Drachencheck durchführen - Wo gibts es noch Betriebe

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  • Sunnyside19
    Registrierter Benutzer
    • 21.07.2009
    • 138
    • Carsten S.
    • Berlin

    #16
    AW: Drachencheck durchführen - Wo gibts es noch Betriebe

    das ist ein Forum...für was ist das wohl da..solche Klug..wie Dich gibts aber auch überall oder?
    Ich könnte Dich genauso Fragen: "was geht Dich meine Meinung an?" Sowas bescheidenes..sorry

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    • Ikarus-Pellicci
      Registrierter Benutzer
      • 12.09.2007
      • 1445

      #17
      AW: Drachencheck durchführen - Wo gibts es noch Betriebe

      Hi, ich hoffe Hans ist mir nicht böse euch mitzuteilen das er seine, sagen wir mal „Werkstadt „ an dem Standort Hochplatte aufgelöst hat.

      Er hat mich gefragt ob ich etwas gebrauchen kann um einigen Piloten behilflich zu sein und für Geräte mit metrischen Abmessungen ist es bedingt möglich (Impuls 14).

      Die Geräte mit Zoll Abmessungen (Impuls 17) sind bei Reparaturbedarf sind bei Beschädigung der betroffenen Bauteile nicht mehr reparabel.

      Das Problem besteht in der Legierung des Rohrmaterials, es ist für die Prüfung ausreichend, bei unsanfter Behandlung entstehen jedoch an verdeckten Stellen Beschädigungen.

      Wie soll ein „Nachprüfbetrieb“ der sich gerade eingekauft hat und von der Problematik nichts weis plötzlich alle Hängegleiter „ checken“ können.

      Das ist in meinen Augen das Problem, man kennt den Hängegleiter eigentlich nicht und hat nicht einmal die ordentlichen Unterlagen geschweige dem hat man ihn geflogen um beurteilen zu können das der Hängegleiter Lufttauglich ist..

      Aber er ist nach der „ Prüfung“ Lufttauglich“ . Geht´s noch?

      Rest Teile Impuls Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht

Name: Restteile Impuls.jpg
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ID: 817133Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht

Name: Rohre Impuls.jpg
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ID: 817134


      Tomas

      Kommentar

      • Wolkengeflüster
        Registrierter Benutzer
        • 21.10.2002
        • 995

        #18
        AW: Drachencheck durchführen - Wo gibts es noch Betriebe

        Hallo,

        Drachenflugschule Kelheim checked Drachen - ist einer von den guten Betrieben.



        Gruss Josef

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        • Spyder14
          Registrierter Benutzer
          • 25.01.2014
          • 218
          • Thomas
          • Wach....

          #19
          AW: Drachencheck durchführen - Wo gibts es noch Betriebe

          Hallo hatte vor einiger Zeit mal nach Europe Sails gefragt und diese Antwort bekommen. Vielleicht wärs ja was für den ein oder anderen gut zu wissen;


          "Walter Margreiter ist wieder im Pinzgau. Die Info das er in Liezen ist, ist schon etwas alt. ;-). Der Independent war der Turmhochleister von Europe Sails.
          Soweit ich weiß baut Walter keine Drachen mehr. Checks, etc.. werden sehrwohl noch durchgeführt."

          Kommentar

          • Ikarus-Pellicci
            Registrierter Benutzer
            • 12.09.2007
            • 1445

            #20
            AW: Drachencheck durchführen - Wo gibts es noch Betriebe

            Hi,

            Checks, etc.. werden sehr wohl noch durchgeführt."

            Walter Margreiter wird wohl nur in der Lage sein seine eigenen Produkte zu Prüfen.

            Um das alte Thema der Checkbetriebe noch mal zu erklären.

            Geräte die ein Deutsches Gütesiegel haben können nur nach den in der LTF geforderten Vorgaben Nachgeprüft werden.

            Reparaturen können nur mit Original Ersatzteilen vom Hersteller oder seinen Beauftragtem
            gemacht werden.

            Checkbetriebe sind in der LTF nicht vorgesehen, somit kann sich niemand so benennen und agieren.

            Das gleiche gilt für Vertretungen die sich “anerkannte Hersteller“ nennen.

