Prüfintervall Gurtzeug nach 24 Monaten ?

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  • textilflieger
    Registrierter Benutzer
    • 19.02.2011
    • 14

    Prüfintervall Gurtzeug nach 24 Monaten ?

    Hallo , ein Vereinskollege frägt in unserem Vereins-Forum nach diesem Thema finde ich auch interessant wie geht ihr damit generell um würde mich erst einmal interessieren und das beantwortet vielleicht auch diese Frage?

    "neuere Gurtzeuge unterliegen einem 24 monatigem Prüfintervall.
    Frage:
    Muss dies durch durch eine Fachwerkstatt erfolgen, oder kann man den Check selber tun ?"


    ich denke natürlich vielleicht sogar der Hersteller des Gurtzeuges
    jetzt schon DANKE für gute Antworten

    Gruß TF
  • Clob
    Registrierter Benutzer
    • 13.12.2002
    • 569
    • Claus Oberhagemann

    #2
    AW: Prüfintervall Gurtzeug nach 24 Monaten ?

    wer verlangt das konkret ?

    Kommentar

    • marcel1
      Registrierter Benutzer
      • 28.08.2007
      • 3931
      • Marcel

      #3
      AW: Prüfintervall Gurtzeug nach 24 Monaten ?

      wer verlangt das konkret ?
      Der Einzige, der das verlangen kann, ist der Hersteller im Betriebshandbuch. Ansonsten wäre das nämlich nur eine unmaßgebliche Meinungsäußerung.

      Und im Handbuch wird dann auch stehen, was gemacht werden muß und wer das machen darf/soll. Steht nix dazu, darf das jeder selber machen, sofern er es denn kann und will. Steht da etwas als "Empfehlung", dann ist es optional.

      Das gilt übrigens generell für alle Ausrüstungsteile mit EN-Zulassungspflicht, daß das Handbuch solche Dinge verbindlich festlegt. Lohnt sich also, vor Kauf da mal rein zu schauen.

      Selber schaue ich mir mein Gurtzeug vor jeder Saison gut an, insbesondere die Aufhängung, auch unter dem Sitzbrett, wo etwas scheuern könnte. Mache ich in der Regel zusammen mit dem Neupacken der Rettung, was ich meist 2x im Jahr mache.
      Wenn es piept - eindrehen...

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      • Marc
        Registrierter Benutzer
        • 30.08.2001
        • 200

        #4
        AW: Prüfintervall Gurtzeug nach 24 Monaten ?

        Auszug aus dem Betriebshandbuch vom Advance Success 3 (ich gehe stark davon aus, dass das für alle Gurtzeuge der Marke gilt):
        Check
        Die komplette Ausrüstung muss alle 24 Monate einem Check unterzogen werden. Bei intensivem Gebrauch (> 150 Flugstunden/Jahr) ist nach dem ersten Check eine jährliche Kontrolle erforderlich. Die Überprüfung beinhaltet eine visuelle Beurteilung des Stoffes, der Gurte und Verbindungen, der wichtigsten Vernähungen sowie der Hauptkarabiner. Alle Teile werden auf Risse, Knicke, vorgeschädigte Nähte, Beschädigungen und starke Abnützungen hin untersucht. Anschliessend wird der Gesamtzustand des Gurtzeugs bewertet und im Serviceheft des Handbuches festgehalten

        Und auch noch dies: Wurde der Rettungsschirm für eine Notöffnung geöffnet, so ist das Gurtzeug durch den Hersteller oder ein autorisiertes Servicecenter zu überprüfen.

        Im Betreibshandbuch ist weiter vermerkt, dass nur offizielle Advance-Service-Center Checks bzw. Überprüfungen durchführen dürfen.

        Ich habe wohl Glück, der Lieferant meines Materials ist gleichzeitig Servicecenter und da ich den Notschirm 2x pro Jahr bei ihm zum Packen gebe müsste das alles kein Thema sein. Nur: ich weiss nicht mal das ich ein Betriebshandbuch oder Serviceheft habe (somit kann auch nichts "eingetragen" werden) da ich den Notschirm samt Sitz 2x pro Jahr zum Packen abgebe ist es mir auch egal wann genau das war - somit brauch ich auch nirgends eine Eintragung.

        Das es sinnvoll ist bisschen aufs Material zu achten steht wohl ausser Frage (ist auch im Interesse jedes Einzelnen), aber selbst wenn Nähte an einem Gurtzeug aufgehen sollten hält das Ding noch ewig - fraglich was da solche "Regelungen" (an die sich eh keiner hält) bringen sollen ausser vielleicht den Schutz vor völlig durchgedrehten Typen welche die Hersteller für alles verklagen wollen weil sie ja selber nie an irgendwas Schuld sein können...

