Unfälle: Wie allen Betroffenen gerecht werden?

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  • Bernhard Wienand
    Registrierter Benutzer
    • 27.02.2007
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    • Bernhard Wienand
    • Hamburg

    Unfälle: Wie allen Betroffenen gerecht werden?

    Anlass, mir und hier einmal die grundsätzliche Frage zu stellen, wie man bei schweren Drachenunfällen den Interessen der Unfallopfer, aber auch denen der Hersteller gerecht werden kann, sind die Diskussion über einen Unfall mit dem MastR (ab Beitrag #4)

    und die Diskussion über das Vermeiden von Tucks


    Die Interessen der Unfallopfer bestehen in einer Entschädigung und einem Erhalt oder Wiederherstellung ihrer Reputation.

    Die Interessen der Hersteller bestehen ebenfalls im Erhalt oder einer Wiederherstellung ihrer Reputation und bei Geräteversagen (als Unfallursache) darin, die Ursache des Geräteversagens zu erkennen, um diese zukünftig zu vermeiden.

    Die Interessen der Betroffenen werden erheblich auch von deren Versicherungen (Tod, Berufsunfähigkeit, Haftung etc.) vertreten.

    In der Unfallstatistik des DHV für 2014 werden 28 Drachen-Unfälle genannt. In den Vorjahren sieht es ganz ähnlich aus.

    Gemeldet werden, es müssen nur gemeldet werden, Unfälle mit erheblichem Personen- und/oder Sachschaden (mit Seriengeräten?).
    Schon in diesem Punkt bin ich mir jetzt im Detail nicht sicher.
    Was ist z.B. ein 'erheblicher' Schaden?
    Was ist die Rechtsgrundlage, einen Drachenunfall dem DHV zu melden, und wem (Polizei ...) ist er noch zu melden?

    Auf der DHV-Seite

    steht dazu
    'In Deutschland besteht die gesetzliche Pflicht Flug-Unfälle zu melden. Der DHV untersucht die Unfälle im Gleitschirm- und Drachenbereich. Bei den teilweise sehr aufwändigen Unfalluntersuchungen stehen dem Referat Sicherheit die DHV Testpiloten für Testflüge mit Unfallgeräten und technische Untersuchungen zur Verfügung. Die Veröffentlichung der Unfallberichte soll die Piloten über Unfallzusammenhänge aufklären und mithelfen, ähnlich gelagerte Unfälle zu verhindern.'
    Es gibt weiterführende Links u.A. zum Formular der Unfallmeldung und zu einer Liste der Sachverständigen.

    Von wem und wie ein Unfall zu untersuchen ist, steht dort nicht.
    Auch in der Beauftragung des DHV durch das BMVI findet man hierzu nichts.

    Bei jedem Unfall muss erst einmal stets sowohl von einem menschlichen Versagen als auch einem technischen Versagen ausgegangen werden.

    Die meisten, man kann fast sagen alle, Unfälle beruhen auf menschlichem Versagen, und davon fast alle auf einem Fehlverhalten des Piloten bzw. Halters, einem Steuerfehler, einem Aufbaufehler, mangelhafter Wartung, mangelhafter Berücksichtigung der Wetterverhältnisse etc.
    Dagegen hilft eine gute Ausbildung, fortwährende Aufklärung und Information.
    Der Hersteller ist dann entlastet, 'frei gesprochen'.
    Daher ist es verständlich, wenn Hersteller darauf achten, dass (Anzeichen für) fehlerhafte Verhaltensweisen des Piloten oder Halters nicht übersehen werden.
    Auch durch enge Betriebsgrenzen und Instandhaltungsanweisungen kann ein technisches Versagen dem Piloten oder Hersteller angelastet werden. Enge Betriebsgrenzen und Instandhaltungsanweisungen mindern jedoch den Gebrauchswert eines Gerätes.

    Es gibt aber auch einzelne Unfälle, bei denen sich eindeutig ein technisches Versagen herausschält.
    Das ist natürlich immer eine Belastung des Herstellers, die sogar seine Existenz bedrohen kann, trotz begrenzter Haftungsverpflichtungen und Versicherungen.
    Dann kommt es darauf an, ob Fahrlässigkeit im Spiel war, ob der Hersteller auf Sicherheitsmaßnahmen (Musterprüfung, Stückprüfung ...) verzichtet hat, obwohl er die dadurch entstehenden Risiken kannte oder hätte kennen müssen.
    Es kommt weiter darauf an, wie der Hersteller damit gegenüber seiner Kundschaft und dem Markt umgeht.


