AW: Lohnt sich Amateurfunklizenz fürs Fliegen?
Was das Abhören von Flugfunkmeldungen angeht, empfehle ich mal neben den luftrechtlichen Vorschriften die Lektüre des Telekommunikationsgesetzes, und zwar der §§ 88 - 90 sowie des § 149; dort ist von Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren die Rede.
Für die Teilnahme am Flugfunkdienst gilt u.a.:
FlugfunkV § 1
(1) Zur Ausübung des Flugfunkdienstes bei Boden- und Luftfunkstellen der BRD bedarf es eines .... Flugfunkzeugnisses.
(2) Ausgenommen hiervon ist die Ausübung des Flugfunkdienstes
1. bei Luftfunkstellen an Bord von Freiballonen, Luftsportgeräten und Segelflugzeugen, soweit sie nicht in Lufträumen der Klassen B, C oder D betrieben werden;
2. ......
3. ......
4. ......
5. ......
Natürlich müssen in Luftfahrzeuge eingebaute Flugfunkgeräte, sofern sie nicht als Luftfahrtgerät zugelassen sind, zumindest von der DFS zugelassen sein.
Inwieweit der DHV für seinen Bereich eine besondere Schulung - analog zur BZF-Einweisung ("BZF III") im UL-Bereich - vorsieht, entzieht sich meiner Kenntnis. Vielleicht fragen ernsthaft Interessierte dort einmal nach.
Was das Abhören von Flugfunkmeldungen angeht, empfehle ich mal neben den luftrechtlichen Vorschriften die Lektüre des Telekommunikationsgesetzes, und zwar der §§ 88 - 90 sowie des § 149; dort ist von Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren die Rede.
Für die Teilnahme am Flugfunkdienst gilt u.a.:
FlugfunkV § 1
(1) Zur Ausübung des Flugfunkdienstes bei Boden- und Luftfunkstellen der BRD bedarf es eines .... Flugfunkzeugnisses.
(2) Ausgenommen hiervon ist die Ausübung des Flugfunkdienstes
1. bei Luftfunkstellen an Bord von Freiballonen, Luftsportgeräten und Segelflugzeugen, soweit sie nicht in Lufträumen der Klassen B, C oder D betrieben werden;
2. ......
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5. ......
Natürlich müssen in Luftfahrzeuge eingebaute Flugfunkgeräte, sofern sie nicht als Luftfahrtgerät zugelassen sind, zumindest von der DFS zugelassen sein.
Inwieweit der DHV für seinen Bereich eine besondere Schulung - analog zur BZF-Einweisung ("BZF III") im UL-Bereich - vorsieht, entzieht sich meiner Kenntnis. Vielleicht fragen ernsthaft Interessierte dort einmal nach.
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