AW: Online-Petition Drachen-Zertrifizierung
Richtig verstanden. Bis auf die Lage der Aufhängung, die ja ohnehin verschiebbar ist, stimmt keines der im Kennblatt aufgeführten Maße (im Rahmen von vernünftigen Messtoleranzen) überein. Also alle Abspannhöhen, V-Stellung, Randbögen. Bei einzelnen Abspannhöhen wurden Abweichungen von mehr als 100 mm festgestellt. Rate mal, in welche Richtung?
Grundsätzlich sehe ich mich nicht in der Pflicht, jeden Post und schon gar nicht jeden Absatz darin zu beantworten. Das mag jetzt arrogant erscheinen, aber ist vielleicht auch nachvollziehbar. Die Gründe dafür können ganz verschieden sein. Also gehen wir die beiden anderen Fragen in deinem Beispiel mal durch:
>>Wie kam es aufeinmal dazu das der 144er T2C ein DHV Siegel bekommen hat?
Dazu kann ich nichts Neues sagen, außer einen langen Bericht schreiben. Der ganze Thread dreht sich doch schon um diese Geschichte. Um es noch einmal kurz zu machen: Ein Antragsteller hat den Antrag auf Musterprüfung des T2C 144 gestellt, ein Gerät vorgeführt, Dokumentation eingereicht und dann wurde die Musterprüfung im vereinfachten Verfahren durchgeführt. "Auf einmal" ist daran gar nichts.
>>Ich zweifle so langsam das DHV Gütesiegel an.... ob ich ab jetzt DHV Zertifizierte Geräte meiden sollte?!?!
Trotz des Fragezeichens habe ich darin keine Frage erkannt, mein Fehler. Meine Antwort dazu: Nein, Du solltest DHV mustergeprüfte Geräte nicht meiden, sondern ganz im Gegenteil beim Kauf eines Gerätes darauf achten, dass dieses eine in Deutschland gültige Musterprüfung und Stückprüfung hat. Der DHV führt diese Musterprüfung nach bestem Wissen und mit großer Sorgfalt durch. Zusätzlich ist man als Pilot oder Halter eines Geräts gut beraten, wenn man auch prüft, ob "das was auf der Packung steht auch wirklich drin ist". Die Stückprüfung und die Nachprüfungen liegen nicht im Verantwortungsbereich der musterprüfenden Stelle. Deshalb haben wir ja lang und breit im Info veröffentlicht, wie man nachmisst, ob die Einstellungen eines Gerätes auch tatsächlich mit dem Kennblatt/Datenblatt übereinstimmen.
Habe ich noch eine Frage übersehen?
Deinen Wunsch nach Klarheit kann ich sehr gut verstehen. Auch wir im DHV müssen uns erst einmal Klarheit verschaffen, bevor wir etwas rausgeben. Das ist nicht einfach, dauert lange und man bekommt manchmal nicht die notwendige Unterstützung. Natürlich fällt mir da Deine einleitende spöttische Bemerkung wieder ein, dass wir Messfahrten mit dem Easy machen... Wo bitte soll denn die Klarheit herkommen?
Grüße, Dieter
Richtig verstanden. Bis auf die Lage der Aufhängung, die ja ohnehin verschiebbar ist, stimmt keines der im Kennblatt aufgeführten Maße (im Rahmen von vernünftigen Messtoleranzen) überein. Also alle Abspannhöhen, V-Stellung, Randbögen. Bei einzelnen Abspannhöhen wurden Abweichungen von mehr als 100 mm festgestellt. Rate mal, in welche Richtung?
Grundsätzlich sehe ich mich nicht in der Pflicht, jeden Post und schon gar nicht jeden Absatz darin zu beantworten. Das mag jetzt arrogant erscheinen, aber ist vielleicht auch nachvollziehbar. Die Gründe dafür können ganz verschieden sein. Also gehen wir die beiden anderen Fragen in deinem Beispiel mal durch:
>>Wie kam es aufeinmal dazu das der 144er T2C ein DHV Siegel bekommen hat?
Dazu kann ich nichts Neues sagen, außer einen langen Bericht schreiben. Der ganze Thread dreht sich doch schon um diese Geschichte. Um es noch einmal kurz zu machen: Ein Antragsteller hat den Antrag auf Musterprüfung des T2C 144 gestellt, ein Gerät vorgeführt, Dokumentation eingereicht und dann wurde die Musterprüfung im vereinfachten Verfahren durchgeführt. "Auf einmal" ist daran gar nichts.
>>Ich zweifle so langsam das DHV Gütesiegel an.... ob ich ab jetzt DHV Zertifizierte Geräte meiden sollte?!?!
Trotz des Fragezeichens habe ich darin keine Frage erkannt, mein Fehler. Meine Antwort dazu: Nein, Du solltest DHV mustergeprüfte Geräte nicht meiden, sondern ganz im Gegenteil beim Kauf eines Gerätes darauf achten, dass dieses eine in Deutschland gültige Musterprüfung und Stückprüfung hat. Der DHV führt diese Musterprüfung nach bestem Wissen und mit großer Sorgfalt durch. Zusätzlich ist man als Pilot oder Halter eines Geräts gut beraten, wenn man auch prüft, ob "das was auf der Packung steht auch wirklich drin ist". Die Stückprüfung und die Nachprüfungen liegen nicht im Verantwortungsbereich der musterprüfenden Stelle. Deshalb haben wir ja lang und breit im Info veröffentlicht, wie man nachmisst, ob die Einstellungen eines Gerätes auch tatsächlich mit dem Kennblatt/Datenblatt übereinstimmen.
Habe ich noch eine Frage übersehen?
Deinen Wunsch nach Klarheit kann ich sehr gut verstehen. Auch wir im DHV müssen uns erst einmal Klarheit verschaffen, bevor wir etwas rausgeben. Das ist nicht einfach, dauert lange und man bekommt manchmal nicht die notwendige Unterstützung. Natürlich fällt mir da Deine einleitende spöttische Bemerkung wieder ein, dass wir Messfahrten mit dem Easy machen... Wo bitte soll denn die Klarheit herkommen?
Grüße, Dieter
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