Sondergenehmigung für nicht DHV geprüfte Drachen möglich ?

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  • Wolkengeflüster
    Registrierter Benutzer
    • 21.10.2002
    • 990

    Sondergenehmigung für nicht DHV geprüfte Drachen möglich ?

    Hallo zusammen,

    gibt es eine Möglichkeit, ein BHPA oder sonstiges geprüftes Gerät (HG), aber nicht DHV geprüft, in Deutschland zu fliegen,
    z.B. mit Sondergenehmigung ?

    Als Ausländer darf ich das ja in Germany, aber als Deutscher...

    Gruss Josef
  • UdoH
    Registrierter Benutzer
    • 27.01.2002
    • 1979
    • Udo Hartmann
    • WI

    #2
    AW: Sondergenehmigung für nicht DHV geprüfte Drachen möglich ?

    Das wird schon gehen, vermutlich fliegt der auch :-)

    Du willst es vermutlich legal und auch noch versichert, dann wird es aufwendiger.

    Es gab früher mal so etwas wie die sog. "Breitenerprobung". da musste aber der Hersteller Dir einen Bescheinigung ausstellen, dass Du quasi als sein Testpilot unterwegs bist und der DHV will nachgewiesen haben, dass Du ein besonders erfahrener Pilot bist Ich kenn jemanden, der damit nen Z7 in nicht gegütesiegelter Größe fliegt. Ich glaube aber dass dies nur mit zeitlicher Befristung geht, wenn nicht die Regelung sogar schon ganz außer Kraft ist.

    Bemühe mal die Forensuche danach, da findet sich viel, auch viel Kontroverses.

    Ich glaube nicht dass es sich lohnt, nur weil man billig einen alten Falcon geschossen hat, oder um was geht es?

    Nein ich lasse micht nicht auf die Gütesiegeldebatte ein.

    Grüße
    Udo

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    • Wolkengeflüster
      Registrierter Benutzer
      • 21.10.2002
      • 990

      #3
      AW: Sondergenehmigung für nicht DHV geprüfte Drachen möglich ?

      Ciao Udo,

      nein, ich dachte schon an etwas besseres als einen alten Falcon.

      Wenn die Währungskurse mitspielen könnte man sich ja durchaus ein nicht DHV konformes Gerät holen.

      Aber ich fürchte da gibts keine Ausnahmen :-)

      gruss Josef

      Kommentar

      • UdoH
        Registrierter Benutzer
        • 27.01.2002
        • 1979
        • Udo Hartmann
        • WI

        #4
        AW: Sondergenehmigung für nicht DHV geprüfte Drachen möglich ?

        Kommentar

        • Ikarus-Pellicci
          Registrierter Benutzer
          • 12.09.2007
          • 1445

          #5
          AW: Sondergenehmigung für nicht DHV geprüfte Drachen möglich ?

          Hi, um in Deutschland mit einem nicht in Deutschland geprüften Hängegleiter zu fliegen ist die Nationalität des Piloten egal der Wohnsitz ist maßgebend.
          Ab nach Ös… Sc…. Fr….Po usw.
          Gütesiegeldebatte JA bitte.
          Tomas

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          • RatzFatz
            Registrierter Benutzer
            • 14.08.2006
            • 268

            #6
            AW: Sondergenehmigung für nicht DHV geprüfte Drachen möglich ?

            haha
            ich sehe schon das Ansteigen der Scheinehen, um per Staatsbürgerschaft nicht-DHV Geräte fliegen zu dürfen

            Kommentar

            • JKarpf
              Registrierter Benutzer
              • 08.09.2009
              • 126
              • Jürgen Karpf
              • Welden

              #7
              AW: Sondergenehmigung für nicht DHV geprüfte Drachen möglich ?

              Ich hatte letztes Jahr diesbezüglich eine Anfrage an den DHV gestellt, da ich Interesse an einen Combat GT 14,9 bzw. Litespeed S5 (beide leider nicht DHV musterzugelassen) hatte. Folgende Antwort hat mir Christof Kratzner gegeben:

              "... theorethisch bestünde die Möglichkeit einer Einzelstückprüfung. Dies ist vom Aufwand und den Kosten her aber sicher kein praktikabler Weg.
              Dann gibt es noch die Möglichkeit das du das Gerät als Prototyp fliegst, hierzu schreibt das LBA folgendes (die Rede ist zwar von Gleitschirmen, gilt aber auch analog für Drachen):

              E-mail des LBA über die Rechtslage an die Prüfstellen:

              Gemäß § 3, Abs. 3 der LuftBO ist ein Betrieb von z.B. Gleitsegeln nur
              nach abgeschlossener Musterprüfung zulässig.

