Ergebnisse der Gerätevermessung (Heidelberg)

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  • BeKu
    Registrierter Benutzer
    • 22.10.2009
    • 467
    • Bertram
    • Bayern

    #61
    AW: Ergebnisse der Gerätevermessung (Heidelberg)

    Zitat von Bernhard Wienand
    Übrigens kommt der Begriff 2-Jahres-Check vmtl. daher, dass die meisten Hersteller alle 2 Jahre eine Nachprüfung vorschreiben.
    Hallo Bernhard,

    vergiss den 2-Jahres-Check!!

    Dieses DHV-Konstrukt gibt's Gott sei Dank schon lange nicht mehr.
    Schau Dir unten mal an, was Airborne beim Shark als Empfehlung schreibt. Das wurde nicht für'n Checkbetrieb geschrieben, der alle zwei Jahre Geld verdienen will, sondern für eigenverantwortliche Piloten, um ihnen Anhaltspukte zu geben. Kannst Du mir sagen, wann ich nach dieser Tabelle mit dem Drachen zum Checker sollte? Ist natürlich alles meilenweit auf der sicheren Seite (Produkthaftung).

    Natürlich sind feste Zeitintervalle technisch gesehen eh völliger Blödsinn, weil nicht einfach nur "Zeit", sondern Lastkollektive (z.B. Missbrauch, Häufigkeit Kabelknicken, UV-Belastung etc) für die Bauteilschädigung maßgeblich sind (Es soll Piloten geben, die ihre Verspannungen alle zwei Jahre wechseln, obwohl sie kein einziges Mal geflogen sind).

    Einfach gestrickte Bürokraten (und vielleicht mancher Checkbetrieb) lieben natürlich eine 2-Jahres-Regel, weil man's dann super (und hirnlos) "administrieren" kann.

    Viele Grüße
    B.


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Name: Shark158.jpg
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ID: 816433
    Zuletzt geändert von BeKu; 15.01.2014, 22:15. Grund: RS

    Kommentar

    • Bernhard Wienand
      Registrierter Benutzer
      • 27.02.2007
      • 998
      • Bernhard Wienand
      • Hamburg

      #62
      AW: Ergebnisse der Gerätevermessung (Heidelberg)

      Hallo Bertram,

      wir hatten uns ja schon gemailt und festgestellt, dass wir hinsichtlich Nachprüfungen wohl ganz einer Meinung sind.

      Aus der Prüf-Ordnung für Luftfahrtgerät (LuftGerPV) ist zu entnehmen, dass allein der Hersteller für das Handbuch mit den Instandhaltungsanweisungen verantwortlich ist.

      Aber aus den Lufttüchtigkeitsforderungen (LTF) des Luftfahrt-Bundesamts (LBA) geht hervor, dass im Rahmen der Musterprüfung auch Forderungen an das Handbuch mit seinen Instandhaltungsanweisungen gestellt werden können.
      Und da werden auch 'regelmäßige Nachprüfungen, deren Dokumentation, in vorgegebenen Zeitabständen' bzw. 'Zeitabstände für regelmäßige Nachprüfungen' verlangt. Daraus ist dann wohl der '2-Jahres-TÜV' geworden.
      Dieser sollte jedoch flexibel gehandhabt werden können.

      Mehr zur Instandhaltung von Drachen in Theorie und Praxis unter


      Gruß, Bernhard

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      • czuelch
        Registrierter Benutzer
        • 06.09.2001
        • 1429
        • Carsten Zülch

        #63
        AW: Ergebnisse der Gerätevermessung (Heidelberg)

        Bertram, manchmal verstehe ich Deinen Standpunkt einfach überhaupt nicht. Wie kann man denn dagegen sein, dass ein Drachen in bestimmten, regelmäßigen Abständen (z.B. alle 2 Jahre, von mir aus auch differenzierter) auf Herz und Nieren überprüft wird? Sprich doch mal mit den Checkbetrieben und lass Dir berichten, was da alles an Überraschungen festgestellt wird, mit welchen Beschädigungen die Piloten munter durch die Gegend gefolgen sind. Viele hätten gewettet, dass an ihrem Gerät absolut nichts dran sein kann. Wenn es jetzt den Regel-Check nicht gäbe, würden diese Mängel schlicht und einfach nicht entdeckt, bis es evtl. zu spät ist.

        Dieser Regel-Check ist natürlich nur ein Mindestschutz. Es versteht sich doch von selbst, dass nach einer Bumslandung eine außerplanmäßige Überprüfung erforderlich ist. Aber es geht darum, dass Mängel entdeckt werden, von denen der Pilot eben nichts ahnt, weil sie z.B. unbemerkt beim Transport passiert sind.