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        • marcel1
          Registrierter Benutzer
          • 28.08.2007
          • 3931
          • Marcel

          #5
          AW: Prüfintervall Gurtzeug nach 24 Monaten ?

          ausser vielleicht den Schutz vor völlig durchgedrehten Typen welche die Hersteller für alles verklagen wollen weil sie ja selber nie an irgendwas Schuld sein können...
          In Ländern, wo ausschließlich zugelassenes Material geflogen werden darf, hat das noch weitergehende Nachteile: Weil die Zulassung ohne die Checks erlischt, darf dort dann nicht mehr mit dem Material geflogen worden und der Versciherungsschutz kann ebenfalls drunter leiden, wenn man das ignoriert.

          Drum sagte ich ja: Vorher lesen und hat man nicht vor, sich dran zu halten, dann was anderes kaufen. Rein rechtlich gilt nun mal, was in dem Betriebshandbuch steht, weil das explizit integraler Teil der EN-Zulassung ist.
          Wenn es piept - eindrehen...

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          • Marc
            Registrierter Benutzer
            • 30.08.2001
            • 200

            #6
            AW: Prüfintervall Gurtzeug nach 24 Monaten ?

            Nur Interessehalber: wo steht denn, dass eine "Zulassung" (egal ob Schirm, Gurtzeug oder Notschirm) erlöschen kann?
            Das Ding wurde Mustergeprüft und mehr als eine vorhandene Plakette kann kein Prüfinsttut der Welt überprüfen (schon gar nicht mit einer Sicht-Prüfung), weshalb ich der Meinung war, dass das eine ganz klare Richtlinie der Hersteller ist/war und wenn überhaupt, dann nur auf Gewährleistung bzw. Garantie irgend einen Einfluss haben kann.

            Da der Eintrag wohl im "Serviceheft" (wie erwähnt: ich hab sowas gar nicht obwohl ich den Sitz neu gekauft habe) eingetraen werden soll - wer bitte soll das denn überprüfen? Einerseits hat wohl keiner solchen Papierkram mit dabei und andererseits sind Servicenachweise selbst bei Autos nur nett aber nicht vorgeschrieben, zumal die wenigsten ein Flugbuch führen und überhaupt wissen wie viele Start bzw. Flugstunden mit dem Material gemacht wurde.

            Wie erwähnt: geht mir nur darum zu wissen wie das rein rechtlich wäre - kann ja sein, daa ich mal in DE oder AT fliegen gehe und da mir die Zulassung völlig egal ist, keine Servicenachweise vorhanden sind und ich den Notschrim halt bei Geleenheit mal zum Packen gebe wenn's mir zeitlich grad passt wüsst ich wenigstens was mir da blühen könnte wenn es tatsächlich mal eine Prüfung am Start- bzw. Landeplatz geben würde (bei uns ab und zu der Fall betreffend Flug-Nummer auf dem Schirm und Nachweis Haftpflichtversicherung - was bei der Anzahl Piloten durchaus sinnvoller ist als ob man nun irgend eine Prüfung auf einem Papier eingetragen hat oder nicht).

            Ob es bei einem Unfall eine Rolle spielt kann ich nicht abschätzen (in CH nicht, Gleitschirmfliegen gilt nicht als Risikosportart und hat somit keine Beschränkungen, heikel könnte es bei Fliegern werden welche nie eine Ausbildung gemacht und deshalb keine Flugerlaubnis haben). Kann mir aber auch nur schwer vorstellen, dass ein Versicherungsschutz von einem Stempel bzw. Eintrag in eine allfällig vorhandenen und auffindbaren "Heftchen" abhängen soll, da dürfte viel mehr Interessieren ob das Material überhaupt mal eine Zulassung bekommen hat (was ja gerade bei superleichten Hike&Fly Gurtzeugen nicht gerade üblich ist, da wird ja oft auch ohne Notschirm geflogen).

            Kommentar

            • marcel1
              Registrierter Benutzer
              • 28.08.2007
              • 3931
              • Marcel

              #7
              AW: Prüfintervall Gurtzeug nach 24 Monaten ?

              Nur Interessehalber: wo steht denn, dass eine "Zulassung" (egal ob Schirm, Gurtzeug oder Notschirm) erlöschen kann?
              Paragrafen nennt Dir ein spezialisierter Jurist, aber meines Wissens folgt das aus der Tatsache, daß bei der EN Zulassung das Betriebshandbuch explizit Bestandteil der Zulassung ist und dessen Bestimmungen für verbindlich erklärt wurden - die Zulassung ist somit von Anfang an nur vorbehaltlich Einhaltung dessen erteilt. Ist auch grundsätzlich keinerlei Unterschied, ob du nen Schirm fliegst, der nicht gecheckt ist oder ein Gurtzeug. Ist beides über das Betriebshandbuch verankert - oder eben nicht.

              Genauso kann der Hersteller über den DHV eine Sicherheitsmitteilung veranlassen, die unter bestimmten Umständen die Zulassung widerruft und die Teile grounded. Das hat es ja schon gegeben. Und so ist jedenfalls die Sichtweise "unserer Behörde" hier in Schland.

