Hallo zusammen,
mir ist aufgefallen, daß in den Betriebsanweisungen von manchen aktuellen Gleitschirmen eine neue Einschränkung eingeführt wurde:
Sie dürfen nur noch im Temperaturbereich von -10°C bis +50°C geflogen werden.
Das heißt, außerhalb dieses Bereiches ist man illegal unterwegs und riskiert seinen Versicherungsschutz!?
Zuerst aufgefallen ist mir diese Einschränkung beim Skywalk Arriba3.
Alle anderen aktuellen Skywalk Betriebsanweisungen haben keine Temperatureinschränkung aufgeführt.
Auch bei Swing habe ich bei manchen Schirmen (Astral7, Mistral7, Discus) die Beschränkung auf diesen Temperaturbereich vorgefunden.
Ich finde die Untergrenze von -10°C für den Einsatz bei Winterflügen problematisch knapp, und würde daher gerne wissen:
- Auf Grund welcher Untersuchungen wurde der zulässige Temperaturbereich festgelegt?
- Kann man die Untergrenze nicht noch ein Stück tiefer schieben? Gleitschirmfliegen wird sonst zum reinen Sommer-Sport!
- Gibt es eine Absprache zwischen Herstellern, diesen Temperaturbereich jetzt bei allen neuen Schirmen festzuschreiben?
- Wie sehen Rechtskundige das Problem, daß nun bei manchen Schirmen ein Temperaturbereich vorgeschrieben ist, bei anderen nicht?
Ein konstruiertes Beispiel zum Nachdenken:
Zwei befreundete Piloten fliegen zusammen bei -15°C mit Skywalk Masala2 und Skywalk Arriba3; beides aktuelle Leicht-Schirme aus identischem Tuch.
Sie freuen sich über das knackig klare Winterwetter und ihre neuen Schirme, und versuchen sich beim gemeinsamen Endanflug im Synchronfliegen.
Leider achten sie vor Begeisterung zu wenig auf den Landeplatz, um den im Winter eine Loipe führt.
Sie verfehlen den Landepunkt und bomben in eine Gruppe Langläufer ein, die sich gerade zu einem Kurs sammelt.
Piloten und Langläufer werden veletzt.
Frage: zahlt bei beiden Piloten die Haftpflichtversicherung und die Krankenversicherung?
Der Arriba3 Pilot war außerhalb der Zulassung seines Gleitschirmes unterwegs, der Masala2 Pilot nicht, da in seinem Betriebshandbuch (noch) keine Temperatureinschränkung aufgeführt war.
Grüße
Micha
mir ist aufgefallen, daß in den Betriebsanweisungen von manchen aktuellen Gleitschirmen eine neue Einschränkung eingeführt wurde:
Sie dürfen nur noch im Temperaturbereich von -10°C bis +50°C geflogen werden.
Das heißt, außerhalb dieses Bereiches ist man illegal unterwegs und riskiert seinen Versicherungsschutz!?
Zuerst aufgefallen ist mir diese Einschränkung beim Skywalk Arriba3.
Alle anderen aktuellen Skywalk Betriebsanweisungen haben keine Temperatureinschränkung aufgeführt.
Auch bei Swing habe ich bei manchen Schirmen (Astral7, Mistral7, Discus) die Beschränkung auf diesen Temperaturbereich vorgefunden.
Ich finde die Untergrenze von -10°C für den Einsatz bei Winterflügen problematisch knapp, und würde daher gerne wissen:
- Auf Grund welcher Untersuchungen wurde der zulässige Temperaturbereich festgelegt?
- Kann man die Untergrenze nicht noch ein Stück tiefer schieben? Gleitschirmfliegen wird sonst zum reinen Sommer-Sport!
- Gibt es eine Absprache zwischen Herstellern, diesen Temperaturbereich jetzt bei allen neuen Schirmen festzuschreiben?
- Wie sehen Rechtskundige das Problem, daß nun bei manchen Schirmen ein Temperaturbereich vorgeschrieben ist, bei anderen nicht?
Ein konstruiertes Beispiel zum Nachdenken:
Zwei befreundete Piloten fliegen zusammen bei -15°C mit Skywalk Masala2 und Skywalk Arriba3; beides aktuelle Leicht-Schirme aus identischem Tuch.
Sie freuen sich über das knackig klare Winterwetter und ihre neuen Schirme, und versuchen sich beim gemeinsamen Endanflug im Synchronfliegen.
Leider achten sie vor Begeisterung zu wenig auf den Landeplatz, um den im Winter eine Loipe führt.
Sie verfehlen den Landepunkt und bomben in eine Gruppe Langläufer ein, die sich gerade zu einem Kurs sammelt.
Piloten und Langläufer werden veletzt.
Frage: zahlt bei beiden Piloten die Haftpflichtversicherung und die Krankenversicherung?
Der Arriba3 Pilot war außerhalb der Zulassung seines Gleitschirmes unterwegs, der Masala2 Pilot nicht, da in seinem Betriebshandbuch (noch) keine Temperatureinschränkung aufgeführt war.
Grüße
Micha
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