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Hallo zusammen!
Aufgrund von regelmäßigen Wartungsarbeiten wird das Forum am Dienstag, dem 12.11.2024, für einige Zeit nicht verfügbar sein.
Vielen Dank für euer Verständnis.
Ich möchte noch einmal den Zusammenhang zwischen dem aktuellen Anlass (Streit um Teilnahme am Tegelberg-Wettbewerb) und dem hier verfolgten Anliegen erklären:
Hier geht es um den Wunsch, dass Drachen-Zertifizierungen der HGMA (USA) und der BHPA (Großbritannien) in Deutschland als gleichwertig mit der Musterprüfung durch den DHV anerkannt werden. Das ist aus vielen Gründen wünschenswert - ganz generell kann man sagen, dass das Angebot an Drachen ohnehin nicht riesig ist und dass es deshalb sehr ungünstig ist, Drachen vom hiesigen Markt auszuschließen, obwohl sie nach einem anerkannten Verfahren auf ihre Sicherheit getestet sind.
Hätte es eine solche Anerkennung gegeben, dann wäre die missliche Situation am Tegelberg gar nicht erst entstanden. Die Ausschreibung hätte sogar so bleiben können, wie sie war; die beiden T2C-144-Piloten hätten dann trotzdem mitmachen können.* Der DHV hätte sich den Streit und die internationale Blamage (anders kann man das m.E. nicht nennen) erspart.
Danke schon mal für Eure Stellungnahmen! Weitere sind willkommen.
Gruß
Carsten
* Die Pilot(inn)en, die einen der neuen Moyes Litespeed RX fliegen wollten, hätten dagegen nicht mitmachen können, weil dieser Drachen eben noch gar nicht (auch nicht HGMA) getestet ist. Das Erfordernis, dass eine der drei Zulassungen (DHV, HGMA oder BHPA) vorliegen muss, finde ich persönlich akzeptabel. Es gibt auch Argumente für die Gegenmeinung [Test von Prototypen im Wettbewerb], aber hier finde ich, dass die Sicherheit Vorrang haben sollte. Ist nicht unser Thema hier!
Meine Stimme habt Ihr auch !
Was kürzlich am Tegelberg gelaufen ist,war eine Blamage für den deutschen Drachenflugsport und wird (sofern sich nichts ändert)
den deutschen Standort für Drachenwettbewerbe nachhaltig schädigen.
die Frage zu den Möglichkeiten einer Anerkennung von HGMA- und BHPA-Zertifizierungen steht auf der Tagesordnung der nächsten DHV-Kommissionssitzung am 16.06.212. Bisher bietet der DHV kostenlose pitch-Tests für HGMA- und BHPA-zertifizierte Geräte an, um dem deutschen Luftrecht zu genügen.
Manfred Ruhmer durfte am ersten Tegelberg-Durchgang teilnehmen, weil er versichert hatte, dass an seinem Gerät gegenüber dem Z 9 nur geringfügige Änderungen vorgenommen wurden, welche Bruchfestigkeit und pitch nicht beeinträchtigen. Bei der Überprüfung nach dem ersten Durchgang stellte sich heraus, dass die pitch-Werte nicht eingehalten wurden, daher wurde er für den Durchgang disqualifiziert und ist abgereist.
Hallo Richard,
hier geht es nicht um die Pitchpolizei. Die hat funktioniert. Danke.
Sondern um Internationale Piloten die mit einem international anerkannten geprüften Drachen HGMA, BHPA, (in Deutschland nicht anerkannten Prüfverfahren zertifiziert) eine Open FAI Veranstaltung fliegen wollten.
Wenn ich Carsten richtig verstehe.
Kurz gesagt:
"DHV-Plakette" anerkannt-fliegt-Versicherungsschutz
"HGMA-Plakette" in Dt. nicht anerkannt- "fliegt nicht" - kein Versicherungsschutz
"BHPA-Plakette" in Dt. nicht anerkannt- "fliegt nicht" - kein Versicherungsschutz
Im Rest der Drachenwelt aber schon (z.B. AUT, ITA usw.)
Ich stimme auch der Petition zu und hoffe, dass das noch viele andere tun.
Die deutschen Hängegleiter-Händler werden das natürlich nicht so gut finden, denn aufgrund der bestehenden Bestimmungen sind wir Piloten quasi noch gezwungen, bei ihnen zu kaufen... (oder nicht?). Kann man ein DHV-zugelassenes Gerät im Ausland kaufen und hier legal fliegen? Der ausländische Hersteller wird kaum DHV-Plaketten vorhalten können, wenn sein deutscher Händler das Gütesiegel vom DHV bekommen hat.
Beispiel: Nehmen wir an, ich mache in Australien Urlaub und kaufe mir dort einen Airborne-Drachen, der ein DHV-Gütesiegel hat. Darf ich den dann nach Deutschland mitnehmen und hier legal fliegen?
Aus der Sicht des verantwortlichen Wettbewerbsleiters und gleichzeitig Technik-Vorstand des DHV möchte ich folgendes beitragen:
Es gab für mich zu keinem Zeitpunkt eine flugmechanisch zu begründende Veranlassung an der Sicherheit eines T2C-144 zu zweifeln, der HGMA zugelassen ist, während der T2C-154 mit DHV-Prüfung selbstverständlich akzeptiert wird. Aber es gibt eine Menge anderer Gründe, warum schriftlich fixierte Regeln in der Reihenfolge der Regelhierarchie einzuhalten sind. Das brauche ich sicher nicht ausführen. Die Regeln kennen nur ein ja oder nein bei bestimmten Fragen. Der T2C-144 konnte nach diesen Regeln nicht zugelassen werden.
