Hallo,
ich versuche gerade rauszufinden auf welcher rechtlichen Basis der 2-Jahres-Check beruht und wer den machen darf.
Sehe ich das richtig, dass im Luftrecht nur steht, dass man sein Gleitschirm nach Herstellervorschrift prüfen muss oder jemanden Anderen dazu beauftragen?
Und die Hersteller schreiben in der Regel halt einen 2-Jahres-Rythmus vor und geben für jeden Schirm eine genaue Anweisung raus, wie der Check durchzuführen ist? Ob ich das jetzt selbst mache oder ein Checkbetrieb ist im rechtlichen Sinne egal?
Braucht man als Checkbetrieb irgendeine Verifizierung oder dergleichen?
viele Grüße, tobias
ich versuche gerade rauszufinden auf welcher rechtlichen Basis der 2-Jahres-Check beruht und wer den machen darf.
Sehe ich das richtig, dass im Luftrecht nur steht, dass man sein Gleitschirm nach Herstellervorschrift prüfen muss oder jemanden Anderen dazu beauftragen?
Und die Hersteller schreiben in der Regel halt einen 2-Jahres-Rythmus vor und geben für jeden Schirm eine genaue Anweisung raus, wie der Check durchzuführen ist? Ob ich das jetzt selbst mache oder ein Checkbetrieb ist im rechtlichen Sinne egal?
Braucht man als Checkbetrieb irgendeine Verifizierung oder dergleichen?
viele Grüße, tobias
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