            Dieser Begriff wurde nur vom DHV eingeführt und auf Grund rechtlicher Ungereimtheiten wieder abgeschafft.

            Tomas

            Kommentar

            • Wolkengeflüster
              Registrierter Benutzer
              • 21.10.2002
              • 995

              #21
              AW: Drachencheck durchführen - Wo gibts es noch Betriebe

              Hallo zusammen,

              Von der juristischen Seite: Ein Drachen, der von einem (LTF) Betrieb ordnungsgemäß geprüft wurde, der aber nicht der Hersteller ist oder vom Hersteller
              beauftragt, besitzt demnach keinen gültigen 2jahres Check?

              Gruss Josef

              Kommentar

              • UdoH
                Registrierter Benutzer
                • 27.01.2002
                • 1979
                • Udo Hartmann
                • WI

                #22
                AW: Drachencheck durchführen - Wo gibts es noch Betriebe

                Zitat von Wolkengeflüster
                Hallo zusammen,

                Von der juristischen Seite: Ein Drachen, der von einem (LTF) Betrieb ordnungsgemäß geprüft wurde, der aber nicht der Hersteller ist oder vom Hersteller
                beauftragt, besitzt demnach keinen gültigen 2jahres Check?

                Gruss Josef
                Das hängt davon ab, wie der Hersteller die Nachprüfung ins Handbuch formuliert hat.

                Kommentar

                • Spyder14
                  Registrierter Benutzer
                  • 25.01.2014
                  • 218
                  • Thomas
                  • Wach....

                  #23
                  AW: Drachencheck durchführen - Wo gibts es noch Betriebe

                  Da man in D den Check seines eigenen Geräts immer noch selber durchführen kann(Juristisch korrekt; nur wenn man über das nötige Sachverständnis und die tech. Einrichtungen verfügt...etc...), bin ich persönlich froh über jeden, der seinen Drachen regelmäßig von einem guten Checkbetrieb überprüfen und reparieren lässt, auch wenn es nicht der Hersteller ist.

                  Es gibt draußen noch genug Flieger, die sich auf das Recht der eigenen Überprüfung berufen und mit uralten lebensgefährlichen, weil seit Jahren nicht mehr überprüften, geschweige den ordnungsgemäß reparierten Kisten unterwegs sind.

                  Da sollte man die Kirche im Dorf lassen und aus juristischer Sicht abwägen zwischen
                  - "geprüfter Sicherheit eines (laut Gesetz nicht) prüfungsberechtigten Checkbetriebs"
                  und
                  - "vermeintlicher Sicherheit eines Laien der argumentiert - das Ding fliegt noch gut, also ist noch alles gut"

                  Kommentar

                  • Herby
                    Registrierter Benutzer
                    • 09.07.2004
                    • 86
                    • Salzburg

                    #24
                    AW: Drachencheck durchführen - Wo gibts es noch Betriebe

                    Hi

                    in Aschau / Zillertal



                    lg

                    Kommentar

                    • winDfried
                      Registrierter Benutzer
                      • 21.11.2003
                      • 1620
                      • Winfried O.
                      • Rheinhessen

                      #25
                      AW: Drachencheck durchführen - Wo gibts es noch Betriebe

                      Zitat von Wolkengeflüster
                      Von der juristischen Seite: Ein Drachen, der von einem (LTF) Betrieb ordnungsgemäß geprüft wurde, der aber nicht der Hersteller ist oder vom Hersteller
                      beauftragt, besitzt demnach keinen gültigen 2jahres Check?
                      Es gibt auf der deutschsprachigen Szene genau zwei Figuren, die das gerne hätten:
                      Thomas Finsterwalder und Tomas Pellicci.
                      Davon, das einer der beiden das hier ständig wiederholt, wird das aber nicht richtiger.
                      Diese Sichtweise ist falsch.

