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Jahrescheck, ab wann läuft die Zeit?

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    Jahrescheck, ab wann läuft die Zeit?

    Ab welchem Zeitpunkt läuft die Frist eines neuen Schirmes oder Rettungsgerätes zum Check laut Betriebshandbuch?
    Ab Kaufdatum, Produktionsdatum (mein Schirm wurde wirklich "frisch" produziert )oder ab Erstflug?

    Diese Frage zielt eher auf die Regulierung im Versicherungsfall ab.

    Falls dieses Thema schon irgendwo hier behandelt wurde wäre ich für den Hinweis, wo ,dankbar.






    *Was manche sich selber vormachen, das macht ihnen so schnell keiner nach *
    Nicht von mir abba guat....

    #2
    AW: Jahrescheck, ab wann läuft die Zeit?

    Die Zeit ist definiert mit dem Eintrag auf dem GÜSI Stempel bzw. Bahnstempel beim Retter.

    Dort sollte immer das Herstellungsdatum eingetragen sein.
    Was schon mal zu bösen Überraschungen v.A. bei Rettern führen kann.

    Soweit die Infos die ich habe.

    HG

    Kommentar


      #3
      AW: Jahrescheck, ab wann läuft die Zeit?

      Keine Ahnung.

      Da aber jeder Schirm bzw. Retter eine Seriennummer hat, würde ich beim Hersteller anrufen und nachfragen. Die sollten das gespeichert haben.
      Gruß
      Ralf
      www.dhv-mitgliederinitiative.de
      Wenn Du ein Problem hast, versuche es zu lösen. Wenn Du es nicht lösen kannst, dann mache kein Problem daraus.

      Kommentar


        #4
        AW: Jahrescheck, ab wann läuft die Zeit?

        Howdy Cowboy,

        das Checkdatum ergibt sich aus dem Datum der Stückprüfung. Dieses ist auf der Musterprüfplakette eingetragen. Damit und mit der Angabe des Nachprüfintervalls (auch auf der Plakette zu finden) ist leicht ersichtlich, wann das Gerät zum Check muss.
        Für Rettungsgeräte gibt es keine Nachprüfpflicht.

        Grüße

        Karl Slezak
        DHV-Ausbildung/Sicherheit

        Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht

Name: plakette_0001.jpg
Ansichten: 1
Größe: 26,9 KB
ID: 808501

        Kommentar


          #5
          AW: Jahrescheck, ab wann läuft die Zeit?

          Danke Karl.

          Und wann wird/sollte die Stückprüfung erfolgen und dokumentiert werden?

          Beispiel: ich kaufe jetzt, lasse aber noch keine Stückprüfung durchführen, sondern erst kurz vorm ersten Flug im Frühjahr? Wäre das OK?

          Kommentar


            #6
            AW: Jahrescheck, ab wann läuft die Zeit?

            Stückprüfung:

            Ist mir immer noch nicht 100% klar.

            Meine Schule/Verkäufer machte die Stückprüfung an meinen Schirmen bisher und es wurde mit Datum und Unterschrift dokumentiert.

            Ich sah aber ein Paket Schirm, original vom Hersteller verpackt, also beinahe dehydriert, das war nie und nimmer von der Schule geöffnet worden, demnach auch keine Stückprüfung odrr?

            WA
            Grüßle,
            Wolfgang http://www.dgf-fn.de/

            Kommentar


              #7
              AW: Jahrescheck, ab wann läuft die Zeit?

              Hi WA

              Dieses Problem mit der Stückprüfung wurde x Seiten lang disskudiert....

              Es kann schon sein, dass dein Retter 10/2008 beim Importeur/Flugschule lag und dann wird halt jetzt 03/09 eingetragen.
              Das ist halt so wie beim Auto: Erstzulassung nicht gleich Baujahr... Schau mal bei deinem nach. Bei fast jedem Teil ist entweder gestanzt, per Aufkleber, embossed, oder gleich im Spritzguss das Herstellungsdatum drin. In Zeiten von just in Time ist da sie Abweichung nicht so groß, aber es kann schon mal sein dass deine Spannrolle für den Zahnriemen 1 Jahr älter ist...
              Zumindest bei den Autos, Autozubehör gibts OGH Entscheidungen wie lange etwas als NEU bezeichnet werden darf

              LG Martin

              PS: Und wenn du einen Neuwagen mit 0km am Tacho kaufst haben die den sicher immer herumgetragen...*g*
              Wenn manche Beiträge von Fhelren nru so strorzen...
              Die habe ich dann mit meinem total versifften Laptop geschrieben...

