Was genau ist Einfliegen eines GS?...

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  • Mark Desnoyer
    • 13.08.2002
    • 208

    Was genau ist Einfliegen eines GS?...

    Irgendwo auf dem Forum stand "Einfliegen = Stückprüfung." Heißt das, daß Gleitsegel vom Betrieb aus nicht stückgeprüft werden? Wenn ja, was heißt das für mich als Endabnehmer, wenn ich einen fabrikneuen (=nicht eingeflogenen) Schirm kaufe? Gehe ich da ein Risiko ein? Was genau muß man beim Einfliegen wissen/prüfen? Werden viele Schirme nach dem Einfliegen wegen Mängel zurückgeschickt? Sollte ich so einen Schirm erst jemandem Erfahrenen zum Einfliegen geben, bevor ich ihn benutze?

    Danke!

    MD
  • dje
    • 31.07.2001
    • 35

    #2
    Einfliegen heißt...

    daß ein Fluglehrer der Schule, bei der du den Schirm kaufst, diesen fliegt und eine Sichtprüfung durchführt, ob irgendwelche Leinen lose rumhängen oder Löcher in der Kappe sind o.ä.

    Dieses Einfliegen ist meines Wissens vom DHV zwingend vorgeschrieben.

    Keine Ahnung, wie das in anderen Ländern geregelt ist.

    dje

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    • kloputza
      Registrierter Benutzer
      • 18.11.2002
      • 59

      #3
      interessant, wer so alles mit den "neuen" Schirmen fliegt!

      Hab da auch noch ein paar Fragen:

      Und von wem muss der Schirm eingeflogen werden?
      Von dem Händler, oder sogar dem Käufer?
      Braucht der Händler da ne spez. Berechtigung?

      kloputza

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      • Arnd Laske
        Registrierter Benutzer
        • 14.06.2001
        • 37
        • Arnd Laske
        • Harz

        #4
        unvollständige Stückprüfung = Ordnungswidrigkeit

        Das Einfliegen eines fabrikneuen Gleitsegels ist Teil der Stückprüfung. Entweder erfolgt dieses durch den Hersteller, oder (aus Zeitgründen) durch die verkaufende Stelle (Flugschule/ Händler).
        Wir haben in Einzelfällen u.a. zu kurz eingestellte Steuerleinen und falsch eingeschlaufte Gallerieleinen (eine B-Leine führte in die C-Ebene) feststellen können; was dann korrigiert wurde.

        Gemäß § 22 LuftGerPV handelt derjenige ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Stückprüfung nicht richtig oder nicht vollständig durchführt.

        Gruß sendet Arnd

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        • Michel
          Registrierter Benutzer
          • 25.06.2001
          • 47
          • Stuttgart

          #5
          dito...

          habe meinen auch selber eingeflogen...da ich ihn frisch von der soeben angelieferten Palette mitgenommen hab ;-)

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          • Hannes Papesh
            Registrierter Benutzer
            • 29.10.2001
            • 885
            • Hannes Papesh
            • Absam

            #6
            Einfliegen

            Den Kunden selbst einfliegen zu lassen ist nicht optimal, da er ja den Gleitschirm meist noch zu wenig kennt.
            Der Fluglehrer / Verkäufer sollte mit dem Schirmtyp schon vertraut sein (er hat ihn ja empfohlen) und ist somit in der Lage, Abweichungen im Flugverhalten zu erkennen.
            Obohl im Rahmen der Stückprüfung in der Fabrik sehr viel kontrolliert wird (Leinen, Kappe, Nähte), gibt erst ein Kontrollflug Gewißheit über den einwandfreien Zustand des neuen Gerätes.

            HP
            unchained

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            • klaus_the_flyer
              Registrierter Benutzer
              • 16.08.2002
              • 123

              #7
              leider teils gängige prasis

              "Der Schirm ist nur eingeflogen worden", erklärt dir der Fluglehrer und dreht dir zum Listenpreis den zweijährigen Vorführer mit Grasflecken an.

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              • age.pi
                Registrierter Benutzer
                • 22.08.2001
                • 128

                #8
                da kann man schon einiges erleben

                Mir selber bei verschiedensten Neu-/Testgeräten passiert:

                - Abgerissene Bremsleine (Galerieleine)

                - Bremsleine durch D-Ebene

                - Schirm sah beim Auspacken verdammt klein aus, ein Maßband brachte Gewißheit, dass alles Ok ist (was so ein Design alles ausmachen kann)

                - Aber das Beste: Kauf eines (neuen?) Vorführgerätes bei einer Flugschule. Bremsleinen waren um 15 cm verkürzt!! Ordnungsgemäßer Start nicht möglich, Schirm blieb immer hängen, bis Problem erkannt und korrigiert wurde. Und im nachhinein stellte sich auch noch raus, das das Gerät schon 1 Jahr eigentlich im Betrieb war, aber der Erstflug nie eingetrgen wurde! (durch die Freundin des Flugschulbesitzers). Daher nach einer Baumlandung um die 1 Jahr-Protect-Garantie umgefallen.
                Grüße an HP, der aber da absolut wirklich nichts dafür kann.

                Daher mein Tipp:
                Mit jedem Gerät vorher noch schnell mal auf den Übungshang und zumindest eine gewissenhafte Sichtkontrolle mit besonderem Augenmerk auf Start- und Landeverhalten.

                age.pi

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