                      Laut §§11-13 LuftGerPV ist eindeutig der Halter für eine ordnungsgemäße Nachprüfung verantwortlich.
                      Anhand der Nachprüfanweisung der Hersteller, die Bestandteil der Musterprüfung ist, kann er das selber tun,
                      oder jeden ihm geeignet erscheinenden Betrieb damit beauftragen.
                      Wohlgemerkt, egal ob der Checker selbsternannt, LTF-approved (gibt´s gar nicht) oder vom Hersteller anerkannt oder beauftragt ist,
                      die Verantwortung ist und bleibt nach dem Verkauf des Neugerätes beim Gerätehalter.

                      Einzelne Hersteller, wie Finsterwalder oder Ikarus schreiben allerdings in ihre Nachprüfanleitungen, dass diese bei Hersteller zu erfolgen hat.
                      Das ändert aber nichts an der absoluten Verantwortung des Gerätehalters.
                      Es ist nur schlechter Service seitens der Hersteller, die sich damit aus der Verantwortung lösen wollen,
                      oder konstruktive Geheimnisse nicht veröffentlichen wollen (Protektionismus ?).

                      Sogar für Geräte, mit nicht mehr existierendem Hersteller kann selbstverständlich aus vergleichbarem Material per
                      Einzelanfertigung ein Ersatzteil angefertigt werden. Zum Beispiel eine Kielstange für einen Thalhofer Joker.
                      Das ist dann halt teuer. Und unsere Fliegerkollegen sind in der Mehrheit geizig.
                      Illegal ist das "freie Checken" nicht.
                      W.

                      Kommentar

                      • Bruno63
                        Registrierter Benutzer
                        • 21.08.2001
                        • 714
                        • Zentraleuropa

                        #26
                        AW: Drachencheck durchführen - Wo gibts es noch Betriebe

                        Zitat von Spyder14

                        Es gibt draußen noch genug Flieger, die sich auf das Recht der eigenen Überprüfung berufen und mit uralten lebensgefährlichen, weil seit Jahren nicht mehr überprüften, geschweige den ordnungsgemäß reparierten Kisten unterwegs sind.

                        Da sollte man die Kirche im Dorf lassen und aus juristischer Sicht abwägen zwischen
                        - "geprüfter Sicherheit eines (laut Gesetz nicht) prüfungsberechtigten Checkbetriebs"
                        und
                        - "vermeintlicher Sicherheit eines Laien der argumentiert - das Ding fliegt noch gut, also ist noch alles gut"
                        Ciao a tutti,

                        das möchte ich so nicht stehen lassen. Als Vielflieger in allen möglichen Fluggebieten, darf ich feststellen, dass fast alle geflogenen Geräte ob Flex oder Starr in einem aussgezeichneten Zustand sind. Natürlich schaue ich nicht jeden Delta genau an, aber uralt Deltas in einer schlechten Verfassung sieht man eigentlich nicht mehr.
                        Gruss Bruno

                        Kommentar

                        • Ikarus-Pellicci
                          Registrierter Benutzer
                          • 12.09.2007
                          • 1445

                          #27
                          AW: Drachencheck durchführen - Wo gibts es noch Betriebe

                          Hi Windfried, nachlesen und bitte deine Interpretationen erklähren.

                          Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät
                          (LuftGerPV)
                          LuftGerPV
                          Ausfertigungsdatum: 15.02.2013
                          Vollzitat:
                          "Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät vom 15. Februar 2013 (BGBl. I S. 293)"
                          Fußnote
                          (+++ Textnachweis ab: 1.3.2013 +++)
                          Die V wurde als Artikel 1 der V v. 15.2.2013 I 293 vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
                          im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und
                          Technologie mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. Sie ist gem. Art. 6 Satz 1 dieser V am 1.3.2013 in Kraft
                          getreten

                          da steht wenig davon das es der Pilot selber machen soll.

                          Er soll dafür sorgen das es gemacht wird

                          Die Prüfstelle verpflichtet den Hersteller nur Originalteile die bei der Prüfung verwendet und geprüft wurden zu verwenden.
                          Also

                          Tomas

                          Kommentar

                          • Spyder14
                            Registrierter Benutzer
                            • 25.01.2014
                            • 218
                            • Thomas
                            • Wach....