              Für die Nachweisführung in Vorbereitung der Musterprüfung gemäß 1.1.10
              der LTF ist allerdings fliegerische Erprobung beim Hersteller nötig.
              In diesem Zusammenhang ist es aus unserer Sicht notwendig, dass sich der
              Hersteller qualifizierter Piloten bedient und dass für die fliegerische
              Erprobung zwischen dem Hersteller und dem Piloten haftungs- und
              versicherungstechnische Vereinbarungen geschlossen wurden.
              Vor Antragstellung der Musterprüfung ist der Hersteller für eine
              Inbetriebnahme z.B. eines Gleitsegels im Rahmen der Nachweisführung zur
              Vorbereitung der Musterprüfung verantwortlich.

              Wenn der Hersteller einen Antrag auf Musterprüfung bei einer anerkannten
              Prüfstelle gestellt hat, ist auch die Prüfstelle in der Lage, im Rahmen
              der Musterprüfung Piloten der Prüfstelle mit der Inbetriebnahme der Geräte
              zu beauftragen.

              Wir möchten noch darauf hinweisen, dass Lufttüchtigkeitsforderungen (LTF)
              die technischen Anforderungen an ein Luftfahrtgerät festlegen sollen. Die
              Regelung von betrieblichen Verfahren ist in den LTF fehl am Platze. Daher
              wurde eine Klarstellung in den LTF notwendig, welche wir nach wie vor als
              geboten ansehen.

              Mit freundlichem Gruß
              im Auftrag
              Heinz-Gerd Brunßen-Gerdes
              Referat T 4"


              Gruß Jürgen

              Kommentar

              • hob
                Registrierter Benutzer
                • 03.11.2004
                • 956
                • n.a.

                #8
                AW: Sondergenehmigung für nicht DHV geprüfte Drachen möglich ?

                Also, wenn man diesen Text so durchliest als Normalbürger ohne zumindest 1. juristische Staatsprüfung "Deutscher Nation", könnte man analog auf die Idee kommen, daß alle Häuser im Ausland umfallen (müssen), wenn sie nicht nach deutschem Baurecht vor ihrer Erstellung geprüft worden sind, nur weil nun dort ein Deutscher der Eigentümer des von ihm gekauften und schon fertig gestellten Hauses wird und in dasselbe beabsichtigt einzuziehen.

                Wer soll denn die Versicherungsprämien für diesen als offensichtlich lebensgefährlich einzustufenden Erprobungsjob bezahlen? Denn es handelt sich dabei doch um einen Deutschen (Antragsteller), für den dann nur aufgrund seiner deutschen Staatsbürgerschaft weltweit die Luft nach deutschem Recht zunächst einmal grundsätzlich strafwürdig gefärbt ist - Anscheinsbeweis auf Vorliegen einer Straftat und damit Eingangstufe für polizeiliche und damit staatsanwaltschaftliche Ermittlungen, denn ein Polizist bis einschließlich Dienstgrad Hauptkommissar ist Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft ohne eigenen Ermessensspielraum - damit also Einschreiten aufgrund eines Anfangsverdachtes. Und das bedeutet, daß nach diesem DAeC-DHV-Junktim* - keine Zulassung = keine Versicherung - eben auch i.d.R. keine Versicherung abschließbar ist, was aber im Schreiben des LBA gefordert wird.

                * http://de.wikipedia.org/wiki/Junktim

                Herzliche Grüße,
                Hauptmann von Köpenick - ohne Papiere keine Arbeit, und ohne Arbeit keine Papiere...

                Gruß hob
                Zuletzt geändert von hob; 20.01.2012, 14:43. Grund: i.d.R. und = eingefügt

                Kommentar

                • KnuckleHead
                  Registrierter Benutzer
                  • 29.08.2009
                  • 355
                  • Max
                  • München

                  #9
                  AW: Sondergenehmigung für nicht DHV geprüfte Drachen möglich ?

                  Irgendwie schon lustig, ein Gerät, welches weltweit schon hunderte Leute fliegen, als Prototyp anmelden müssen um es fliegen zu dürfen...


                  Wenn da allerdings was steht von
                  zwischen dem Hersteller und dem Piloten haftungs- und
                  versicherungstechnische Vereinbarungen geschlossen wurden.
                  dann denke ich nicht, dass hier die genannten Hersteller aus anderen Ländern mitmachen werden.
                  Die werden sich auch denken, dass in Deutschland die Uhren immer noch anders gehen =)

                  VG
                  Max

                  Kommentar

                  • Cacao
                    Registrierter Benutzer
                    • 22.07.2003
                    • 995

                    #10
                    AW: Sondergenehmigung für nicht DHV geprüfte Drachen möglich ?