    Was meint Ihr, was hier bei uns schief läuft und wie man hier etwas verbessern kann und muss?

    Ein sicheres unbeschwertes Fliegen wünscht,

    Bernhard
    Zuletzt geändert von Bernhard Wienand; 22.05.2015, 10:11. Grund: Ergänzung 'Beauftragung'
  • marcel1
    Registrierter Benutzer
    • 28.08.2007
    • 3931
    • Marcel

    #2
    AW: Unfälle: Wie allen Betroffenen gerecht werden?

    Was ist die Rechtsgrundlage


    Delegiert an den DHV.

    Was ist z.B. ein 'erheblicher' Schaden?
    Steht ziemlich deutlich beim DHV:


    Klartext:
    Meldepflichtig sind Unfälle und Störungen:
    - Wenn der Pilot oder ein Passagier schwere Verletzungen erleidet. Als "schwer" gilt eine Verletzung, die eine stationäre Krankenhausbehandlung von mehr als 48 Stunden erforderlich macht, sowie Frakturen (außer Finger, Nase, Zehen), schwere Blutungen, Nervenverletzungen, Muskel- und Bänderverletzungen, innere Verletzungen, Verbrennungen 2. und 3. Grades.

    - Wenn der Pilot oder ein Passagier getötet wird.

    - Wenn das Fluggerät zerstört oder schwer beschädigt wird.

    - Wenn außergewöhnliches Flugverhalten des Fluggerätes zu einer Situation führt, die einen Unfall nach sich zieht oder nach sich ziehen hätte können (Beinahe-Unfall)
    Wäre übrigens der erste Treffer im Suchfeld der DHV Seite gewesen.

    Von wem und wie ein Unfall zu untersuchen ist, steht dort nicht.
    Ja, steht grandiose 3 Punkte tiefer im Menu als Link zu:


    Von wem steht auch auf den DHV Seiten sehr deutlich:
    Ebenso wie Unfälle sind schwere Störungen "unverzüglich zu melden", d.h. innerhalb von 24 Stunden oder am nächsten Werktag (Unfallmeldepflicht, LuftVO § 5). Unfallmeldestelle ist der DHV. Meldepflichtig sind alle an dem Unfall oder der schweren Störung beteiligten Piloten.
    Das ist der 2. Treffen in der Suche. Da hast Du schlicht nicht geschaut.

    Was meint Ihr, was hier bei uns schief läuft und wie man hier etwas verbessern kann und muss?
    Von Behördlicher Seite: Nichts Relevantes - der DHV ist weltweit wohl ausgesprochen aktiv in dem Bereich. Wie kein anderer Verband.
    Von Pilotenseite: So Einiges, das ist eine längliche Diskussion
    Zuletzt geändert von marcel1; 22.05.2015, 20:03.
    Wenn es piept - eindrehen...

    Kommentar

    • Bernhard Wienand
      Registrierter Benutzer
      • 27.02.2007
      • 998
      • Bernhard Wienand
      • Hamburg

      #3
      AW: Unfälle: Wie allen Betroffenen gerecht werden?

      Hallo Marcel,

      Danke für Deine ergänzenden Recherchen.

      Dass gesetzliche Regelungen fehlen würden, habe ich nicht angenommen.

      Es geht mir um die Problematik für den DHV, wie man bei Unfällen beiden Seiten gerecht wird, den Interessen, dem Schutz der Piloten (als Pilotenverband), aber auch den Interessen der Hersteller, ohne die es unseren Sport nicht geben würde und die dafür geschäftliche Risiken eingehen.

      Als Pilot sieht man erst einmal die Pilotenseite, weniger die Interessen der und Schwierigkeiten für die Hersteller.

      Aber vielleicht sollte ich coolys Rat oben folgen.

      Gruß, Bernhard

      Kommentar

      • Ikarus-Pellicci
        Registrierter Benutzer
        • 12.09.2007
        • 1445

        #4
        AW: Unfälle: Wie allen Betroffenen gerecht werden?

        Hi Bernhard, die Piloten sind alleingelassen, also änder das

        Tomas

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