Anlass, mir und hier einmal die grundsätzliche Frage zu stellen, wie man bei schweren Drachenunfällen den Interessen der Unfallopfer, aber auch denen der Hersteller gerecht werden kann, sind die Diskussion über einen Unfall mit dem MastR (ab Beitrag #4)
und die Diskussion über das Vermeiden von Tucks
Die Interessen der Unfallopfer bestehen in einer Entschädigung und einem Erhalt oder Wiederherstellung ihrer Reputation.
Die Interessen der Hersteller bestehen ebenfalls im Erhalt oder einer Wiederherstellung ihrer Reputation und bei Geräteversagen (als Unfallursache) darin, die Ursache des Geräteversagens zu erkennen, um diese zukünftig zu vermeiden.
Die Interessen der Betroffenen werden erheblich auch von deren Versicherungen (Tod, Berufsunfähigkeit, Haftung etc.) vertreten.
In der Unfallstatistik des DHV für 2014 werden 28 Drachen-Unfälle genannt. In den Vorjahren sieht es ganz ähnlich aus.
Gemeldet werden, es müssen nur gemeldet werden, Unfälle mit erheblichem Personen- und/oder Sachschaden (mit Seriengeräten?).
Schon in diesem Punkt bin ich mir jetzt im Detail nicht sicher.
Was ist z.B. ein 'erheblicher' Schaden?
Was ist die Rechtsgrundlage, einen Drachenunfall dem DHV zu melden, und wem (Polizei ...) ist er noch zu melden?
Auf der DHV-Seite
steht dazu
'In Deutschland besteht die gesetzliche Pflicht Flug-Unfälle zu melden. Der DHV untersucht die Unfälle im Gleitschirm- und Drachenbereich. Bei den teilweise sehr aufwändigen Unfalluntersuchungen stehen dem Referat Sicherheit die DHV Testpiloten für Testflüge mit Unfallgeräten und technische Untersuchungen zur Verfügung. Die Veröffentlichung der Unfallberichte soll die Piloten über Unfallzusammenhänge aufklären und mithelfen, ähnlich gelagerte Unfälle zu verhindern.'
Es gibt weiterführende Links u.A. zum Formular der Unfallmeldung und zu einer Liste der Sachverständigen.
Von wem und wie ein Unfall zu untersuchen ist, steht dort nicht.
Auch in der Beauftragung des DHV durch das BMVI findet man hierzu nichts.
Bei jedem Unfall muss erst einmal stets sowohl von einem menschlichen Versagen als auch einem technischen Versagen ausgegangen werden.
Die meisten, man kann fast sagen alle, Unfälle beruhen auf menschlichem Versagen, und davon fast alle auf einem Fehlverhalten des Piloten bzw. Halters, einem Steuerfehler, einem Aufbaufehler, mangelhafter Wartung, mangelhafter Berücksichtigung der Wetterverhältnisse etc.
Dagegen hilft eine gute Ausbildung, fortwährende Aufklärung und Information.
Der Hersteller ist dann entlastet, 'frei gesprochen'.
Daher ist es verständlich, wenn Hersteller darauf achten, dass (Anzeichen für) fehlerhafte Verhaltensweisen des Piloten oder Halters nicht übersehen werden.
Auch durch enge Betriebsgrenzen und Instandhaltungsanweisungen kann ein technisches Versagen dem Piloten oder Hersteller angelastet werden. Enge Betriebsgrenzen und Instandhaltungsanweisungen mindern jedoch den Gebrauchswert eines Gerätes.
Es gibt aber auch einzelne Unfälle, bei denen sich eindeutig ein technisches Versagen herausschält.
Das ist natürlich immer eine Belastung des Herstellers, die sogar seine Existenz bedrohen kann, trotz begrenzter Haftungsverpflichtungen und Versicherungen.
Dann kommt es darauf an, ob Fahrlässigkeit im Spiel war, ob der Hersteller auf Sicherheitsmaßnahmen (Musterprüfung, Stückprüfung ...) verzichtet hat, obwohl er die dadurch entstehenden Risiken kannte oder hätte kennen müssen.
Es kommt weiter darauf an, wie der Hersteller damit gegenüber seiner Kundschaft und dem Markt umgeht.
