Hallo!
Mir fällt immer wieder auf, dass doch recht viele Gleitschirmflieger sich wie selbstverständlich Amateurfunkgeräte kaufen. Davon möchte ich ausdrücklich warnen! Diese Geräte sind auf den ersten Blick als solche zu erkennen. Sollte zufällig ein Kontrolleur der Bundesnetzagentur am Startplatz herumschleichen (die Jungs von der Bundesnetzagentur sind durchaus fleißig) und man fummelt gerade an der Funke rum ist man gleich dran. Dass ein Mitarbeiter der Bundesnetzagentur mal vorbeischleicht ist übrigens gar nicht so unwahrscheinlich - so machem Funkamateur gehen die leistungsstarken LPD-Funker mächtig auf den Wecker, weil der LPD-Frequenzbereich mitten in einem Bereich im 70 cm - Band liegt in dem die Funkamateure die Primärnutzer sind. Deshalb muss man immer damit rechnen, dass ein Funkamateur auch mal Anzeige erstattet. Außerdem führt die Bundesnetzagentur auch eingen Peilungen durch und kann schon aus der Ferne recht genau die Sendeleistung ermitteln. Häufen sich die Mißbrauchsfälle, erscheinen sie eben auch mal vor Ort (evtl. gleich mit den Kollegen in Gün). Mit einer legalen LPD-Funke, die nur mit 0,01 Watt funken darf, sind die Reichweiten, auch bei optimalen Bedingungen, sehr begrenzt und schon in recht geringer Entfernung kann die gleiche Frequenz wieder von Funkamateuren oder anderen LPD-Funkern genutzt werden. Schwirrt dagegen ein Gleitschirmflieger mit seiner Amateurfunke in 2000 Metern rum und funkt munter mit 5 Watt vor sich hin, ist er unter günstigen Ausbreitungsbedingungen über mehrere hundert!! Kilometer zu hören.
Der eigentlich Punkt kommt jetzt - wird man erwischt, kann der Verstoß mit Geldbußen bis zu 500.000,- € geahndet werden! Hat man an seinem Amateurfunkgerät aus Unwissenheit keine LPD oder PMR-Frequenz eingestellt und stört damit einen anderen Funkdienst, können vom Geschädigten auch noch Schadenersatzforderungen kommen. Auch wenn die Bußgelder in der Praxis nicht so hoch ausfallen - einige tausend Euro sind wohl durchaus üblich, die Funke selbst wird natürlich ebenfalls beschlagnahmt. Wer es nicht glaubt liest am Besten selbst im Telekommunikationsgesetz nach.
Das Alles gilt natürlich auch für getunte LPD oder PMR-Funken, nur dass da das Risiko erwischt zu werden kleiner ist, weil man die Veränderung äußerlich nicht erkennen kann. Außerdem fällt das Risiko weg, durch Unwissenheit auch noch eine falsche Frequenz einzustellen.
Nicht, dass ich hier für getunte LPD-/PMR-Funken werben will, wenn man sich schon im illegalen Bereich bewegen will, erscheinen sie mir aber als das geringere Übel. Außerdem stehen die modernen LPD-/PMR-Funken leistungsmäßig und von der Akkukapazität den Amateurfunken nicht mehr nach.
Gruß, Oliver
Mir fällt immer wieder auf, dass doch recht viele Gleitschirmflieger sich wie selbstverständlich Amateurfunkgeräte kaufen. Davon möchte ich ausdrücklich warnen! Diese Geräte sind auf den ersten Blick als solche zu erkennen. Sollte zufällig ein Kontrolleur der Bundesnetzagentur am Startplatz herumschleichen (die Jungs von der Bundesnetzagentur sind durchaus fleißig) und man fummelt gerade an der Funke rum ist man gleich dran. Dass ein Mitarbeiter der Bundesnetzagentur mal vorbeischleicht ist übrigens gar nicht so unwahrscheinlich - so machem Funkamateur gehen die leistungsstarken LPD-Funker mächtig auf den Wecker, weil der LPD-Frequenzbereich mitten in einem Bereich im 70 cm - Band liegt in dem die Funkamateure die Primärnutzer sind. Deshalb muss man immer damit rechnen, dass ein Funkamateur auch mal Anzeige erstattet. Außerdem führt die Bundesnetzagentur auch eingen Peilungen durch und kann schon aus der Ferne recht genau die Sendeleistung ermitteln. Häufen sich die Mißbrauchsfälle, erscheinen sie eben auch mal vor Ort (evtl. gleich mit den Kollegen in Gün). Mit einer legalen LPD-Funke, die nur mit 0,01 Watt funken darf, sind die Reichweiten, auch bei optimalen Bedingungen, sehr begrenzt und schon in recht geringer Entfernung kann die gleiche Frequenz wieder von Funkamateuren oder anderen LPD-Funkern genutzt werden. Schwirrt dagegen ein Gleitschirmflieger mit seiner Amateurfunke in 2000 Metern rum und funkt munter mit 5 Watt vor sich hin, ist er unter günstigen Ausbreitungsbedingungen über mehrere hundert!! Kilometer zu hören.
Der eigentlich Punkt kommt jetzt - wird man erwischt, kann der Verstoß mit Geldbußen bis zu 500.000,- € geahndet werden! Hat man an seinem Amateurfunkgerät aus Unwissenheit keine LPD oder PMR-Frequenz eingestellt und stört damit einen anderen Funkdienst, können vom Geschädigten auch noch Schadenersatzforderungen kommen. Auch wenn die Bußgelder in der Praxis nicht so hoch ausfallen - einige tausend Euro sind wohl durchaus üblich, die Funke selbst wird natürlich ebenfalls beschlagnahmt. Wer es nicht glaubt liest am Besten selbst im Telekommunikationsgesetz nach.
Das Alles gilt natürlich auch für getunte LPD oder PMR-Funken, nur dass da das Risiko erwischt zu werden kleiner ist, weil man die Veränderung äußerlich nicht erkennen kann. Außerdem fällt das Risiko weg, durch Unwissenheit auch noch eine falsche Frequenz einzustellen.
Nicht, dass ich hier für getunte LPD-/PMR-Funken werben will, wenn man sich schon im illegalen Bereich bewegen will, erscheinen sie mir aber als das geringere Übel. Außerdem stehen die modernen LPD-/PMR-Funken leistungsmäßig und von der Akkukapazität den Amateurfunken nicht mehr nach.
Gruß, Oliver
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