Breitenerprobung - Bestimmungen bei fehlendem Gütesiegel

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  • StefAR
    Registrierter Benutzer
    • 13.07.2005
    • 16
    • n.a.

    Breitenerprobung - Bestimmungen bei fehlendem Gütesiegel

    Hallo!
    Ich werde in Kürze einen Drachen fliegen der (noch) kein DHV Gütesiegel hat. Ich habe zwar einen "verwandten " post im Thread "Drachenflieger immer weniger" gesehen, möchte es aber extra aufbringen. genannter post ist schon extrem unübersichtlich man findet praktisch nichts mehr!

    Ich fliege zwar seit ~ 5 Jahren, habe auch die Dokumente unter http://www.dhv.de/typo/Erprobung_von_Luftsp.1553.0.html
    gelesen, allein, mir scheint ich erfülle keine der Bedingungen um eine Breitenerprobungsbestätigung für Piloten zu ergattern (fliege keine Meisterschaften).
    Damit im Falle eines Falles meine Luftfahrtversicherungen trotzdem (bestmöglich, sie finden ja immer was um nicht zu zahlen) greift, reicht es dann auch vom DHV einen Antrag auf Breitenerprobungsfreigabe bestätigt zu bekommen?
    Wie geht Ihr damit um? Blacky ?!? Du hasts ja leichter weil du vermutlich deine Flugerfahrung durch entsprechende Punkte bei Ligabewerben vorweisen kannst oder?

    Danke für eure Antworten,
    und.. ich möchte eigentlich nicht sowas wie "hättest du dir doch ein gütegesiegeltes Gerät gekauft..." lesen müssen (die waren mir zu minder - **joke** )
  • BlackRider
    Registrierter Benutzer
    • 08.06.2001
    • 559
    • Johannes Schwarz

    #2
    AW: Breitenerprobung - Bestimmungen bei fehlendem Gütesiegel

    Hy StefAR!

    Naja Breitenerprobungsbestätigung hab ich leider keine mehr bekommen.
    Ich hab immer drauf gedrängt und es hätt eigentlich nur mehr die Unterschrift gefehlt... Aber mittlerweile kennst dich ja auch schon etwas aus was da los ist.

    Ich hätte die Punkte zum Vorweisen. Es bedarf im Endeffekt einer Unterschrift und einem Firmenstempel auf dem Formular. Der Hersteller muss dich als Testpiloten anerkennen und dieses dem DHV mitteilen. Die Breitenerprobungsbestätigung ist für glaub ich ein Jahr gültig.

    Wie gesagt bei mir scheiterte es nur mehr an der Unterschrift vom Hersteller. Hätt mir auch alles selbst gezahlt. Aber war aus Unersichtlichen Gründen nicht drinnen.... Tja...

    Ansonsten musst du glaub ich eine gewisse Flugleistung nachweisen können um als "Testpilot" duchzugehn und die Breitenerprobungsbestätigung zu bekommen.

    Nach einem Jahr kann soviel ich weiß unter gewissen umständen die Bestätigung verlängert werden, oder man macht das Güsi!!.....

    @Technik Bitte korrigieren wenn ich da unwahrheiten erzählt habe.

    Allerdings sind das die Erfahrungen die ich bis jetzt gemacht habe...

    Also Stefan. Walter gut zureden und im Ständig im Knack sitzen damit du die Unterschrift bekommst!

    Cheers
    Blacky
    c u at the cloudbase

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