Sportlich finde ich dieses Beispiel auch völlig unbefriedigend und ich kenne niemandem im DHV, der das sportlich gut findet. Eine ganz einfache Lösung wäre, wenn deutsche Piloten einfach keine Geräte kaufen, die keine in Deutschland gültige Zulassung haben. Niemand würde ein Auto kaufen, das in D. nicht zugelassen ist. Wie Ritch geschrieben hat, macht der DHV die Pitch-Testfahrt kostenlos für die bereits anderweitig zugelassenen Geräte, so dass hier nur geringe Kosten auf die Hersteller zukommen. Soviel Marktdruck könnten die Piloten schon ausüben, dass die Hersteller sie nicht im Regen stehen lassen und wenigstens diesen Antrag auf Zulassung stellen, der in aller Regel problemlos durchgeht.
Ich würde mir auch wünschen, dass die Piloten rechtzeitig die Ausschreibungen lesen und für sich prüfen, ob sie die Voraussetzungen erfüllen und nicht erst bei der Anreise oder vor Ort sich damit befassen. Wenn es "unerfüllbare" Voraussetzungen sind, muss man das rechtzeitig diskutieren und reagieren, auf einem Wettbewerb ist es für diesen Wettbewerb zu spät. Ein Pilot dieser Meisterschaft hat beispielsweise eine Einzelzulassung für sein Gerät beantragt und nach einer von ihm privat bezahlten Messfahrt auch bekommen. In einem anderen Fall, in dem wir die Einzelzulassung als Möglichkeit angeboten hatten, wurde davon nicht Gebrauch gemacht, sondern es wurde das zugelassene Gerät aus dem Vorjahr verwendet. Sicher hätte man auch für den T2C-144 einen Weg gefunden, der rechtlich und sportlich einwandfrei ist, wenn man sich darum rechtzeitig kümmert und der Hersteller mitspielt.
Auch um andere Dinge muss man sich bei Wettbewerbsausschreibungen als Pilot kümmern. So ergab beispielsweise die Änderung der Sprog-Toleranz von 2 Grad auf 1 Grad, die von der FAI beschlossen und bei uns erstmals umgesetzt wurde, einige "Tränen". Manch einer hat sich nachher gefragt, warum er die angebotene Möglichkeit der freiwilligen Kontrollmessung nicht angenommen hat. Erst nach den ersten Nullern wurde diese rege benutzt und es gab so manchen Aha-Effekt.
Wir werden auf der nächsten Sitzung der Kommission die Anerkennungsproblematik intensiv diskutieren. Eine pauschale Anerkennung wird dabei kaum rauskommen können, ein pauschales "geht nicht" ist aber auch keine Option. Der Vorwurf, es ginge dem DHV beim Testen nur ums Geld, ist nicht fair. Die Technik ist schon geraume Zeit defizitär und aus rein wirtschaftlichen Gründen müsste man das bleiben lassen. Aber die Sicherheit steht bei uns in der Satzung und im Leitbild und deshalb bleiben wir dabei. Wir produzieren keine sinnlosen Kosten, nur um Deckungsbeiträge zu generieren. Wir verschanzen uns dabei auch nicht hinter Paragrafen. Wir sind aber auf der anderen Seite glücklich über die Rechtssicherheit, die uns viele dieser Paragrafen geben, sei es bei der Nutzung des Luftraumes, im Zivilrecht oder bei der Versicherung.
Der aktuelle Fall des Ausschlusses des T2C-144 ist für mich Anlass zu schauen, was wir verbessern können ohne unsere grundsätzlichen Werte zu vernachlässigen.
Ein Problem besteht auch für die etwas schwereren Piloten, die einen geeigneten Turmlosen suchen und nicht auf ATOS umsteigen wollen. Für die Hersteller ist es nicht wirtschaftlich für wenige Käufer die Geräte auch beim DHV musterprüfen zu lassen (wobei ich nicht weiß, ob diese überhaupt mustergeprüft sind, z.B. Combat 14,9, Litespeed S 5, Laminar 14,8) - in vielen Ländern dürfen diese jedoch geflogen werden. Attila Bertok wurde mit dem S5 sogar Weltmeister.
Die Zeit ist schon lange gekommen, sich weltweit auf ein einheitliches Gütesiegel zu einigen !!!! Die Flugmechanik ist überall auf der Welt die gleiche. Die Naturgesetze sind auch weltweit gleich.
Warum also muss es 3 (oder mehr) nationale Gütesiegel geben ?
vielen Dank für Eure sachlichen und - für mich - aufschlussreichen Stellungnahmen. Ich hoffe, Ihr habt das Anliegen richtig aufgefasst; ich habe ganz bewusst keinem Beteiligten einen persönlichen Vorwurf gemacht. Ich kann mir lebhaft vorstellen, dass die Situation auf dem Wettbewerb sehr misslich war. Gerade das aber legte den Gedanken nahe, an die Wurzel des Übels zu gehen.
Wenn die Möglichkeiten einer Anerkennung von HGMA- und BHPA-Zertifizierungen in der nächsten DHV-Kommissionssitzung erörtert werden, ist das für mich schon mal ein großer Schritt vorwärts. Wie auch immer das Ergebnis ausfällt, würde ich mich über eine Mitteilung der wichtigsten Erwägungen freuen.
die Protokolle der Kommissionssitzungen werden schon seit einigen Jahren sowohl im DHV-Service-Portal als auch im monatlichen Vereinsinfo veröffentlicht. Ich kann aber die Ergebnisse, die die Frage nach Anerkennung ausländischer Zertifizierungen betreffen, gerne auszugsweise hier nochmal rein stellen.
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