                    Zitat von Wolkengeflüster
                    Hallo zusammen,

                    gibt es eine Möglichkeit, ein BHPA oder sonstiges geprüftes Gerät (HG), aber nicht DHV geprüft, in Deutschland zu fliegen,
                    z.B. mit Sondergenehmigung ?

                    Als Ausländer darf ich das ja in Germany, aber als Deutscher...

                    Gruss Josef
                    Ich habe (für Dich) in die NfLII 91 / 09 folgendes (für HG) gefunden:

                    1.1.11 Die Prüfstelle kann ergänzend zu diesen Lufttüchtigkeitsforderungen weitere Forderungen
                    stellen, weitere Unterlagen und Nachweise anfordern und weitergehende Versuche
                    durchführen, wenn neu verwendete Materialien, besondere Bauformen, neue Erfahrungswerte
                    oder andere Umstände dies für die Betriebssicherheit erfordern. Sie kann technisch nicht
                    durchführbare Versuche durch andere Nachweise, die ein gleiches Maß an Sicherheit
                    gewährleisten, ersetzen. Sie kann auf Versuche und andere Nachweise verzichten, wenn
                    dadurch die Sicherheit nicht beeinträchtigt ist. Soweit in diesen Lufttüchtigkeitsforderungen
                    nicht festgelegt, bestimmt die Prüfstelle die anzuwendenden Prüfverfahren und Grenzwerte.
                    Nachweise von Zulassungsbehörden der Mitgliedstaaten der EU, sowie den Staaten des
                    europäischen Wirtschaftsraumes und der Türkei, werden anerkannt, wenn sie gleichwertig
                    sind.

                    Soweit ich weiß, war die BHPA der Briten gleichwertig. Diese weiß der DHV bestimmt.

                    Bei den GS finde ich diese Regelung nicht.
                    Ob das heute für die alten BHPA Geräte noch zutrifft, weiß der DHV, ebenso ob der DHV das förmlich bestätigen muss.

                    Bei GS dürfte es so sein, dass jeder Hersteller die von ihm angebotenen GS selbst getestet hat, ob sie ungefähr den NfL II 91 /09 für GS entsprechen, anders könnte er sie auch im Ausland, wo keine Musterprüfung gefordert ist, nicht verkaufen, zumindest nicht an die übergroße Mehrheit der Piloten.
                    Damit ist aber „de facto“ die Forderung des LBA bezüglich des Tests beim Hersteller erfüllt.

                    Den Hersteller, der dem Käufer den „Test überlässt“, würde man daran erkennen, dass er von den entsprechenden Mustern kaum etwas los wird.
                    Wer einen Schirm also kauft, den sonst niemand hat, dem ist wohl nicht zu helfen.


                    Für GS: Offensichtlich muss der Hersteller die Tests zunächst "vorführen":
                    NfLII 91 / 9:
                    .....
                    3.3.9…......

                    .......minimalen Fluggewicht vorführen. Dieses Programm muss der Prüfstelle in gleicher Weise
                    dokumentiert werden, wie dies auch in allen anderen Flugtests zu erfolgen hat.
                    u.s.w..
                    Zuletzt geändert von Cacao; 20.01.2012, 11:38.

                    Kommentar

                    • winDfried
                      Registrierter Benutzer
                      • 21.11.2003
                      • 1620
                      • Winfried O.
                      • Rheinhessen

                      #11
                      AW: Sondergenehmigung für nicht DHV geprüfte Drachen möglich ?

                      Hi,
                      das ist doch ein Problem, was ganz einfach zu lösen ist: mit Geld.
                      Und das haben auch schon Leute so gemacht, wenn man die DHV-Gerätedatenbank aufmerksam durchsieht.

                      Du wirst Importeur für Dein Wunsch- und Traumgerät.
                      Du kaufst ZWEI Flügel desselben Models.
                      Eines davon gibst Du dem DHV zur Musterprüfung und bezahlst die Prüfgebühr.

                      Auf das andere klebst Du Dein Bapperl vom DHV und freust Dich dass Du ab jetzt legal unterwegs bist.
                      Marginalien, wie das Übersetzen der Betriebs- und Nachprüfanleitung in die deutsche Sprache erhöhen Deine Kosten nur noch geringfügig.
                      In der Bilanz hast Du circa den Listenpreis des Gerätes verdreifacht um ein innovatives Gerät mit D Zulassung zu fliegen.
                      Und das ist doch eigentlich unbezahlbar, oder ?

                      Freuen kannst Du Dich dann auch für all die anderen, die dann dieses Gerät kaufen und von Dir oder vom DHV (kostenlos ?)
                      das Bapperl kriegen, und dann endlich ebenfalls legal damit unterwegs sind.
                      Du bist ein Held, denn Du hast etwas für die deutsche Fliegergemeinschaft getan.
                      Auf geht´s! W.

