Hallo,
Kennt eigentlich jemand ein Gurtzeug für 120kg+ mit LTF ?
Praktisch alle Gurtzeuge die ich gefunden habe, enden bei 120kg.
Wie ist denn eigentlich die rechtliche Würdigung in Hinsicht Haftpflicht und Unfallversicherung, wenn man ein 120kg Gurtzeug z.b. mit 135kg Einhängegewicht fliegt ?
Ich nehm mal an, daß max. Gewicht definiert sich aus dem Gewicht, daß unten an den Tragegurten eingehängt ist. Sprich Pilot + Kleidung +Gurtzeug +Rettung + Krimskrams ?
Also ein Fluglehrer meinte gestern zu mir:
Überschreitung der Betriebsgrenze Gurtzeug = Erlöschung Betriebserlaubnis im ganzen...
Die Haftpflicht wird zwar in einem Schaden zahlen aber Regress fordern, da das ganze ja unter Vorsatz geschah ( sein Gewicht sollte man ja in etwa kennen)
Unfallversicherung wird in dem Fall sicher nicht zahlen !
Ob die Aussage jetzt korrekt ist, würde mich jetzt interessieren?
Viele Grüße Christian
Gesendet von meinem SM-G955F mit Tapatalk
Kennt eigentlich jemand ein Gurtzeug für 120kg+ mit LTF ?
Praktisch alle Gurtzeuge die ich gefunden habe, enden bei 120kg.
Wie ist denn eigentlich die rechtliche Würdigung in Hinsicht Haftpflicht und Unfallversicherung, wenn man ein 120kg Gurtzeug z.b. mit 135kg Einhängegewicht fliegt ?
Ich nehm mal an, daß max. Gewicht definiert sich aus dem Gewicht, daß unten an den Tragegurten eingehängt ist. Sprich Pilot + Kleidung +Gurtzeug +Rettung + Krimskrams ?
Also ein Fluglehrer meinte gestern zu mir:
Überschreitung der Betriebsgrenze Gurtzeug = Erlöschung Betriebserlaubnis im ganzen...
Die Haftpflicht wird zwar in einem Schaden zahlen aber Regress fordern, da das ganze ja unter Vorsatz geschah ( sein Gewicht sollte man ja in etwa kennen)
Unfallversicherung wird in dem Fall sicher nicht zahlen !
Ob die Aussage jetzt korrekt ist, würde mich jetzt interessieren?
Viele Grüße Christian
Gesendet von meinem SM-G955F mit Tapatalk
Kommentar