              Wenn in einem Land natürlich die EN-LTF Zertifizierung sowieso nicht vorgeschrieben ist, dann haste rechtlich gesehen Glück und es bleibt dann rein bei der Eigenverantwortung - du fliegst dann ab dem Zeitpunkt quasi nen Prototyp.
              Wenn es piept - eindrehen...

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              • bright
                Registrierter Benutzer
                • 13.10.2003
                • 185
                • Berlin

                #8

                Wenn man die ganzen Kriterien wie Zulassung, Versicherung und Paragraphen etc. außen vor lässt und rein an die eigene Sicherheit denkt...
                Muss man sich wirklich fürchten, daß da eine relevante Naht aufgeht und man aus den Gurt fällt?

                Was denkt ihr? Schickt ihr das GZ alle 2 Jahre zum Check?

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                • Oasis
                  Registrierter Benutzer
                  • 12.11.2004
                  • 797
                  • Südschweden

                  #9
                  Ich lasse nur den Schirm checken. Das Gurtzeug beäuge ich selbst von Zeit zu Zeit kritisch. In all den Jahren, die ich bereits fliege, musste niemals an meinen Gurtzeugen etwas nachgenäht oder sonstwie instandgesetzt werden.
                  Wir leben alle auf dieser Erde; aber nicht alle haben den selben Horizont.

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                  • Clob
                    Registrierter Benutzer
                    • 13.12.2002
                    • 569
                    • Claus Oberhagemann

                    #10
                    Neo hat(te) mal was von Austauschintervallen für den Koroidprotektor / Prüfungen durch den Hersteller im Handbuch vom StayUp, wenn ich mich recht entsinne.
                    Wäre für mich ein Kaufausschluss. So gesehen hoffe ich, dass solche Vorgaben zum Geld drucken nicht Standard werden.
                    Zuletzt geändert von Clob; 29.07.2021, 20:10. Grund: allgefällige tipfehler...

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                    • Raschel
                      Registrierter Benutzer
                      • 15.02.2016
                      • 938

                      #11
                      Zitat von Clob
                      Neo hat(te) mal was von Austauschintervallen für den Koroidprotektor / Prüfungen durch den Hersteller im Handbuch vom StayUp, wenn ich mich recht entsinne.
                      Ich fände korrekt, wenn Du das noch mal genauer raussuchst und mittleilst - so riecht es etwas nach Gerücht.

                      Ein anderer Anbieter hat das mit den Nachprüfungen seit Jahren drin. Als mein Gurt mal wegen einer Reparatur dort auf den Tisch bat ich per mail gleich den "Check" mitzumache. Nach ausgeführter Reparatur frug ich nach "und Check gemacht" "Wieso Check - war da was anderes noch kaputt an dem Gurtzeug?"

                      Ich schreibe extra "Anbieter" weil ich stark vermute, dass das überall etwa gleich gelaufen wäre. Ist auch klar - wer schickt schon seinen Gurt zum checken? Der Mitarbeiter hat das noch nie erlebt.

                      Gruss

                      Raschel
                      Zuletzt geändert von Raschel; 28.07.2021, 19:08.

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                      • FliegenWilli
                        Registrierter Benutzer
                        • 14.05.2005
                        • 3721
                        • n.a.

                        #12
                        Zitat von Clob
                        ... Austauschintervallen für ... Protektor / Prüfungen durch den Hersteller ...
                        So gesehen hoffe ich, dass solche Vorgaben zum Geld drucken nicht Standard werden.
                        Doch, sind es schon
                        Die meisten Hersteller geben eine regelmässige Überprüfung (2 Jahre) vor.

                        Ich schreibe extra "Anbieter" weil ich stark vermute, dass das überall etwa gleich gelaufen wäre. Ist auch klar - wer schickt schon seinen Gurt zum checken? Der Mitarbeiter hat das noch nie erlebt.
                        Dann schau mal dort:


                        Hab die bisher ebenso selbst gemacht: Sichtprüfung auf alle Gurte (auch unter dem Sitzbrett und andere versteckte Stellen) und Nähte. Es gab Sitzbretter, die an den Kanten langsam aber sicher die Beingurte aufscheuerten.

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                        • Miro04
                          Registrierter Benutzer
                          • 17.04.2017
                          • 393
                          • München

                          #13
                          Finde ich ganz gut, auch wenn ich noch nie ein Gurtzeug zum Check gebracht habe, aber macht durchaus Sinnn. Natürlich muss der Check auch gut gemacht werden.
                          Ich kann mir gut vorstellen, dass bei den leichten Gurtzeugen schon mal etwas passieren kann. Stöcke verletzen manchmal den Stoff, oder Karabiner, wo eine Sicherheitswarnung raus kam usw.

                          Häppy checking
                          Zuletzt geändert von Miro04; 29.07.2021, 14:31.

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