Das es in Italien schon mal zu bösen Strafen kommen kann, wenn man seinen Drachen mit der falschen Anzahl Streifen markiert, oder wenn man ein zu kurzes Auto sein eigen nennt, ist ja bekannt.
Leider hatte ich letzte Woche bei meiner Fahrt ins deutsche Flachland (Danke noch mal an den DCB für die Windenflüge, sowie Martin und Peter für die meine ersten UL-Versuche) ein Erlebniss der grünen Art. Ich kassierte bei dieser "Allgemeinen Verkehrskontrolle" gleich drei Vorwürfe/Anzeigen zu meinem Drachentransport.
1. Ich muss zu meinem Dachgepäckträger eine ABE mitführen.
2. Mein Drachen ragt mehr als 1,5m über das Heck hinaus. Dies ist nur bei Transporten unter 100km erlaubt. Interessant auch die Messweise des Polizisten, der sein Massband an der Oberkante des Daches meines Kombi ansetzte...
3. Und jetzt kommt der Hammer.... der Drachen muss mit einer Hellroten Flagge 30cmx30cm markiert sein. Meiner war leider orange markiert.
Da habe ich wohl noch mal Glück gehabt, dass sie nicht auf die Idee gekommen sind, den Drachen auszuwiegen und mit der Dachlast zu vergleichen. Das wäre dann wohl Anzeige Nummer 4 gewesen (Atos, Einzelpacksäcke Normal+Regen). Aber ich hatte ja die ABE mit dieser Angabe gar nicht dabei.
All dies mal für euch zur Info, da ich denke, dass viele von uns hier in Deutschland diese Vorschriften verletzten, bzw. gerade die max 1,5m Überstand aufgrund fehlender Fahrzeuglänge gar nicht erfüllen können.
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_22.php Absatz 4
Grüße
Sven
Leider hatte ich letzte Woche bei meiner Fahrt ins deutsche Flachland (Danke noch mal an den DCB für die Windenflüge, sowie Martin und Peter für die meine ersten UL-Versuche) ein Erlebniss der grünen Art. Ich kassierte bei dieser "Allgemeinen Verkehrskontrolle" gleich drei Vorwürfe/Anzeigen zu meinem Drachentransport.
1. Ich muss zu meinem Dachgepäckträger eine ABE mitführen.
2. Mein Drachen ragt mehr als 1,5m über das Heck hinaus. Dies ist nur bei Transporten unter 100km erlaubt. Interessant auch die Messweise des Polizisten, der sein Massband an der Oberkante des Daches meines Kombi ansetzte...
3. Und jetzt kommt der Hammer.... der Drachen muss mit einer Hellroten Flagge 30cmx30cm markiert sein. Meiner war leider orange markiert.
Da habe ich wohl noch mal Glück gehabt, dass sie nicht auf die Idee gekommen sind, den Drachen auszuwiegen und mit der Dachlast zu vergleichen. Das wäre dann wohl Anzeige Nummer 4 gewesen (Atos, Einzelpacksäcke Normal+Regen). Aber ich hatte ja die ABE mit dieser Angabe gar nicht dabei.
All dies mal für euch zur Info, da ich denke, dass viele von uns hier in Deutschland diese Vorschriften verletzten, bzw. gerade die max 1,5m Überstand aufgrund fehlender Fahrzeuglänge gar nicht erfüllen können.
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_22.php Absatz 4
Grüße
Sven
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