigen, z.B. neugekaufte Fahrzeuge.
Was Claus hier schreibt gilt nur noch zwischen Schweiz und EU.
Gruss
Michel, täglich im Dreiländergebiet F/D/CH unterwegs.Kommentar
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AW: Schirm aus dem Ausland ohne DHV-Gütesiegel
Die evtl. auftretenden Preisunterschiede sind durch Vertriebsentscheidungen und unterschiedliche Kaufkraft in den Ländern bedingt. Und es ist legitim und legal, diese zu nutzen - wenn sich der Extraaufwand denn lohnt. Dies durch Absprachen zu verhindern, ist den Herstellern hingegen kartellrechtlich untersagt. Gewisse Automobilhersteller haben das schon ausprobiert und ordentlich Strafe gezahlt.
Und ja, es scheint eine Vereinbarung zu geben, da Händler in CZ sich tatsächlich weigern, den Schirm an Kunden aus D zu verkaufen. Sie möchten keinen Ärger mit dem Hersteller. Vermutlich existiert also zwischen Hersteller und Importeur in D eine Absprache.
Im Übrigen: Inhaber der Musterprüfung im konkreten Fall ist der Hersteller, nicht der Importeur. Der Prüfbericht findet sich als DHV Testbericht LTF2009 auf den DHV-Seiten. Damit ist es also vermutlich keine Hürde, das Gerät zum Eigenbedarf aus CZ zu importieren und hier zu nutzen. Ob es wegen der Differenz der MwSt. lohnt, Aufwand zu treiben (20% in CZ vs. 19% in D), weiss ich nicht...
Danke für Eure Beiträge und AnregungenHeikoKommentar
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