        Dass Du von Drachentechnik mehr verstehst als die allermeisten anderen und vielleicht wirklich in der Lage bist, Deinen Drachen komplett eigenverantwortlich zu warten, kann doch nicht der Maßstab sein. Den allermeisten fehlt über weite Strecken das notwendige Verständnis für die technischen Zusammenhänge beim Drachen (Materialkunde, welches Teil wird wie beansprucht, etc.). Und die müssen auch geschützt werden.

        Zweitens (und da habe ich meine Meinung etwas geändert): Ich halte es für wünschenwert, dass die regelmäßigen Checks vom Hersteller (oder seinem Beauftragten) gemacht werden. Der Hersteller kennt das Gerät am besten, er hat die richtigen Teile. Und: Der Hersteller / Musterprüfungsinhaber sollte feststellen können (und zwar an einer möglichst großen Zahl von Geräten), wie sich die Drachen über die Zeit hinweg verändern. Denn, auch da bin ich nicht Deiner Meinung, Drachen altern, und diesen schleichenden Prozess kann der hersteller am besten beurteilen; er kennt die neuralgischen Stellen etc.

        Von mir aus bin ich ein einfach gestrickter Bürokrat - ich finde die regelmäßige professionelle Nachprüfung unserer Fluggeräte unverzichtbar. Der Umstand, dass sich manche Checkbetriebe in der Vergangenheit nicht mit Ruhm bekleckert haben, rechtfertigt es nicht, das Kind mit dem Bade auszuschütten. Die konkreten Missstände müssen abgestellt werden, nicht aber die Checkpflicht abgeschafft werden.

        Gruß
        C.
        Zuletzt geändert von czuelch; 19.01.2014, 13:17.

        Kommentar

        • BeKu
          Registrierter Benutzer
          • 22.10.2009
          • 467
          • Bertram
          • Bayern

          #64
          AW: Ergebnisse der Gerätevermessung (Heidelberg)

          Zitat von czuelch
          Bertram, manchmal verstehe ich Deinen Standpunkt einfach überhaupt nicht. Wie kann man denn dagegen sein, dass ein Drachen in bestimmten, regelmäßigen Abständen (z.B. alle 2 Jahre, von mir aus auch differenzierter) auf Herz und Nieren überprüft wird? ...
          Hallo Carsten,

          ich habe überhaupt nichts dagegen, wenn Piloten ihre Geräte alle zwei Jahre zu einem professionellen Checkbetrieb bringen!
          Ganz und gar nicht!

          Wo wir aber offensichtlich unterschiedlicher Meinung sind:

          Ich käme nie auf die Idee, meinen Fiegerkollegen vorschreiben zu wollen, wann sie ihre Drachen zum Checken geben müssen!
          So viel Eigenverantwortung würde ich ausgebildeten HG-Piloten schon selbst zugestehen.
          Noch dazu, wo die üblichen Schädigungsmechanismen von Drachenbauteilen nun mal ganz und gar nicht mit dem Parameter „Zeit“ korrelieren.

          Wenn man hingegen alle Unvernunft mit Vorschriften regeln wollte, könnte man das Drachenfliegen auch gleich ganz verbieten, weil es potentiell gefährlich und in den Augen vieler unvernünftig ist.
          Dann sollte man aber auch gleich das Rauchen, übermäßigen Alkoholgenuss und Fettleibigkeit verbieten.

          Viele Grüße
          B.


          PS:
          Meiner Meinung nach ist es viel sinnvoller, Piloten darüber aufzuklären, was bezüglich Bauteilschädigung zu beachten ist.
          Genau dies tun seriöse Drachenhersteller, wenn sie fachlich sinnvolle Empfehlungen zum Betrieb und zur Wartung ihrer Geräte im Betriebshandbuch geben.

          Kommentar

          • czuelch
            Registrierter Benutzer
            • 06.09.2001
            • 1429
            • Carsten Zülch

            #65
            AW: Ergebnisse der Gerätevermessung (Heidelberg)

            OK, so verstehe ich es. Da sind wir an einem weltanschaulichen Punkt, über den kaum sinnvoll zu diskutieren ist: Inwieweit muss man Piloten vor ihrer eigenen Unkenntnis oder Leichtfertigkeit schützen? Mir ist Deine liberale Grundhaltung für andere Bereiche sympathisch; bei der Checkpflicht scheint mir die Verhältnismäßigkeit zwischen (geringfügiger) Bevormundung und (m.E. deutlichem) Sicherheitsgewinn zu stimmen. Lassen wir's dabei, und nimm mir bitte meinen obigen etwas leidenschaftlichen Ton nicht übel.

            Viele Grüße
            C.

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            • BeKu
              Registrierter Benutzer
              • 22.10.2009
              • 467
              • Bertram
              • Bayern

              #66
              AW: Ergebnisse der Gerätevermessung (Heidelberg)

              Ja, so sehe ich das auch.

              Zitat von czuelch
              ...und nimm mir bitte meinen obigen etwas leidenschaftlichen Ton nicht übel.
              Ganz und gar nicht. Darfst ruhig noch 'n Zahn zulegen!

              VGB

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