                      Kommentar

                      • Cacao
                        Registrierter Benutzer
                        • 22.07.2003
                        • 995

                        #12
                        AW: Sondergenehmigung für nicht DHV geprüfte Drachen möglich ?

                        Das Forum ist schon was Besonderes, vor allem was den kriecherischen Untertanengeist angeht.
                        In der NfL steht doch eindeutig, dass andere Prüfungen, wenn sie gleichwertig sind, in D. gelten.
                        Nur,der Cacao ist keine beauftragte Institution wie der DHV, deshalb sind meine Auskünfte grundsätzlich mit einem Fragezeichen behaftet.
                        Das heißt aber nicht, dass sie falsch sind, sondern nur, das ich behilflich bin,sich an der richtigen Stelle zu erkundigen, hier der DHV.
                        Jetzt irgendwelchen trickreichen Umwege einzuschlagen, die auch noch nicht mal funktionieren, allein schon sich darüber Gedanken zu machen, ist zumindest meiner Ansicht nach unwürdig.
                        Als Staatsbürger, mit Rückgrat allerdings, kann man schon mal was fordern.
                        Dass es manchmal den Anschein hat, dass die Kriecher die „liebsten Kinder“ des DHV sind, das unterliegt zwar nicht unbedingt meiner Beurteilung, jedoch „zu jedemTopf gehört auch der passende Deckel“.
                        Immerhin kann ich mir vorstellen, dass manches dem DHV auch „zum Halse heraushängt“.
                        Zuletzt geändert von Cacao; 20.01.2012, 14:59.

                        Kommentar

                        • RatzFatz
                          Registrierter Benutzer
                          • 14.08.2006
                          • 268

                          #13
                          AW: Sondergenehmigung für nicht DHV geprüfte Drachen möglich ?

                          Jö, ich komm aus Ö

                          Kommentar

                          • winDfried
                            Registrierter Benutzer
                            • 21.11.2003
                            • 1620
                            • Winfried O.
                            • Rheinhessen

                            #14
                            AW: Sondergenehmigung für nicht DHV geprüfte Drachen möglich ?

                            @Cacao,
                            Danke für Deine gründlichen Recherchen.
                            Oben war von JKarpf konkret nach dem großen Combat GT 14,9 und dem großen Litespeed S5 gefragt.
                            Man könnte den Icaro Z9 14,8 in die Liste einreihen.
                            Wurde bisher immer eine Diskriminierung kleiner und leichter Pilot(inn)en beklagt,
                            werden inzwischen die gewichtigen Persönlichkeiten vom Drachenflug ausgegrenzt.

                            Das Problem, was Du übersiehst, ist, dass es für diese Modelle ÜBERHAUPT KEINE Zertifizierung gibt, außer vom Hersteller selbst.
                            Insbesondere nicht "von unabhäniger Seite aus dem europäischen Wirschaftsraum", wo die Schweiz noch einzureihen wäre.

                            Dein "Staatsbürger mit Rückgrat" könnte fordernd mal einen Präzedenz-Fall zur Anerkennung nach Papierlage schaffen,
                            mit einem großen Wills Wing T2.
                            Die gehen zur HGMA. Aber die erfüllen auch nicht die von Dir zitierten NfL.

                            Und dass "Gleichwertigkeit" ein sehr diskutabler Begriff ist,
                            brauche ich Dir als größtem Philosoph dieses Forums wohl nicht auseinander zu setzen.

                            "Der Markt" regelt das Problem in Zukunft anders, schätze ich mal ... (aber das mündet in eine GüSi-Debatte).

                            Bedröppelt grüßt der "kriecherische Untertan", W.

                            Kommentar

                            • Cacao
                              Registrierter Benutzer
                              • 22.07.2003
                              • 995

                              #15
                              AW: Sondergenehmigung für nicht DHV geprüfte Drachen möglich ?

                              Natürlich will ich niemanden beleidigen, aber ich meine, man kann ruhig etwas „fester“ auftreten.
                              Für die HGMA gibt oder gab es eine teilweise Anerkennung, wieder ist der DHV gefordert.
                              Der DHV hatte auch mal, sicher bin ich mir da nicht, eine finanzielle Erleichterung für die Musterprüfung „angeboten“, weil die Stückzahlen der verkauften Drachen sehr klein sind.

                              Ich habe selbst mal vor Jahren eine Einzelzulassung (für ein HGMA-Gerät) durchgezogen, ich fand den DHV damals sehr kulant; wie das heute ist, weiß ich nicht, wahrscheinlich komplizierter und teurer.
                              Letzten Endes ist der Hersteller gefordert, aber wenn fast nichts verkauft wird von einem Modell, dann hilft auch alle Großzügigkeit nichts mehr.
                              Zuletzt geändert von Cacao; 21.01.2012, 01:19.

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