Aw: T 2
Da mein Beitrag missverständlich war, möchte ich klarstellen, dass ich nicht etwa Christof oder den DHV dafür verantwortlich machen wollte, dass der Rechtszustand in Deutschland so ist, wie er ist. Der DHV kann - Dirk hat es schon geschrieben - nach jetzigem Stand die HGMA-Zertifizierung nicht dergestalt anerkennen, dass HGMA-geprüfte Geräte ohne weiteres in Deutschland geflogen werden dürfen.
Aber unbefriedigende Rechtszustände können geändert werden. Nehmen wir mal Folgendes an: Die Testfahrten in den USA würden in dieser Weise auf Video aufgenommen, und es würden die dazu gehörigen Messkurven übermittelt. Dazu würde der Zustand des Geräts bei den Testfahrten fotografisch und in Textform dokumentiert und übermittelt. Warum sollte der DHV einem solchen Fall nicht vom Gesetz- oder Verordnungsgeber ermächtigt werden zu sagen "In Ordnung, das ist den hiesigen Anforderungen gleichwertig, dieses Gerät muss bei uns nicht noch einmal auf den Testwagen"? (Die Testflüge, die für die Einstufung notwendig sind, könnte man wohl nicht ersetzen.)
Nur darum geht es mir. Wenn man eine solche Regelung erreichen könnte, hätte das m.E. mehrere Vorteile: Zum einen würden eben doppelte Testfahrten vermieden, die Vielfalt des Angebots nähme zu. Zum anderen könnte ich mir vorstellen, dass die Position des DHV beim Bemühen um sichere Sprog-Einstellungen auf Wettbewerben gestärkt würde; der insbesondere in den USA erhobene, unberechtigte Vorwurf, der DHV wolle der ganzen Welt seine Standards aufzwingen, verlöre an (scheinbarem) Gewicht.
Auf Expertenebene müsste es doch möglich sein, entsprechenden Konsens zu finden.
Gruß
Carsten
Da mein Beitrag missverständlich war, möchte ich klarstellen, dass ich nicht etwa Christof oder den DHV dafür verantwortlich machen wollte, dass der Rechtszustand in Deutschland so ist, wie er ist. Der DHV kann - Dirk hat es schon geschrieben - nach jetzigem Stand die HGMA-Zertifizierung nicht dergestalt anerkennen, dass HGMA-geprüfte Geräte ohne weiteres in Deutschland geflogen werden dürfen.
Aber unbefriedigende Rechtszustände können geändert werden. Nehmen wir mal Folgendes an: Die Testfahrten in den USA würden in dieser Weise auf Video aufgenommen, und es würden die dazu gehörigen Messkurven übermittelt. Dazu würde der Zustand des Geräts bei den Testfahrten fotografisch und in Textform dokumentiert und übermittelt. Warum sollte der DHV einem solchen Fall nicht vom Gesetz- oder Verordnungsgeber ermächtigt werden zu sagen "In Ordnung, das ist den hiesigen Anforderungen gleichwertig, dieses Gerät muss bei uns nicht noch einmal auf den Testwagen"? (Die Testflüge, die für die Einstufung notwendig sind, könnte man wohl nicht ersetzen.)
Nur darum geht es mir. Wenn man eine solche Regelung erreichen könnte, hätte das m.E. mehrere Vorteile: Zum einen würden eben doppelte Testfahrten vermieden, die Vielfalt des Angebots nähme zu. Zum anderen könnte ich mir vorstellen, dass die Position des DHV beim Bemühen um sichere Sprog-Einstellungen auf Wettbewerben gestärkt würde; der insbesondere in den USA erhobene, unberechtigte Vorwurf, der DHV wolle der ganzen Welt seine Standards aufzwingen, verlöre an (scheinbarem) Gewicht.
Auf Expertenebene müsste es doch möglich sein, entsprechenden Konsens zu finden.
Gruß
Carsten
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