              Kommentar


                #8
                AW: Jahrescheck, ab wann läuft die Zeit?

                bbbb
                Zitat von sicherheit Beitrag anzeigen
                das Checkdatum ergibt sich aus dem Datum der Stückprüfung. Dieses ist auf der Musterprüfplakette eingetragen.
                Hallo zusammen, Hallo Karl,

                nun hatte ich vor längerer Zeit einige Mails hier mit Rich und parallel mit Advance. wir stellten mehr oder weniger fest, daß es ein Güsi in der bisherigen Form wie du es oben anzeigst, nicht zwingend mehr gibt. Also meine Einschubleiste für das "Güsi" ist leer. Mein Hersteller Bapperl, welches Gesetzeskonform ist, soweit waren wir schon, spricht auch nicht mehr von Stückprüfung, vielmehr wird da das Datum des ersten Flug verlangt und das ist bei mir von meiner Schule/Händler bestätigt.

                Wenn ich mir dies anschaue:

                LuftGerPV § 10a

                Nicht musterzulassungspflichtiges Luftfahrtgerät



                (1) Bei Luftfahrtgerät nach § 1 Abs. 4 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung hat der Hersteller die Musterprüfung in einer vom Luftfahrt-Bundesamt hierfür anerkannten Prüfstelle vor Auslieferung des ersten Luftfahrtgeräts dieses Musters an den Kunden entsprechend § 10 Abs. 1 durchführen und von dieser bescheinigen zu lassen. Bei Luftfahrtgeräten mit einem nicht fest eingebauten Motor ist hierbei auch die Einhaltung der Lärmemissionsgrenzwerte zu prüfen.



                (2) Die Stückprüfung hat der Hersteller vor Auslieferung dieses Luftfahrtgeräts an den Kunden entsprechend § 10 Abs. 3 Satz 1 durchzuführen. Er hat die Betriebsanweisungen bei Auslieferung des Luftfahrtgerätes sowie die zur Mängelbehebung erforderlichen Anweisungen spätestens fünf Tage nach Feststellung des Mangels dem Halter zur Verfügung zu stellen.



                (3) Als Hersteller gilt auch, wer Luftfahrtgerät nach Absatz 1 in die Bundesrepublik Deutschland einführt.

                Dann begreife ich, daß nur der Hersteller die Stückprüfung machen darf, was hat dann aber meine Schule bisher damit zu tun gehabt und wo kommt dann eigentlich dieses "Einfliegen" her, welches auf dem HerstellerDatenblatt im Schirm vermerkt ist? Das handeln ja nicht alle Verkäufer/Schulen so, wie ich sicher weiß.

                Bisher glaubte ich immer, dieses Einfliegen des Verkäufers sei die Stückprüfung, scheinbar weit gefehlt und ich bin sicher, es geht anderen hier gleich wie mir.

                Zitat von Cowboy Beitrag anzeigen

                Und wann wird/sollte die Stückprüfung erfolgen und dokumentiert werden?

                Beispiel: ich kaufe jetzt, lasse aber noch keine Stückprüfung durchführen, sondern erst kurz vorm ersten Flug im Frühjahr? Wäre das OK?
                Wie ich das jetzt verstehe, hast du keine Wahl.
                Also, Stückprüfung macht der Hersteller, Richtig? Dann liegt der Schirm u.U. tatsächlich ne Weile rum, sowas hat ja Sny angemerkt, bis er zu dir kommt und damit hast du keine 2 Jahre mehr Zeit bis zum ersten Check oder, wie in meinem Fall, die Schule dokumentiert den Tag des ersten Fluges oder wenn es noch das Original Güsi im Schirm gibt, die Stückprüfung.

                Die darf aber lt. Gesetz nur der Beauftragte bzw. der delegiert an den Hersteller, also der Hersteller, machen.

                Wieso macht das dann meine Schule? Sind die ev. vom Hersteller autorisiert? Darf der das? Muß ich mal nachfragen.

                Gleich bin ich ganz Schalu!

                Gibt´s hierauf eigentlich ne klare Antwort Karl?

                l.G. WA
                Zuletzt geändert von WA; 06.03.2009, 21:59. Grund: bissi feilen
                Grüßle,
                Wolfgang http://www.dgf-fn.de/

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                  #9
                  AW: Jahrescheck, ab wann läuft die Zeit?

                  Das "Einfliegen" des Schirmes stell einen Bestandteil der Stückprüfung dar.
                  Das kann der Hersteller entweder selbst durchführen oder an den Händler deligieren, der für diese Aufgabe "geeignetes" Personal (wohl nicht näher definiert) bereitstellen muss.

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