Was meint Ihr, was hier bei uns schief läuft und wie man hier etwas verbessern kann und muss?
Ein sicheres unbeschwertes Fliegen wünscht,
Bernhard
und die Diskussion über das Vermeiden von Tucks
Die Interessen der Unfallopfer bestehen in einer Entschädigung und einem Erhalt oder Wiederherstellung ihrer Reputation.
Die Interessen der Hersteller bestehen ebenfalls im Erhalt oder einer Wiederherstellung ihrer Reputation und bei Geräteversagen (als Unfallursache) darin, die Ursache des Geräteversagens zu erkennen, um diese zukünftig zu vermeiden.
Die Interessen der Betroffenen werden erheblich auch von deren Versicherungen (Tod, Berufsunfähigkeit, Haftung etc.) vertreten.
In der Unfallstatistik des DHV für 2014 werden 28 Drachen-Unfälle genannt. In den Vorjahren sieht es ganz ähnlich aus.
Gemeldet werden, es müssen nur gemeldet werden, Unfälle mit erheblichem Personen- und/oder Sachschaden (mit Seriengeräten?).
Schon in diesem Punkt bin ich mir jetzt im Detail nicht sicher.
Was ist z.B. ein 'erheblicher' Schaden?
Was ist die Rechtsgrundlage, einen Drachenunfall dem DHV zu melden, und wem (Polizei ...) ist er noch zu melden?
Auf der DHV-Seite
steht dazu
'In Deutschland besteht die gesetzliche Pflicht Flug-Unfälle zu melden. Der DHV untersucht die Unfälle im Gleitschirm- und Drachenbereich. Bei den teilweise sehr aufwändigen Unfalluntersuchungen stehen dem Referat Sicherheit die DHV Testpiloten für Testflüge mit Unfallgeräten und technische Untersuchungen zur Verfügung. Die Veröffentlichung der Unfallberichte soll die Piloten über Unfallzusammenhänge aufklären und mithelfen, ähnlich gelagerte Unfälle zu verhindern.'
Es gibt weiterführende Links u.A. zum Formular der Unfallmeldung und zu einer Liste der Sachverständigen.
Von wem und wie ein Unfall zu untersuchen ist, steht dort nicht.
Auch in der Beauftragung des DHV durch das BMVI findet man hierzu nichts.
Bei jedem Unfall muss erst einmal stets sowohl von einem menschlichen Versagen als auch einem technischen Versagen ausgegangen werden.
Die meisten, man kann fast sagen alle, Unfälle beruhen auf menschlichem Versagen, und davon fast alle auf einem Fehlverhalten des Piloten bzw. Halters, einem Steuerfehler, einem Aufbaufehler, mangelhafter Wartung, mangelhafter Berücksichtigung der Wetterverhältnisse etc.
Dagegen hilft eine gute Ausbildung, fortwährende Aufklärung und Information.
Der Hersteller ist dann entlastet, 'frei gesprochen'.
Daher ist es verständlich, wenn Hersteller darauf achten, dass (Anzeichen für) fehlerhafte Verhaltensweisen des Piloten oder Halters nicht übersehen werden.
Auch durch enge Betriebsgrenzen und Instandhaltungsanweisungen kann ein technisches Versagen dem Piloten oder Hersteller angelastet werden. Enge Betriebsgrenzen und Instandhaltungsanweisungen mindern jedoch den Gebrauchswert eines Gerätes.
Es gibt aber auch einzelne Unfälle, bei denen sich eindeutig ein technisches Versagen herausschält.
Das ist natürlich immer eine Belastung des Herstellers, die sogar seine Existenz bedrohen kann, trotz begrenzter Haftungsverpflichtungen und Versicherungen.
Dann kommt es darauf an, ob Fahrlässigkeit im Spiel war, ob der Hersteller auf Sicherheitsmaßnahmen (Musterprüfung, Stückprüfung ...) verzichtet hat, obwohl er die dadurch entstehenden Risiken kannte oder hätte kennen müssen.
Es kommt weiter darauf an, wie der Hersteller damit gegenüber seiner Kundschaft und dem Markt umgeht.
Was meint Ihr, was hier bei uns schief läuft und wie man hier etwas verbessern kann und muss?
Ein sicheres unbeschwertes Fliegen wünscht,
Bernhard
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