Hallo!
Ich werde in Kürze einen Drachen fliegen der (noch) kein DHV Gütesiegel hat. Ich habe zwar einen "verwandten " post im Thread "Drachenflieger immer weniger" gesehen, möchte es aber extra aufbringen. genannter post ist schon extrem unübersichtlich man findet praktisch nichts mehr!
Ich fliege zwar seit ~ 5 Jahren, habe auch die Dokumente unter http://www.dhv.de/typo/Erprobung_von_Luftsp.1553.0.html
gelesen, allein, mir scheint ich erfülle keine der Bedingungen um eine Breitenerprobungsbestätigung für Piloten zu ergattern (fliege keine Meisterschaften).
Damit im Falle eines Falles meine Luftfahrtversicherungen trotzdem (bestmöglich, sie finden ja immer was um nicht zu zahlen) greift, reicht es dann auch vom DHV einen Antrag auf Breitenerprobungsfreigabe bestätigt zu bekommen?
Wie geht Ihr damit um? Blacky ?!? Du hasts ja leichter weil du vermutlich deine Flugerfahrung durch entsprechende Punkte bei Ligabewerben vorweisen kannst oder?
Danke für eure Antworten,
und.. ich möchte eigentlich nicht sowas wie "hättest du dir doch ein gütegesiegeltes Gerät gekauft..." lesen müssen (die waren mir zu minder - **joke** )
Ich werde in Kürze einen Drachen fliegen der (noch) kein DHV Gütesiegel hat. Ich habe zwar einen "verwandten " post im Thread "Drachenflieger immer weniger" gesehen, möchte es aber extra aufbringen. genannter post ist schon extrem unübersichtlich man findet praktisch nichts mehr!
Ich fliege zwar seit ~ 5 Jahren, habe auch die Dokumente unter http://www.dhv.de/typo/Erprobung_von_Luftsp.1553.0.html
gelesen, allein, mir scheint ich erfülle keine der Bedingungen um eine Breitenerprobungsbestätigung für Piloten zu ergattern (fliege keine Meisterschaften).
Damit im Falle eines Falles meine Luftfahrtversicherungen trotzdem (bestmöglich, sie finden ja immer was um nicht zu zahlen) greift, reicht es dann auch vom DHV einen Antrag auf Breitenerprobungsfreigabe bestätigt zu bekommen?
Wie geht Ihr damit um? Blacky ?!? Du hasts ja leichter weil du vermutlich deine Flugerfahrung durch entsprechende Punkte bei Ligabewerben vorweisen kannst oder?
Danke für eure Antworten,
und.. ich möchte eigentlich nicht sowas wie "hättest du dir doch ein gütegesiegeltes Gerät gekauft..." lesen müssen (die waren mir zu minder - **joke** )
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