                            #28
                            AW: Drachencheck durchführen - Wo gibts es noch Betriebe

                            Zitat von Bruno63
                            Ciao a tutti,

                            das möchte ich so nicht stehen lassen. Als Vielflieger in allen möglichen Fluggebieten, darf ich feststellen, dass fast alle geflogenen Geräte ob Flex oder Starr in einem aussgezeichneten Zustand sind. Natürlich schaue ich nicht jeden Delta genau an, aber uralt Deltas in einer schlechten Verfassung sieht man eigentlich nicht mehr.
                            Gruss Bruno
                            Hi Bruno,
                            ich möchte da nicht lange mit dir oder einem anderen diskutieren. Du hast recht, auch ich sehe an den Geländen gute oder gut erhaltene Drachen. Die meisten Piloten hängen auch an Ihrem Leben und passen auf Ihre Geräte entsprechend auf.
                            Aber es gibt auch wenige andere, zuletzt erzählte mir ein alter Flieger, das er nach Jahren nochmal in die Luft ging, zuvor hatte er seinen Drachen(BJ ca. 82) natürlich überprüft und das alte poröse Segel selbst nachgenäht. Auf einem anderen Startplatz fragte mich ein Pilot ob ich einen Learjet überprüfen würde, so gründlich sei ich, Seine Worte: "der fliegt schon" und das eine Mal wo nach der Landung ein Seitenrohr krum war, da hätte er es wieder gerade gebogen und das würde bis Heute halten.

                            Kommentar

                            • kaimartin
                              Registrierter Benutzer
                              • 27.07.2005
                              • 610

                              #29
                              AW: Drachencheck durchführen - Wo gibts es noch Betriebe

                              Zitat von Ikarus-Pellicci
                              Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät
                              (LuftGerPV)
                              (...)
                              da steht wenig davon das es der Pilot selber machen soll.
                              Äh, doch -- jedenfalls wenn man den üblichen Fall annimmt, bei dem der Halter mit dem Piloten identisch ist. Siehe:
                              Zitat von LuftGerPV, §13 Nachprüfungen, zweiter Absatz
                              (2) Bei ein- oder zweisitzigem Luftsportgerät mit einer höchstzulässigen Leermasse bis zu 120 Kilogramm einschließlich Gurtzeug und Rettungsgerät ist die Lufttüchtigkeit nach den vom Hersteller vorgegebenen Anweisungen durch den Halter oder in dessen Auftrag nachzuprüfen oder nachprüfen zu lassen. Der Halter ist für die rechtzeitige und vollständige Durchführung der Prüfungen verantwortlich. Er hat dem Hersteller Mängel an dem Luftfahrtgerät oder an den Prüfanweisungen unverzüglich zu melden.
                              Hervorhebung des "oder" durch mich. Gemäß der Alternative vor dem "oder" prüft der Halter selbst. Dass er die Prüfung in Auftrag gibt, ist die zweite Möglichkeit.

                              Link zum Nachlesen: http://www.gesetze-im-internet.de/lu...2013/__13.html

                              ---<)kaimartin(>---

                              Kommentar

                              • Ikarus-Pellicci
                                Registrierter Benutzer
                                • 12.09.2007
                                • 1445

                                #30
                                AW: Drachencheck durchführen - Wo gibts es noch Betriebe

                                Hi Kaimartin,
                                der Text ist schwer zu verstehen ist halt Amtsdeutsch. Zum Verständnis :nach den vom Herseller vorgegebenen Anweisungen.
                                Was also in der Betriebsanleitung steht ist durch den Halter zu tun.
                                Nicht mehr und nicht weniger


                                Bei ein- oder zweisitzigem Luftsportgerät mit einer höchstzulässigen Leermasse bis zu 120 Kilogramm einschließlich Gurtzeug und Rettungsgerät ist die Lufttüchtigkeit nach den vom Hersteller vorgegebenen Anweisungen durch den Halter oder in dessen Auftrag nachzuprüfen oder nachprüfen zu lassen. Der Halter ist für die rechtzeitige und vollständige Durchführung der Prüfungen verantwortlich. Er hat dem Hersteller Mängel an dem Luftfahrtgerät oder an den Prüfanweisungen unverzüglich zu melden.

                                Tomas

                                Ps: am 1.7.2001 hat man die allte Vorgehensweise geändert.

                                Kommentar

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